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POL-SU: Zu zweit und unter Drogeneinfluss auf E-Scooter unterwegs - Blutprobe und Anzeige |
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| 5.06.2026 13:41 Uhr |
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis |
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Siegburg (ots) - Beamte des Verkehrsdienstes der Polizei im Rhein-Sieg-Kreis
haben am Mittwochmittag (03. Juni) auf der Luisenstraße in Siegburg zwei
Personen auf einem E-Scooter kontrolliert.
Den Polizisten war aufgefallen, dass der E-Scooter entgegen der Vorschriften mit
zwei Personen besetzt war. Bei der anschließenden Kontrolle ergaben sich zudem
Hinweise darauf, dass der 33-jährige Fahrzeugführer aus Windeck unter dem
Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte. Ein vor Ort durchgeführter
Drogenvortest verlief positiv auf Amphetamin.
Dem Mann wurde daraufhin in einem Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Zudem
untersagten die Beamten die Weiterfahrt. Gegen den 33-Jährigen wurde ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter
Drogeneinfluss eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die wichtigsten Regelungen für die
Nutzung von E-Scootern hin:
- Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. - Für E-Scooter gelten die
gleichen Alkoholgrenzen wie für Autofahrer. - E-Scooter dürfen nur
von einer Person genutzt werden. - Gefahren werden darf auf Radwegen,
Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen. Sind diese nicht vorhanden, muss
die Fahrbahn genutzt werden. Das Befahren von Gehwegen ist nicht
erlaubt. - E-Scooter benötigen eine gültige Betriebserlaubnis sowie
einen bestehenden Versicherungsschutz. (Re)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle
Telefon: 02241/541-2222
E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/65853/6288692
OTS: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
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