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Weites Ermessen / Eigentümer dürfen Hausgeldvorschüsse großzügig kalkulieren (FOTO) |
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| 3.08.2026 11:07 Uhr |
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) |
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Berlin (ots) - Die Finanzierung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss
zu jedem Zeitpunkt gesichert sein. Deshalb verfügen die Mitglieder bei der
Aufstellung von Wirtschaftsplänen für ihre WEG über einen erheblichen Spielraum.
Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wurden die Rechte
von Wohnungseigentümergemeinschaften in diesem Zusammenhang höchstrichterlich
gestärkt.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 108/24)
Der Fall: In einer Eigentümergemeinschaft wurde über die Höhe der
Hausgeldvorschüsse beschlossen. Ein Mitglied hielt einzelne Positionen für
überhöht und focht deswegen den entsprechenden Beschluss gerichtlich an. Es
vertrat die Auffassung, die Gemeinschaft habe ihren finanziellen Bedarf deutlich
zu großzügig angesetzt.
Das Urteil: Der Bundesgerichtshof bestätigte jedoch die ursprüngliche
Beschlussfassung. Wohnungseigentümer hätten bei der Kalkulation von
Hausgeldvorschüssen einen weiten Ermessensspielraum. Gerichte dürften nur
eingreifen, wenn die Ansätze offensichtlich unangemessen seien. Dies sei hier
nicht erkennbar gewesen. Der Beschluss blieb deshalb bestehen.
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: mailto:ivonn.kappel@dsgv.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/35604/6325909
OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
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