Rostock
Top-News
Rostock, Hansestadt
Fläche: 180,99 km²
Einwohner: 198.964
PLZ: 18055
|
HZA-R: Zoll aus Weiden i.d. OPf. deckt in 243 Fällen Sozialversicherungs-betrug bei Transportunternehmen aus dem Landkreis Schwandorf auf / Zwei Unternehmer zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt (FOTO) |
 |
| 13.08.2026 09:55 Uhr |
Hauptzollamt Regensburg |
|
|
Regensburg (ots) - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Weiden i.d.OPf. des
Hauptzollamts Regensburg hat umfangreiche Verstöße gegen
sozialversicherungsrechtliche Pflichten bei einem Transportunternehmen aus dem
Landkreis Schwandorf aufgedeckt. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte zwei
Verantwortliche wegen Sozialversicherungsbetrugs zu Freiheitsstrafen von einem
Jahr und sieben Monaten beziehungsweise neun Monaten. Beide Strafen wurden für
jeweils drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Ausgangspunkt der Ermittlungen waren Hinweise ehemaliger Beschäftigter des
Transportunternehmens. Im Zuge der weiteren Ermittlungen stellte die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit fest, dass über mehrere Jahre
Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte nicht ordnungsgemäß abgeführt
worden waren.
Zur Verschleierung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden wurden
Beschäftigten in erheblichem Umfang steuerfreie Nachtzuschläge gezahlt, obwohl
entsprechende Nachtarbeit nicht geleistet worden war. Auf diese Weise wurden
Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten.
Die Ermittlungen ergaben für den Zeitraum von Mai 2019 bis Mai 2024 insgesamt
243 Fälle des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Davon entfielen
145 Fälle auf die GmbH und weitere 98 Fälle auf ein von einem der
Verantwortlichen geführtes Einzelunternehmen im Transportgewerbe.
Der entstandene Schaden an vorenthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen
belief sich bei der GmbH auf 48.834,77 Euro und beim Einzelunternehmen auf
40.391,54 Euro. Insgesamt entstand damit ein Schaden von 89.226,31 Euro.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte einen der Verantwortlichen, der sowohl
Geschäftsführer der GmbH als auch Inhaber des Einzelunternehmens war, wegen
Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 243 Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Der zweite
Verantwortliche wurde wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in
145 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten. Beide Angeklagten
hatten sich in der Hauptverhandlung geständig gezeigt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde jeweils für drei Jahre zur
Bewährung ausgesetzt. Zudem haben die Verurteilten die Kosten des Verfahrens zu
tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.
"Wer Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, schädigt die
Sozialversicherungssysteme und verschafft sich zugleich einen unzulässigen
Wettbewerbsvorteil gegenüber rechtstreu handelnden Unternehmen. Die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit geht solchen Verstößen konsequent nach", betont
Leitender Regierungsdirektor René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Regensburg
Nadine Striegel
Telefon: 0941 2086-1503
E-Mail: presse.hza-regensburg@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121258/6332374
OTS: Hauptzollamt Regensburg
|
|
Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Regensburg
Für den Inhalt übernehmen wir keine Verantwortung
|