Schwerin
Top-News
Schwerin, Landeshauptstadt
Fläche: 130,38 km²
Einwohner: 99.978
PLZ: 19055
|
Amtshilfe der Bundeswehr für Waldbrandbekämpfung im Müritz-Nationalpark (FOTO) |
 |
| 16.07.2026 16:15 Uhr |
Operatives Führungskommando der Bundeswehr |
|
|
Schwerin (ots) - Am 15. Juli 2026 beantragte der Landkreis Mecklenburgische
Seenplatte Unterstützung vonseiten der Bundeswehr. Kräfte der Bundeswehr sollen
zur Unterstützung der Brandbekämpfung eingesetzt werden. Gegenstand des Antrages
ist die Bereitstellung der Fähigkeit zur luftgestützten Brandbekämpfung.
Nach Prüfung der Lage im Müritz-Nationalpark wurde der Antrag auf Amtshilfe der
Bundeswehr zur Unterstützung der lokalen Feuerwehren bei der Bekämpfung des
aktuellen Waldbrandes bewilligt. Zum Einsatz kommen zwei Hubschrauber des Typs
CH-53 der Luftwaffe. Diese sollen die lokalen Behörden aus der Luft bei der
Eindämmung der Flammen unterstützen.
Die Koordination mit den lokalen Einsatzkräften sowie den Verantwortlichen des
Nationalparks leistet das regional zuständige Kreisverbindungskommando (KVK) der
Bundeswehr.
Die Hubschrauber kommen derzeit zum Einsatz. Sie nehmen mit eignen
Außenlast-Wassertanks Löschwasser in umliegenden Seen auf und lassen dieses in
von den zivilen Einsatzkräften bestimmten definierten Brandbereichen ab.
Hintergrund Amtshilfe
Nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes leistet die Bundeswehr auf Ersuchen
anderer Behörden Amtshilfe, wenn diese ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln nicht
bewältigen können. Diese Unterstützung beschränkt sich auf ergänzende Hilfe in
Einzelfällen und schließt eine regelmäßige, auf Dauer angelegte,
institutionalisierte Zusammenarbeit maus.
Amtshilfe durch die Bundeswehr kommt vor allem dort zum Tragen, wo
die Durchhaltefähigkeit ziviler Organisationen nicht durch eigene Kräfte /
Mittel gewährleistet werden kann, Kräfte und Fähigkeiten der Bundeswehr bei
Gefahr für Leib und Leben kurzfristig und/oder in erheblichem Umfang benötigt
werden, spezielle Fähigkeiten der Bundeswehr das einzige und oft gleichzeitig
auch letzte Mittel sind. Ferner überprüft die Bundeswehr die rechtliche
Zulässigkeit der beantragten Unterstützungsleistung. Zudem muss die Bundeswehr
über die notwendigen Ressourcen verfügen, d.h. ein Amtshilfeantrag kann auch
abgelehnt werden, wenn die gewünschte Hilfeleistung die Auftragserfüllung der
jeweiligen Dienststelle und somit die Bundeswehr in ihrer Einsatzfähigkeit
beeinträchtigen würde.
Gesetzliche Grundlage der Amtshilfe: Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz
Artikel 35 Grundgesetz regelt die Pflicht von Behörden des Bundes und der
Länder, sich auf Antrag gegenseitig bei der Erfüllung ihrer
öffentlich-rechtlichen Aufgaben (Amtshandlungen) Hilfe zu leisten. Dies gilt
auch für die Bundeswehr. Zusätzliche hoheitliche Eingriffsbefugnisse ergeben
sich dabei für die Bundeswehr nicht. Es handelt sich nur um sogenannte
"technische" Unterstützung. Die Leitung des Einsatzes verbleibt bei den
zuständigen zivilen Stellen.
Pressekontakt:
Pressestelle Landeskommando MV:
E-Mail: mailto:PressestelleLKdoMV@bundeswehr.org
Tel: 0385 - 511 3502
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/179237/6315987
OTS: Operatives Führungskommando der Bundeswehr
|
|
Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Operatives Führungskommando der Bundeswehr
Für den Inhalt übernehmen wir keine Verantwortung
|