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POL-RE: Castrop-Rauxel: Mit gestohlenem Motorrad Unfallflucht begangen - Polizei stellt 17-Jährigen

17.06.2026 11:55 Uhr Polizeipräsidium Recklinghausen

Recklinghausen (ots) - Was mit einer Unfallflucht begann, wurde schließlich zu einem Fall mit einigen Strafanzeigen. Der Tatverdächtige ist 17 Jahre alt.

Gegen 13.40 Uhr am Dienstag wollte sich ein Motorradfahrer auf der Pallasstraße zwischen einem wartenden Auto und einem geparkten Fahrzeug am Straßenrand durchdrängen. Dabei stieß er gegen den geparkten Pkw und beschädigte diesen. Ohne sich um den Schaden zu kümmern und ohne den Unfall bei der Polizei zu melden, setzte der Fahrer seine Fahrt fort. Eine aufmerksame Autofahrerin hatte das Ganze beobachtet und konnte der Polizei eine Beschreibung des Motorradfahrers sowie das Kennzeichen des Motorrads mitteilen. Dank dieser Hinweise konnte ein Streifenwagen-Team das Motorrad etwa vier Stunden später (gegen 17.40 Uhr) wiederentdecken - und zwar erneut im Bereich der Pallasstraße. Inzwischen war das Motorrad auch als gestohlen gemeldet worden - es wurde von der Kulmer Straße in Bochum geklaut. Als die Polizeibeamten den Motorradfahrer und seinen Sozius anhalten wollten, gab dieser Gas und versuchte zu flüchten. Dabei überholte er mehrere Fahrzeuge, fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit (teilweise um die 100km/h bei erlaubten 50km/h) und gefährdete damit den Straßenverkehr. Mindestens ein Autofahrer musste stark bremsen, um eine Kollision zu vermeiden. Beim Abbiegen in andere Straßen fuhr der Motorradfahrer auch in den Gegenverkehr. Die Flucht endete schließlich in einer Sackgasse an der Stadtgrenze zu Dortmund (Bereich Dingen).

Bei dem Fahrer des Motorrads handelte es sich um einen 17-Jährigen ohne festen Wohnsitz. Bei ihm war ein ebenfalls 17-Jähriger aus Bochum. Bei deren Kontrolle stellten die Beamten mehrere Messer und Drogen sicher. Beide mussten mit zur Wache, der 17-Jährige ohne festen Wohnsitz wurde vorläufig festgenommen. Es wurden diverse Strafanzeigen geschrieben - unter anderem wegen Diebstahls von Krafträdern, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fehlverhalten beim Überholen sowie Straßenverkehrsgefährdung infolge Genuss berauschender Mittel.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeipräsidium Recklinghausen
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