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Stuttgart (ots) - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das
Landeskriminalamt-Baden-Württemberg führen ein umfangreiches
Ermittlungsverfahren im Bereich der mutmaßlich organisierten
Kulturgutkriminalität. In diesem Zusammenhang wurden am 22. April 2026
zeitgleich Durchsuchungsmaßnahmen in mehreren Bundesländern sowie in Österreich
durchgeführt. Die Beschuldigten stehen im Verdacht insbesondere gegen das
Kulturgutschutzgesetz verstoßen zu haben. Dieses verbietet das Inverkehrbringen
und den Handel von Kulturgut, wenn dieses ohne behördliche Genehmigung geborgen
oder unrechtmäßig erlangt wurde.
Es besteht der Tatverdacht, dass ein international agierendes kriminelles
Netzwerk über einen längeren Zeitraum hinweg systematisch archäologische
Kulturgüter illegal geborgen und gewerbsmäßig in den Handel eingebracht hat.
Unter Koordination des Landeskriminalamts Baden-Württemberg wurden insgesamt 19
Objekte im Bundesgebiet und in Österreich durchsucht. Die Maßnahmen erstreckten
sich auf Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz, sowie
Niederösterreich. Sie erfolgten in enger Zusammenarbeit und mit Unterstützung
einer Vielzahl nationaler und internationaler Fachinstitutionen, darunter das
Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg, das Württembergische
Landesmuseum, die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, das
Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, das Bundeskriminalamt, mehrere
Landeskriminalämter sowie Polizeibehörden aus Österreich.
Durchsucht wurden Wohn- und Geschäftsräume. Hierbei wurden umfangreiche
Beweismittel sichergestellt. Unter anderem fanden die Ermittlerinnen und
Ermittler eine Vielzahl archäologischer Gegenstände. In einem Gebäude wurden
zudem historische Schusswaffen sichergestellt. Die Untersuchung der
sichergestellten Gegenstände dauert an.
Auf die Spur der Täter, die arbeitsteilig und in wechselnden Gruppierungen
agiert haben sollen, um die Kultur- und Kunstschätze illegal zu beschaffen und
zu verkaufen, kamen die Ermittler des Landeskriminalamts Baden-Württemberg im
Juni 2025. Bei zwei Tatverdächtigen wurden damals eine Vielzahl archäologischer
Objekte sichergestellt, darunter befanden sich nach einer ersten Einschätzung
auch bedeutsame Kulturschätze.
Nach bisherigem Ermittlungsstand sollen die Täter gezielt archäologisch
bedeutsame Fundorte in Deutschland, Österreich und Spanien aufgesucht haben, um
dort mit Metalldetektoren und teilweise auch durch Unterwassererkundungen
Kulturgüter illegal zu bergen. Diese Objekte sollen anschließend über längere
Zeiträume hinweg gewerbsmäßig veräußert worden sein.
Neben dem materiellen Verlust, den der illegale Kulturgüterhandel durch den
Entzug aus dem öffentlichen Zugriff verursacht, wiegen die damit verbundenen
Verluste für die Wissenschaft häufig noch schwerer. Bei den Raubgrabungen kommt
es zum Verlust des sogenannten Fundkontexts. Archäologische Objekte entfalten
ihren wissenschaftlichen und somit historischen Wert erst im Zusammenhang mit
ihrer Lage, Schichtung und Umgebung. Wird dieser Kontext zerstört, ist der
Erkenntnisverlust irreversibel.
"Kulturgüter sind mehr als historische Objekte. Sie sind Ausdruck unserer
kulturellen Entwicklung und kollektiven Erinnerung. Das Kulturgutschutzgesetz
definiert Kulturgut daher bewusst weit - als bewegliche Gegenstände von
künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert", erläutert die
Leiterin der Pressestelle des LKA, Lisa Schröder.
"Illegale Sondengänge und Raubgrabungen sind keine harmlose
Freizeitbeschäftigung. Wer ohne Genehmigung gezielt nach archäologischen
Objekten sucht und diese an sich nimmt oder veräußert, begeht eine Straftat.
Auch das häufig vorgebrachte Argument, man "rette" Kulturgüter, greift nicht.
Viele Fundstellen sind der Wissenschaft bekannt und werden bewusst nicht
ausgegraben, um sie für zukünftige Forschungsmethoden zu erhalten.
Unkontrollierte Eingriffe führen hingegen zur dauerhaften Zerstörung wertvoller
Informationen."
Die Behörden appellieren an die Bevölkerung, aktiv zum Schutz des kulturellen
Erbes beizutragen und ohne behördliche Genehmigung keine eigenständigen
Grabungen durchführen. Archäologische Funde sind unverzüglich den zuständigen
Behörden zu melden.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Pressestelle
Erste Staatsanwältin Stefanie Ruben
E-Mail: pressestelle@stastuttgart.justiz.bwl.de
Telefon: 0711 8953-1004
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Pressestelle
Kriminaloberrätin Lisa Schröder
E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de
Telefon: 0711 5401-2044
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/110980/6261444
OTS: Landeskriminalamt Baden-Württemberg
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