|
Ettlingen (ots) - Solange das Geschäft stabil wirkt, erscheint Krisenwissen
vielen Unternehmern zweitrangig. Wichtiger erscheinen Vertrieb, Wachstum oder
Steueroptimierung. Doch genau diese Einschätzung kann gefährlich werden: Gerät
ein Unternehmen in Schieflage, entscheidet nicht nur die wirtschaftliche Lage,
sondern auch das Wissen des Geschäftsführers über Pflichten, Fristen und
Handlungsmöglichkeiten. Ulrich Kammerer von UKMC erklärt im folgenden Artikel,
warum grundlegendes Insolvenzwissen für Unternehmer unverzichtbar ist.
Das Unternehmen wirkt stabil: Aufträge kommen herein, die Zahlen scheinen
stimmig. Zumindest auf den ersten Blick. Krise und Insolvenz? Für viele Gründer,
Unternehmer und Geschäftsführer sind das Themen, die andere betreffen: schlecht
geführte Firmen, schwache Branchen, Betriebe ohne Rücklagen. Nur nicht das
eigene Unternehmen. Genau darin liegt die Gefahr. Denn wer sich erst mit
Krisenwissen befasst, wenn der Druck bereits da ist, hat oft schon wertvolle
Zeit verloren. Insolvenz ist in Deutschland noch immer ein Tabuthema. Viele
Unternehmer verbinden damit Scheitern, Totalverlust und sozialen Absturz. Gerade
dieses Bild sorgt dafür, dass sie sich nicht rechtzeitig mit den Regeln
beschäftigen, deren Missachtung im Ernstfall Lebenswerk, Privatvermögen und
persönliche Freiheit gefährden kann. "Insolvenz wird für Unternehmer nicht
dadurch gefährlich, dass sie existiert. Gefährlich wird sie, wenn man
unvorbereitet hineingerät und dann die falschen Entscheidungen trifft", erklärt
Ulrich Kammerer, Vorstand der UKMC und seit über zehn Jahren auf
Restrukturierung und Sanierung spezialisiert.
"Viele Unternehmer wenden sich erst fünf vor zwölf an Sanierungsexperten. Manche
sogar erst dann, wenn der entscheidende Zeitpunkt bereits verpasst ist", fügt
Ulrich Kammerer hinzu. "Aus Angst, Unwissenheit oder falscher Hoffnung warten
sie zu lange, bis kaum noch Handlungsspielraum bleibt." Diese Lage kennt er
nicht nur aus der Beratung, sondern auch aus eigener Erfahrung: Als früherer
Inhaber eines IT-Service-Unternehmens mit rund 700 Mitarbeitern und Kunden wie
der Bundeswehr, MediaMarkt, Karstadt, IBM und Porsche geriet er selbst in eine
existenzielle Unternehmenskrise. Damals war auch er zunächst schlecht
vorbereitet, fand jedoch mit dem Schutzschirmverfahren einen Weg aus der Krise.
Acht Monate und eine Woche später war sein Unternehmen schuldenfrei, während
Privatvermögen, Immobilien und persönliche Lebensumstände erhalten blieben.
Heute hat Ulrich Kammerer rund 350 Sanierungs- und Insolvenzverfahren persönlich
begleitet und Vermögenswerte von über 200 Millionen Euro gesichert. Genau aus
dieser Erfahrung heraus setzt er heute bewusst früher an: nicht erst im
Ernstfall, sondern bereits dann, wenn sich erste Risiken abzeichnen und
Unternehmer noch aktiv gegensteuern können. Mit der UKMC und der Ulrich Kammerer
Akademie vermittelt er Unternehmern das Wissen, um Risiken früher einzuordnen
und im Ernstfall nicht blind entscheiden zu müssen.
Die drei Insolvenzgründe: Warum der frühe Zeitpunkt der wichtigste ist
Grundlegendes Krisenwissen beginnt an einer Stelle, die viele Unternehmer nicht
sauber einordnen können: bei den drei gesetzlichen Insolvenzgründen. Das
deutsche Insolvenzrecht unterscheidet zwischen Zahlungsunfähigkeit,
Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit. Zahlungsunfähigkeit liegt vor,
wenn ein Unternehmen fällige Verbindlichkeiten nicht mehr vollständig begleichen
kann. Überschuldung besteht, wenn das Vermögen die bestehenden Schulden nicht
mehr deckt und keine positive Fortführungsprognose vorliegt. Für Geschäftsführer
von Kapitalgesellschaften sind beide Fälle besonders heikel: Sobald
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten sind, besteht grundsätzlich
die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Wer diesen Zeitpunkt verpasst,
riskiert persönliche Haftung und strafrechtliche Folgen.
"Viele Unternehmer wissen gar nicht, wann aus einer wirtschaftlichen Schieflage
ein rechtliches Problem wird. Genau dort beginnt aber der Kontrollverlust", sagt
Ulrich Kammerer. Der entscheidende Punkt liegt für ihn deshalb oft früher: bei
der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Sie liegt vor, wenn absehbar ist, dass ein
Unternehmen seine Verbindlichkeiten in naher Zukunft nicht mehr vollständig
bedienen kann, auch wenn aktuell noch Zahlungen möglich sind. Genau in diesem
Stadium kann der Unternehmer noch freiwillig und geordnet handeln. Er wartet
nicht, bis Krankenkassen, Finanzamt oder andere Gläubiger den Takt vorgeben,
sondern kann prüfen lassen, welche Sanierungsinstrumente noch infrage kommen.
"Wer die drohende Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig erkennt, hat noch
Handlungsspielraum. Wer erst reagiert, wenn Zahlungsunfähigkeit oder
Überschuldung eingetreten sind, läuft der Krise nur noch hinterher", betont
Ulrich Kammerer.
GmbH schützt nicht immer: Welche Irrtümer Geschäftsführer teuer bezahlen
Ein gefährlicher Irrtum vieler Geschäftsführer lautet: Die GmbH schützt mich
schon. Tatsächlich gilt die Haftungsbeschränkung nur, solange Geschäftsführer
ihre gesetzlichen Pflichten kennen und einhalten. Werden diese Pflichten
verletzt, kann aus einem Unternehmensproblem sehr schnell ein persönliches
Risiko werden. Dazu gehört vor allem die verspätete Insolvenzantragstellung. Wer
bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht rechtzeitig handelt, riskiert
nicht nur persönliche Haftung, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.
Besonders heikel sind Rückstände bei Sozialversicherungsbeiträgen. Sie sind kein
normaler Zahlungsaufschub und dürfen nicht wie gewöhnliche Lieferantenrechnungen
behandelt werden. Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen kann für
Geschäftsführer strafrechtliche Folgen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu
fünf Jahren haben. Auch Krankenkassen und Finanzämter spielen deshalb eine
zentrale Rolle: Während Lieferanten in der Praxis nur selten Insolvenzanträge
stellen, können diese Stellen deutlich schneller aktiv werden. Nach Erfahrung
von Ulrich Kammerer können Krankenkassen bereits nach zwei bis drei Monaten
Rückstand bei Sozialversicherungsbeiträgen einen Insolvenzantrag stellen.
"Rückstände bei Krankenkassen und Finanzämtern sind kein normales
Liquiditätsthema. Wer sie behandelt wie eine offene Lieferantenrechnung,
unterschätzt das Risiko massiv", warnt Ulrich Kammerer. Wie schnell sich eine
scheinbar starke Ausgangslage drehen kann, zeigt ein Fall aus seiner Praxis: Ein
Unternehmen verfügte über 72 Millionen Euro Bankguthaben und geriet dennoch in
Insolvenzgefahr, weil 56.000 Euro AOK-Beiträge nicht fristgerecht gezahlt
wurden. Durch eine Kontokündigung war der Zugriff auf die vorhandene Liquidität
blockiert. Für Kammerer zeigt dieser Fall vor allem eines: Nicht allein Vermögen
oder Unternehmensgröße entscheiden, sondern ob fällige Verpflichtungen im
entscheidenden Moment bedient werden können.
Frühwarnsignale: Wann aus Engpässen eine Krise wird
Eine Unternehmenskrise entsteht selten über Nacht - und genau hier setzt die
eigentliche Arbeit an. Denn wer früh versteht, wie sich Risiken entwickeln, kann
gegensteuern, bevor aus einzelnen Engpässen eine existenzbedrohende Lage wird.
Meist zeigt sich eine Krise zunächst in kleinen Verschiebungen, die im
Tagesgeschäft leicht als vorübergehende Schwäche abgetan werden: Zahlungen
kommen später, Aufträge bleiben aus, Verbindlichkeiten werden geschoben.
Typische Frühwarnsignale sind wiederkehrende Liquiditätsengpässe zum Monatsende,
offene Verbindlichkeiten gegenüber Krankenkassen oder Finanzämtern, rückläufige
Umsätze oder verzögerte Zahlungseingänge von Kunden. Auch laufende Kosten, die
nur noch eingeschränkt, verspätet oder "irgendwie" bezahlt werden können, sind
ein klares Alarmsignal. "Viele Unternehmer merken sehr wohl, dass etwas nicht
stimmt - genau in diesem Moment wäre es entscheidend, die Situation strukturiert
zu bewerten, statt auf Besserung zu hoffen. Denn genau diese Hoffnung kostet am
Ende oft den Handlungsspielraum", betont Ulrich Kammerer.
Entscheidend ist selten ein einzelnes Warnsignal. Gefährlich wird es, wenn
mehrere Anzeichen gleichzeitig auftreten und Unternehmer trotzdem weitermachen
wie bisher. Krisenwissen bedeutet deshalb nicht, jede Schwierigkeit sofort als
Katastrophe zu behandeln, sondern die richtigen Fragen früh genug zu stellen:
Handelt es sich nur um einen kurzfristigen Engpass oder entsteht ein dauerhaftes
Muster? Können fällige Zahlungen weiterhin zuverlässig bedient werden? Gibt es
Rückstände bei Gläubigern, die selbst Insolvenzanträge stellen können? Wer diese
Entwicklung nüchtern prüft, handelt nicht panisch, sondern unternehmerisch.
Sanierung statt Kontrollverlust: Welche Optionen Unternehmer kennen sollten
Wer Insolvenz automatisch mit dem Ende eines Unternehmens gleichsetzt, kennt die
modernen Sanierungsinstrumente nicht. Das Schutzschirmverfahren ermöglicht unter
bestimmten Voraussetzungen eine Sanierung unter gerichtlichem Schutz, während
die Geschäftsführung weiterhin wesentlichen Einfluss auf den Prozess behält. Die
Eigenverwaltung erlaubt es, das Unternehmen während eines Insolvenzverfahrens
selbst weiterzuführen und die Sanierung aktiv mitzugestalten. Hinzu kommt das
StaRUG-Verfahren, das unter bestimmten Voraussetzungen eine Restrukturierung von
Verbindlichkeiten außerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens ermöglicht.
"Insolvenz kann bei richtiger Vorbereitung ein rechtliches Werkzeug zur
Bereinigung wirtschaftlicher Probleme sein. K MO ein Unternehmer muss Angst
davor haben, wenn er die richtigen Werkzeuge kennt und rechtzeitig anwendet",
stellt Ulrich Kammerer klar.
Welche Option im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der wirtschaftlichen Lage,
den Verbindlichkeiten, den Gläubigern und dem Zeitpunkt ab. Besonders letzterer
ist in der Praxis oft entscheidend: Viele der genannten Instrumente lassen sich
nur dann sinnvoll nutzen, wenn Unternehmer früh genug reagieren - also in einer
Phase, in der Prävention noch möglich ist und Risiken aktiv gesteuert werden
können.
Deshalb steht am Anfang immer eine genaue Analyse der Unternehmenssituation.
Anschließend wird geprüft, welches Verfahren tatsächlich passt. In einem
Insolvenzplan kann geregelt werden, wie Gläubiger befriedigt, Verbindlichkeiten
bereinigt und das Unternehmen fortgeführt werden kann. Stimmen die Gläubiger zu,
kann das Unternehmen schuldenfrei fortgeführt werden. Mit der UKMC begleitet
Ulrich Kammerer Unternehmen bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Verfahren;
über die Ulrich Kammerer Akademie vermittelt er Unternehmern zudem das
notwendige Grundlagenwissen, um Warnsignale früher zu erkennen und im Ernstfall
nicht blind entscheiden zu müssen. Genau deshalb ist Krisenwissen kein
juristisches Spezialthema, sondern ein Schutzmechanismus für unternehmerische
Entscheidungen.
Sie wollen wissen, wo Ihr Unternehmen wirklich steht, welche Risiken Sie nicht
übersehen dürfen und wie Sie im Ernstfall handlungsfähig bleiben? Dann melden
Sie sich bei Ulrich Kammerer (https://ulrichkammerer.de/pa-2) und vereinbaren
Sie einen Termin!
Pressekontakt:
Ulrich Kammerer Akademie
UKMC eG
E-Mail: mailto:info@ukmc.de
Website: http://www.ulrichkammerer.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/183019/6326090
OTS: Ulrich Kammerer
|