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Reutlingen (ots) - Sonnenbühl (RT): Bei Überholvorgang verunfallt
Lebensgefährliche Verletzungen hat sich ein Pkw-Lenker am Freitagmorgen, kurz
vor sieben Uhr, auf seiner Fahrt auf der L 382 von Genkingen in Richtungen
Pfullingen zugezogen. Nach derzeitigen Erkenntnissen überholte der 44-Jährige
mit seinem Ford Explorer in der Stuhlsteige in einer langgezogenen Rechtskurve
einen vorausfahrenden Lkw MAN samt Anhänger und kollidierte hierbei frontal mit
einem entgegenkommenden Lkw Mercedes Arocs. Der Ford kam danach nach rechts von
der Fahrbahn ab. Aufgrund seiner lebensgefährlichen Verletzungen wurde der Mann
mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Sowohl der 57-jährige
Fahrer des entgegenkommenden Arocs als auch der 33-jährige Lenker des überholten
MAN überstanden das Unfallereignis unverletzt. Während der Sachschaden am
verunfallten Ford auf etwa 40.000 Euro geschätzt wird, dürfte die Höhe am
entgegenkommenden Arocs etwa 25.000 Euro betragen, beide Fahrzeuge mussten
abgeschleppt werden. Der überholte MAN und ein weiterer Pkw wurden durch
umherfliegende Fahrzeugteile beschädigt, hierbei beläuft sich der Sachschaden
auf etwa 6.000 Euro. Zur Verkehrsunfallaufnahme, Bergung der Fahrzeuge und
Fahrbahnreinigung war die Stuhlsteige mehrere Stunden vollgesperrt, eine
örtliche Umleitung wurde durch die Straßenmeisterei eingerichtet. (tr)
Esslingen (ES) / Landkreis Reutlingen (RT): Ermittlungsgruppe der
Verkehrspolizei geht weiter gegen auffällige Gruppe von E-Scooter-Lenkern vor
Nachtrag zur Pressemitteilung vom 10.09.2026 / 08.31 Uhr:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/6349203
Die Ermittlungsgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Tübingen, die unter anderem
aufgrund einer Vielzahl an Verkehrsdelikten durch eine größere Gruppe von
E-Scooter-Lenkern im Landkreis Reutlingen eingerichtet wurde, ist am
Donnerstagnachmittag auch in Esslingen gegen die Personen vorgegangen.
So war den Beamten zuvor bekannt geworden, dass in der Reutlinger
E-Scooter-Szene Planungen für ein Treffen am Bahnhof in Esslingen im Gange
waren. Zu der beabsichtigten Ausfahrt fanden sich dort am Donnerstagnachmittag
mehrere Dutzend Kinder und Jugendliche mit ihren E-Scootern ein. Bei den
polizeilichen Einsatzmaßnahmen, die durch das Polizeirevier Esslingen
unterstützt wurden, leiteten die Polizeibeamten über 40 weitere Straf- bzw.
Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Unter anderem wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis, Verstößen gegen die Zulassungs- und Versicherungspflicht,
erloschenen Betriebserlaubnissen oder wegen Kennzeichenmissbrauchs. Acht Scooter
wurden beschlagnahmt. Die Kontrollen werden fortgesetzt.
Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang nochmals an die Eltern, auf den
Zustand der Kraftfahrzeuge ihrer Kinder zu achten, insbesondere bei E-Scootern.
Infolge unerlaubter Leistungssteigerungen erlischt oftmals der
Versicherungsschutz und der Versicherungsnehmer bzw. Fahrzeughalter, in der
Regel die Eltern, können sich hierdurch strafbar machen. Getunte Fahrzeuge
können zudem durch die Ortspolizeibehörden eingezogen werden. Das Fahren eines
E-Scooters ist erst ab 14 Jahren zulässig. (mr)
Rückfragen bitte an:
Tina Rempfer (tr), Telefon 07121/942-1101
Martin Raff (mr), Telefon 07121/942-1105
Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: Mo. - Fr./7:00 bis 17:00 Uhr: 07121/942-1111
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Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/110976/6350576
OTS: Polizeipräsidium Reutlingen
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