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POL-WHV: E-Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis - Polizei informiert und warnt |
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| 22.04.2026 17:26 Uhr |
Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland |
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Varel (ots) - Im Rahmen einer Präventionsveranstaltung wurde auf dem Gelände
einer Grundschule ein E-Scooter festgestellt, der nicht den gesetzlichen
Anforderungen entsprach. Das Fahrzeug verfügte über eine bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, war jedoch nicht versichert und nicht für den
Straßenverkehr zugelassen.
Die erziehungsberechtigten Eltern gaben an, den E-Scooter im Internet erworben
zu haben. In der Verkaufsanzeige wurde das Modell gezielt für Kinder und
Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren beworben. Erst bei genauer Betrachtung
fand sich der Hinweis, dass der E-Scooter ausschließlich "außerhalb der StVZO"
genutzt werden darf und somit nicht im öffentlichen Straßenverkehr zulässig ist.
Die Weiterfahrt wurde untersagt, der E-Scooter an die Eltern übergeben.
Der Präventionsbeauftragte der Polizei Varel, Eugen Schnettler, nimmt diesen
Vorfall zum Anlass, auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hinzuweisen:
Die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr ist in der
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt. Voraussetzung ist unter
anderem eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die durch das
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt wird. E-Scooter mit ABE sind entsprechend
gekennzeichnet. Das Typenschild muss Angaben zum Hersteller, zum Typ sowie zur
ABE-Nummer enthalten.
Nur E-Scooter mit gültiger ABE, bestehendem Versicherungsschutz und einem
entsprechenden Versicherungskennzeichen dürfen im öffentlichen Straßenverkehr
geführt werden.
Die Polizei empfiehlt, sich vor dem Kauf genau zu informieren und sich die ABE
vom Verkäufer vorlegen zu lassen. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass ein
entsprechendes Typenschild am Fahrzeug vorhanden ist.
Wer einen E-Scooter ohne ABE im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, muss mit
einem Bußgeld rechnen. Darüber hinaus können strafrechtliche Konsequenzen
drohen, insbesondere wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Abschließend weist die Polizei darauf hin, dass E-Scooter als Kraftfahrzeuge
gelten. Sie dürfen erst ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden. Die Nutzung
von Mobiltelefonen während der Fahrt sowie das Fahren unter Alkohol- oder
Drogeneinfluss sind untersagt. Das Tragen eines Helms wird dringend empfohlen.
Rückfragen bitte an:
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
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