Salzgitter
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POL-SZ: Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 30.06.2026. |
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| 30.06.2026 18:25 Uhr |
Polizei Salzgitter |
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Salzgitter (ots) - Polizei kontrolliert schwerpunktmäßig Elektrokleinstfahrzeuge
bzw. E-Scooter.
Salzgitter, Ortsteil Lebenstedt, 29.06.2026, Tagesverlauf.
Beamte der Polizei Salzgitter nahmen bei Fahrzeugkontrollen -schwerpunktmäßig-
sogenannte E-Scooter in den Blickpunkt der polizeilichen Betrachtung. E-Scooter
sind im Straßenverkehr regelmäßig anzutreffen. Leider stellen wir immer wieder
fest, dass durch die Nutzung dieser Fahrzeuge wiederkehrend Ordnungswidrigkeiten
und Straftaten begangen werden. Leider werden diese Fahrzeuge auch regelmäßig
verkehrsbehindernd abgestellt und können dadurch eine Gefahr verursachen. Auch
stehen E-Scooter regelmäßig im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen
Zur Minimierung von Gefahren, zur Reduzierung von Verkehrsunfällen und zur
Sensibilisierung von Fahrzeugführenden führte die Polizei diese Kontrollen
durch.
Folgende Feststellungen konnten getroffen werden:
Bei 6 kontrollierten Fahrzeugen wurden mehrere Feststellungen getroffen werden.
Diese sind im Einzelnen folgende:
6 Ordnungswidrigkeiten (Nutzung Mobiltelefon, Kopfhörer im Ohr, unterwegs in
entgegengesetzter Fahrtrichtung (Geisterfahrer), 1 x Fahren unter
Drogeneinfluss, 2 x Urkundenfälschung i.V.m. Verstoß nach dem PflVersG
(Anbringen falsches Kennzeichen).
Die Polizei möchte die Fahrzeugführenden sensibilisieren und bittet um Beachtung
der geltenden Vorschriften, da bei Unfällen zum Teil erhebliche Gefahren für die
Gesundheit entstehen können.
Wir möchten Ihnen wertvolle Hinweise und Tipps geben, wie sie sich sicher mit
einem E-Scooter im Straßenverkehr fortbewegen können.
- Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung vorhanden sein.
Diese ist an Hand des Versicherungskennzeichens am Fahrzeug
erkennbar.
- Das Fahrzeug benötigt eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis.
- Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 20 km/h betragen.
- Das Fahrzeug muss mit zugelassenen und funktionsfähigen Bremsen
und Beleuchtung ausgestattet sein.
- Es muss eine funktionsfähige Klingel vorhanden sein.
- Das Mindestalter der Nutzenden beträgt 14 Jahre.
- Es besteht keine Führerscheinpflicht.
- Es besteht keine Helmpflicht, jedoch empfehlen wir dingend das
Tragen.
- E-Scooter dürfen auf vorhandenen Radwegen genutzt werden.
- Sind keine Radwege vorhanden, muss der rechte Teil der Fahrbahn
benutzt werden.
- Gehwege und reine Fußgängerbereiche dürfen nicht befahren
werden.
- Es darf max. eine Person das Fahrzeug benutzen.
- Die Benutzung eines Mobiltelefons ist während der Fahrt
untersagt.
- Sollten andere Fahrzeugführende behindert werden, dürfen
E-Scooter nicht nebeneinander fahren.
- Es handelt sich um ein vollwertiges Fahrzeug, die Nutzung
unterliegt den Regeln der StVO.
- E-Scooter Fahrende dürfen nicht als sogenannte Geisterfahrer auf
Radwegen oder ähnlichen Bereichen unterwegs sein, da dies erhebliche
Gefahren verursacht.
Rückfragen bitte an:
Polizei Salzgitter
Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit
Matthias Pintak
Telefon: 05341/1897-104
E-Mail: pressestelle@pi-sz.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/56519/6305524
OTS: Polizei Salzgitter
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizei Salzgitter
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