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Siegen (ots) - Für viele Betriebe werden steigende Energiekosten zur
existenziellen Belastung. Doch nicht jede Kostenexplosion ist allein dem Markt
geschuldet. Häufig sind es Vertragsmodelle, die Risiken einseitig verteilen,
Preisschwankungen ungebremst weitergeben oder Flexibilität verhindern. Was im
Einkauf als schnelle Lösung erscheint, entwickelt sich meist später zum
finanziellen Bumerang.
Viele Unternehmen verhandeln Energieverträge wie eine reine Preisfrage. Dabei
entscheiden Struktur und Timing über die tatsächlichen Kosten. Nachfolgend
erfahren Sie, welche typischen Fehler Unternehmen immer wieder machen, worauf
bei Neuverträgen zu achten ist und wie sich Energiekosten strategisch besser
kalkulieren lassen.
Vier Vertragsklauseln, die teuer werden können
In der Praxis fallen vor allem vier Vertragsmodelle immer wieder negativ auf. An
erster Stelle stehen Preisgleitklauseln ohne Obergrenze. Steigt der Marktpreis,
gibt der Versorger die Entwicklung vollständig weiter. Sinken die Preise, bleibt
eine Entlastung dagegen oft aus. Ebenfalls riskant sind reine
Spotmarkt-Kopplungen ohne abgesicherten Anteil im Vertrag. Im Krisenjahr 2022
führte das bei einigen Betrieben zu einer Vervielfachung des Strompreises, weil
das gesamte Marktrisiko beim Kunden lag.
Hinzu kommen lange Laufzeiten ohne Sonderkündigungsrecht oder ohne Möglichkeit,
die Beschaffungsstrategie anzupassen. Wer 2021 einen Drei-Jahres-Vertrag
unterschrieben hat, zahlt teils noch heute Konditionen, die den späteren
Marktentwicklungen nicht standhalten.
Problematisch sind außerdem Mehr- und Mindermengen-Klauseln. Sie bestrafen
Abweichungen beim Verbrauch mit deutlichen Aufschlägen. Gerade bei schwankender
Auslastung kann das erhebliche Mehrkosten auslösen. Gemeinsam ist diesen
Klauseln: Im Angebotsvergleich fallen sie oft kaum auf. Teuer werden sie meist
erst dann, wenn der Vertrag längst läuft.
Warum der Arbeitspreis nicht ausreicht
Der Arbeitspreis ist für viele Unternehmen der erste Blickfang. Das ist
verständlich, denn er ist leicht zu finden und scheinbar gut vergleichbar.
Tatsächlich bildet er aber nur einen Teil der Stromkosten ab. Zur Gesamtrechnung
gehören auch Leistungspreis, Beschaffungsnebenkosten, Netzentgelte, Steuern und
Umlagen.
Noch wichtiger ist jedoch eine andere Frage: Wer trägt welches Risiko? Genau
dieser Punkt wird bei der Prüfung von Energieverträgen oft unterschätzt.
Entscheidend sind etwa die Aufteilung zwischen Festpreis- und Spotanteilen, die
Flexibilität bei Verbrauchsänderungen, transparente Preisformeln und
automatische Verlängerungsklauseln.
Ein scheinbar günstiger Arbeitspreis kann sich deshalb später als teure
Entscheidung erweisen - nämlich dann, wenn die Vertragsstruktur die Risiken fast
vollständig auf den Kunden verlagert. Sichtbar wird das meist erst, wenn
Nachverhandlungen kaum noch möglich sind.
Typische Fehler bei Abschluss und Verlängerung
Einer der häufigsten Fehler ist das Stichtagsdenken. Dabei wird das gesamte
Jahresvolumen an nur einem Termin eingekauft, oft zum Jahresende oder beim
Auslaufen des alten Vertrags. Läuft der Markt genau dann ungünstig, wirkt sich
das unmittelbar auf das gesamte Volumen aus.
Nicht minder problematisch ist das blinde Verlängern beim bisherigen Versorger -
aus Bequemlichkeit oder weil intern die Zeit für einen echten Marktvergleich
fehlt. Ein weiterer Fehler liegt in der starken Fixierung auf den Arbeitspreis,
ohne die Vertragsstruktur gründlich zu prüfen.
In volatilen Marktphasen kommt oft noch etwas hinzu: Abwarten. Viele
Geschäftsführer hoffen auf bessere Preise und verpassen dabei kurze
Einkaufsfenster, in denen sich der Markt kurzfristig öffnet. Ohne laufende
Marktbeobachtung bleiben solche Chancen meist ungenutzt.
Wie sich Energiekosten planbarer machen lassen
Mehr Planbarkeit entsteht, wenn Unternehmen ihren Bedarf nicht an einem einzigen
Termin beschaffen, sondern in mehreren Schritten. Genau hier setzen
Tranchenmodelle und hybride Beschaffungsmodelle an. Das Einkaufsvolumen wird
dabei über mehrere Zeitpunkte verteilt und an Unternehmen sowie Marktsituation
angepasst. Damit sinkt das Risiko, einen ungünstigen Stichtag zu erwischen.
Ergänzend kann ein individuell bemessener Spotmarktanteil eingebaut werden. Der
Spotmarkt ist der kurzfristige Energiemarkt, auf dem Preise stark schwanken
können. So lassen sich kurzfristige Markttiefs nutzen, ohne das Unternehmen
vollständig den Schwankungen des Spotmarkts auszusetzen.
Wer mehrere Standorte oder mehrere Energieverträge hat, sollte außerdem die
Laufzeiten entzerren. Dann läuft nicht alles gleichzeitig aus. Grundlage jeder
Beschaffungsstrategie bleibt jedoch eine einfache, aber entscheidende Frage:
Welches Risiko will das Unternehmen tragen - und welches nicht?
Drei Schritte zur Prüfung bestehender Energieverträge
Wer jetzt handeln will, sollte mit einer sauberen Bestandsaufnahme beginnen.
Erstens gilt es, bestehende Energieverträge genau zu prüfen: Klauseln,
Laufzeiten, Kündigungsfenster, Anpassungsmechanismen und automatische
Verlängerungen. Viele Unternehmen stellen erst beim genauen Lesen fest, dass die
nächste Verlängerung schon in wenigen Wochen greift.
Zweitens lohnt sich der Blick in die letzten Energierechnungen. Vertragsfehler
und Abrechnungsfehler treten oft gemeinsam auf. Dazu zählen etwa falsch
ausgewiesene Umlagen, nicht abgerufene Stromsteuererstattungen für das
produzierende Gewerbe oder nicht beantragte Reduzierungen der Netzentgelte. Hier
können Beträge im hohen vierstelligen bis fünfstelligen Bereich zusammenkommen,
die sich rückwirkend zurückholen lassen.
Drittens sollte eine Beschaffungsstrategie für die kommenden Verträge festgelegt
werden. Sie muss zur Risikotragfähigkeit des Unternehmens passen und klare
Entscheidungen zu Tranchenmodell, Spotanteil und Laufzeitstruktur enthalten. Wer
diese drei Schritte konsequent angeht, vermeidet viele typische Kostenfallen und
kann zugleich erhebliche Beträge zurückholen.
Über den BVGE:
Der BVGE ist Deutschlands größte unabhängige Einkaufsgemeinschaft für
gewerbliche Energienutzer. Mit über 2.740 Unternehmen und mehr als 60
Energielieferanten bündelt der Verband die Nachfrage seiner Mitglieder und
vertritt deren Interessen. Als unabhängiger Full-Service-Partner unterstützt er
seine Kunden von der Energiebeschaffung bis zu regulatorischen Anforderungen.
Grundlage sind Neutralität, Fachwissen und über 12 Jahre Erfahrung in der
gewerblichen Energiebeschaffung. Weitere Informationen unter:
https://www.bvge.com/
Pressekontakt:
BVGE Consulting GmbH
Vertreten durch: Julian Rosenthal und Christian Bauer
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