Wakendorf I
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Wakendorf I
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POL-SE: Autofahrer bremst Rennradgruppe aus |
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| 11.05.2026 17:25 Uhr |
Polizeidirektion Bad Segeberg |
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Wakendorf II (ots) - Eine Rennradgruppe befuhr am Muttertag (10. Mai) gegen
12:30 Uhr die Wilstedter Straße von Wakendorf II kommend in Richtung Wilstedt.
Ein 56-jähriger Autofahrer überholte die Gruppe und bremste diese nach dem
Wiedereinscheren aus, sodass es in der Folge zu einem Auffahrunfall kam. Dabei
verletzte sich eine 14-jährige Hamburgerin schwer. Der Führerschein des Mannes
wurde beschlagnahmt.
Nach bisherigen Erkenntnissen befand sich die siebenköpfige
Jugendtrainingsgruppe mit ihrem Trainer auf der K79 zwischen Wakendorf II und
Wilstedt und fuhr wie gewöhnlich in Doppelreihe auf der Straße. Einen seitlichen
Radweg gibt es auf diesem Abschnitt nicht. Hinter der Radgruppe befanden sich
mehrere Fahrzeuge.
Nachdem der erste Wagen die Gruppe gefahrlos überholt hatte, setzte sich der
56-jährige Fahrer eines Opel Corsa (deutsche Staatsangehörigkeit) neben die
Gruppe und rief ihnen in vorwurfsvoller Weise etwas zu. Anschließend setzte er
seine Fahrt fort, scherte unmittelbar vor der Gruppe wieder ein und bremste
abrupt bis zum Stillstand ab. Dies war für die mit rund 28 Km/h fahrende Gruppe
nicht vorhersehbar.
In der Folge bremsten die Teilnehmer stark ab und konnten dem PKW teilweise
ausweichen. Durch sein starkes Bremsmanöver geriet ein 16-jähriger Hamburger ins
Rutschen, stürzte und kollidierte seitlich mit dem PKW. Zwar blieb der
Jugendliche nach derzeitigem Stand der Ermittlungen unverletzt, jedoch wurde
sein Rad beschädigt. Eine in der dritten Reihe fahrende 14-jährige Hamburgerin
bemerkte das Geschehen verspätet. Sie stieß gegen die vor ihr fahrende
Teamkollegin und kam ebenfalls zu Fall. Sie wurde mit Verdacht auf schwere
Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Am Fahrrad entstand ebenfalls
Sachschaden.
Der Autofahrer äußerte sich gegenüber der Polizei nicht zum Geschehen. Auf
Anordnung der Staatsanwaltschaft Kiel wurde der Führerschein des 56-Jährigen
beschlagnahmt. Gegen ihn wird wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in
den Straßenverkehr und der gefährlichen Körperverletzung ermittelt.
An dieser Stelle gibt die Polizei folgende Verhaltenshinweise mit auf den Weg:
- Fahrt immer mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Vorsicht
- Verzichtet im Zweifel einmal mehr auf das eigene Recht oder die
Vorfahrt
- Bei Radwegen, die mit einem Radwegschild versehen sind, besteht
grundsätzlich Benutzungspflicht
- Zu zweit nebeneinander darf auf der Straße nur gefahren werden,
wenn der übrige Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird
- Überholt werden darf nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand.
Innerorts beträgt dieser 1,50 m, außerhalb geschlossener
Ortschaften sogar 2,00 m
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Maik Seidel - Pressesprecher
Telefon: 04551 / 884-2020
E-Mail: oea.badsegeberg.pd@polizei.landsh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/19027/6273204
OTS: Polizeidirektion Bad Segeberg
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeidirektion Bad Segeberg
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