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Erbschaftsteuer - Dieses Privileg ist zwar ungerecht, aber sinnvoll

11.10.2026 17:45 Uhr Straubinger Tagblatt

Straubing (ots) - Sollte das Verfassungsgericht den Verschonungsbonus auf Betriebsvermögen kippen, müssten Firmenerben zahlen. Sind sie Nachfolger in einem mittelständischen Unternehmen, dürfte ihr Privatvermögen in den meisten Fällen nicht ausreichen, um die Steuer zu zahlen. Sie müssten sie entweder aus dem Betriebsvermögen begleichen oder einen Kredit aufnehmen. Beides würde die Möglichkeit der Firma, in die Zukunft zu investieren, auf Jahre belasten. Der Staat würde zwar durch die Belastung von Firmenerben einerseits zusätzliche Einnahmen erzielen und dem Gerechtigkeitsgefühl Genüge tun, andererseits aber das Geschäft der vorwiegend treu zu Deutschland stehenden Familienunternehmen erschweren und mittelfristig seine eigene Steuerbasis schwächen.

Pressekontakt:

Straubinger Tagblatt Ressort Politik/Wirtschaft/Vermischtes Markus Peherstorfer Telefon: 09421-940 4441 politik@straubinger-tagblatt.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/122668/6368827 OTS: Straubinger Tagblatt


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Straubinger Tagblatt
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