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Sozialstaatsreformen: Menschenrechtliche Verpflichtungen sind keine Verhandlungsmasse |
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| 24.06.2026 19:35 Uhr |
Deutsches Institut für Menschenrechte |
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Berlin (ots) - Zur Debatte über Sozialstaatsreformen und Kürzungen von
Sozialleistungen anlässlich der Konferenz der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder im Kanzleramt am 25.06.2026 erklärt Michael Windfuhr,
Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Die Kommunen stecken in einer finanziellen Notlage, die dringend gelöst werden
muss. Neben Soforthilfen vom Bund braucht es eine grundlegende Reform, die
sicherstellt, dass die Kommunen, die ihnen übertragenen Aufgaben auch
finanzieren können. Denn sie sind entscheidende Akteure bei der Umsetzung der
menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands.
Bund, Länder und Kommunen sind zur Umsetzung der UN-Kinderrechts- und der
UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Deren Vorgaben dürfen bei den
anstehenden Sozialstaatsreformen nicht zur Verhandlungsmasse werden. Leistungen
der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und des
Unterhaltsvorschusses sind nicht allein unter Kostengesichtspunkten zu
betrachten - sie dienen der Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen
Deutschlands aus der UN-Behindertenrechtskonvention und der
UN-Kinderrechtskonvention. Sie sind die Voraussetzung für die gesellschaftliche
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und für ein gutes Aufwachsen von Kindern
und Jugendlichen. Investitionen in Bildung und Teilhabe junger Menschen zahlen
sich zudem langfristig aus - auch finanziell."
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
Telefon: +49 30 259 359 453
E-Mail: mailto:sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
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OTS: Deutsches Institut für Menschenrechte
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Deutsches Institut für Menschenrechte
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