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Trier (ots) - Hexennacht steht vor der Tür. Traditionell gehören dazu nicht nur
der Tanz in den Mai, sondern auch die vielen großen und kleinen Hobby-Hexen, die
durch die Straßen ziehen und Schabernack treiben. So lange es bei kreativen oder
lustigen und vor allem harmlosen Streichen bleibt, ist gegen dieses Brauchtum
auch überhaupt nichts einzuwenden. Gelegentlich stellt sich manch "kleiner"
Streich im Nachhinein aber als Straftat heraus.
Die Polizei appelliert deshalb an alle Hobby-Hexen: Seid gerne kreativ!
Streiche, die niemandem schaden und niemanden in Gefahr bringen, gehören zur
Hexennacht dazu. Was nicht dazu gehört, sind Handlungen, die die Grenze zur
Straftat überschreiten. Gerade Schmierereien mit Farbe, Senf, Ketchup,
Rasierschaum oder ähnlichen Substanzen sind kein Spaß, sondern können oft -
gerade auf empfindlichen Oberflächen wie Autolack oder Natursteinen - eine
strafbare Sachbeschädigung darstellen. Die Kosten für die Reinigungsarbeiten
müssen vom Verursacher übernommen werden. Spätestens dann hat es sich ausgehext.
Weitere beliebte, aber extrem gefährliche und strikt verbotene "Streiche": das
Aushebeln von Kanaldeckeln oder die Errichtung selbstgebauter Straßensperren. In
beiden Fällen kann es zu schwerwiegenden Unfällen kommen. Grundsätzlich sind
alle Streiche tabu, die in den Straßenverkehr eingreifen. Hier stehen
Menschenleben auf dem Spiel.
Für alle, die die Walpurgisnacht lieber auf freier Flur feiern: Ein Lagerfeuer
stellt eine erhebliche Gefahr für euch und die Natur dar. Offene Feuer sind nur
an dafür vorgesehenen Stellen zulässig. Informiert euch hierüber bei eurer
Feuerwehr oder Kommune. Alles in allem appelliert die Polizei sowohl an die
Vernunft der "Hexen" als auch an die der Eltern. Die sollten ihren Kindern, zu
ihrer eigenen Sicherheit, verkehrsarme Bereiche für den Schabernack empfehlen
und ihnen vor allem die Unterschiede zwischen Streich und Straftat klarmachen.
Empfehlenswert ist es zudem, angehenden Hexen die möglichen Konsequenzen
strafbarer "Streiche" vor Augen zu führen. Neben den strafrechtlichen Aspekten
können auch die zivilrechtlichen Folgen, zum Beispiel durch
Entschädigungsansprüche der Opfer, schnell zu einer finanziellen
Langzeitbelastung werden.
Das Polizeipräsidium Trier wünscht allen kleinen und großen Hexen viele
originelle Ideen für wirklich lustige Streiche - und viel Spaß! Schließlich
wollen alle anschließend einen schönen 1. Mai feiern.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Trier
Jana Ernst
Telefon: 0651 983-40022
E-Mail: pptrier.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier
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OTS: Polizeipräsidium Trier
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