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HZA-SW: Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Schwarzgeldzahlungen beim bayerischen Fußball-Regionalligisten TSV Aubstadt e.V. gegen die dortigen Verantwortlichen erfolgreich rechtskräftig abgeschlossen (FOTO) |
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| 24.07.2026 11:10 Uhr |
Hauptzollamt Schweinfurt |
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Schweinfurt / Würzburg / Aubstadt (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Würzburg und des Hauptzollamtes Schweinfurt
Das Großverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts
Schweinfurt und der Staatsanwaltschaft Würzburg gegen Verantwortliche des
bayerischen Fußball-Regionalligisten TSV Aubstadt e.V. ist beendet. Das
Ergebnis: Zahlreiche Verurteilungen, empfindliche Strafen und eine umfangreiche
Schadensbegleichung.
Die Ermittlerinnen und Ermittler des Zolls wiesen in enger Zusammenarbeit mit
der Justiz nach, dass der Verein von 2018 bis 2023 ein verdecktes, illegales
Entlohnungssystem für die 1. Herrenmannschaft betrieben hatte. Spieler und
Trainer waren offiziell oft nur als Minijobber gemeldet, erhielten tatsächlich
jedoch erhebliche Summen bar auf die Hand. Neben sogenannten Handgeldern wurden
auch Punkt-, Aufstiegs- und Auflaufprämien als nicht angemeldete Barzahlungen
systematisch an den Sozialkassen vorbeigeschleust.
Um die Vorwürfe lückenlos aufzuklären, wertete das Hauptzollamt Schweinfurt mehr
als 200 Asservate aus, darunter rund 20 Mobiltelefone und weitere digitale
Endgeräte. Diese waren im Mai 2023 bei der Durchsuchung von mehr als 60 Wohn-
und Geschäftsräumen sichergestellt worden. Hierdurch gelang es, die
individuellen Daten und Zahlungsströme der Spieler, Trainer und
Vereinsmitarbeiter zu rekonstruieren und mit den tatsächlichen Spiel- und
Trainingsleistungen sowie den offiziell geleisteten Zahlungen abzugleichen.
Der durch dieses System der Schwarzlohnzahlungen entstandene Schaden für die
Sozialkassen belief sich auf insgesamt rund 1,13 Millionen Euro. Hinzu kommt ein
Steuerschaden, in erster Linie durch hinterzogene Lohnsteuern, in sechsstelliger
Höhe. Die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge wurden im Laufe des
Verfahrens bereits vollständig an die zuständigen Sozialversicherungsträger
gezahlt. Nach der Durchsuchung im Mai 2023 verhielten sich die Verurteilten
kooperativ. Sie räumten den Sachverhalt ein und wirkten an der Aufklärung mit.
Auch im Rahmen der steuerlichen Aufarbeitung fand eine umfassende Mitwirkung der
Verurteilten statt. Sämtliche bislang aufgrund dieses Sachverhalts festgesetzten
Steuern wurden durch die Verurteilten bzw. den Verein getilgt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Würzburg nun
Strafbefehle gegen die Verantwortlichen für das Verhalten des Vereins. Nach
umfassenden Geständnissen der Verurteilten verhängte das Gericht neben jeweils
einjährigen Freiheitsstrafen, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt
wurden, auch die Zahlung von zusätzlichen Geldstrafen zwischen 90 und 300
Tagessätzen. Das Gesamtvolumen dieser neben den Freiheitsstrafen verhängten
Geldstrafen bewegt sich im niedrigen siebenstelligen Bereich. Die Verurteilungen
im Strafbefehlswege sind mittlerweile rechtskräftig.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Würzburg
Pressesprecher
Michael Weiskopf
Tel.: 0931 / 3813533
E-Mail: pressestelle@sta-wue.bayern.de
Hauptzollamt Schweinfurt
Pressesprecher
Benedikt Danz
Tel.: 09721/6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt@zoll.bund.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121261/6320537
OTS: Hauptzollamt Schweinfurt
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Schweinfurt
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