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LKA-BW: LKA Baden-Württemberg auf Streife im Netz - Durchsuchungen und Strafanzeigen gegen zehn Männer wegen Cybergrooming (FOTO) |
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| 23.06.2026 13:11 Uhr |
Landeskriminalamt Baden-Württemberg |
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Stuttgart/Karlsruhe (ots) - Im Rahmen sogenannter anlassunabhängiger
Internetermittlungen sind das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
eingerichtete Cybercrime-Zentrum und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg
gemeinsam gegen das Phänomen Cybergrooming vorgegangen.
Cybergrooming bezeichnet das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem
Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen. Nach einer Studie der Landesanstalt für
Medien NRW hatten 24 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland im Alter
von 8 bis 17 Jahren bereits Kontakt mit entsprechenden Anbahnungsversuchen. Auch
in Baden-Württemberg sind Kinder und Jugendliche betroffen.
Im Herbst 2025 waren deshalb speziell geschulte Ermittlerinnen und Ermittler des
Landeskriminalamtes über mehrere Tage hinweg in sozialen Netzwerken und
Chatplattformen als vermeintlich Minderjährige unterwegs.
Auf Grundlage der dabei geführten Chats konnten 10 tatverdächtige Männer im
Alter von 19 bis 47 Jahren identifiziert werden. Gegen sie wurden
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten sexuellen Missbrauchs
von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind gem. § 176a StGB, der Verbreitung
pornografischer Inhalte gem. § 184 StGB sowie des Besitzes kinderpornografischer
Inhalte gem. 184b StGB eingeleitet. Sollte es zu Verurteilungen kommen, drohen
den Beschuldigten Geld- oder Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn
Jahren.
In den folgenden Monaten wurden die Wohnungen von acht Beschuldigten in
Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt durchsucht.
Dabei wurden zahlreiche Computer, Smartphones und weitere digitale
Speichermedien sichergestellt. Zwei weitere Tatverdächtige sind derzeit
unbekannten Aufenthalts.
Die Ermittlungsbehörden appellieren, bei entsprechenden Wahrnehmungen die
Polizei zu informieren. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, selbst Ermittlungen
anzustellen. Dies kann strafbar sein.
Prävention: So können Erwachsene Kinder im Internet schützen
Suchen Sie gemeinsam mit Kindern geeignete Internetangebote aus und vereinbaren
Sie klare Regeln für die Nutzung.
Kinder sollten ihr korrektes Alter bei der Anmeldung angeben, damit
Sicherheitsfunktionen der Plattformen greifen. Nutzername und Profil sollten
jedoch keine Rückschlüsse auf das Alter zulassen.
Sprechen Sie regelmäßig über Online-Erfahrungen. Kinder sollten wissen, dass sie
sich jederzeit vertrauensvoll an Erwachsene wenden können.
Akzeptieren Sie auch anonyme Gesprächsbedarfe und verweisen Sie auf
Hilfsangebote wie das wie Hilfeportal sexueller Missbrauch
(www.hilfe-portal-missbrauch.de), Nummer gegen Kummer (www.nummergegenkummer.de)
oder fragZEBRA (www.fragzebra.de).
Weitere Informationen zum Thema Cybergrooming sowie Hinweise zum richtigen
Verhalten nach einem Vorfall finden Sie unter:
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybergrooming
Hinweise auf jugendgefährdende oder strafbare Inhalte im Internet können zudem
an Plattformbetreiber, die Polizei oder Meldestellen wie jugendschutz.net oder
die Internet-Beschwerdestelle gemeldet werden.
Alternativ steht auch die Onlinewache der Polizei zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe / Cybercrime-Zentrum
Baden-Württemberg
Pressestelle
Oberstaatsanwalt Mirko Heim
E-Mail: pressestelle@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de
Telefon: 0721 926-9750
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Pressestelle
Kriminaloberrätin Lisa Schröder
E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de
Telefon: 0711 5401-2044
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/110980/6300213
OTS: Landeskriminalamt Baden-Württemberg
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Landeskriminalamt Baden-Württemberg
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