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Warendorf (ots) - In der Arbeit mit straffälligen Jugendlichen braucht man
manchmal Geduld und starke Nerven. Man warnt vor Spätfolgen, redet ins Gewissen,
zeigt Konsequenzen auf und erntet oft nur ein cooles, gleichgültiges
Achselzucken. Umso größer war die Überraschung bei der Kreispolizeibehörde
Warendorf, als vor einigen Tagen das Telefon bei der Kriminalhauptkommissarin
Frau Bothe klingelte. Am anderen Ende: Milan*, 17 Jahre alt, der das
Präventionsprojekt "Kurve kriegen"** vor fast einem Jahr erfolgreich als
Absolvent beendet hatte.
Der Grund seines Anrufs: Milan ist gerade dabei seinen Führerschein zu machen.
Doch beim Antrag der Fahrerlaubnis stieß er auf eine Pflichtklausel. Er musste
angeben, dass gegen ihn in der Vergangenheit in einem Strafverfahren ermittelt
wurde. Er kreuzte wahrheitsgemäß "JA" an und die Antwort der Führerscheinstelle
aus dem Kreis Warendorf folgte prompt. Milan bekam eine vorläufige Sperre für
die Theorieprüfung, bis seine charakterliche Eignung geprüft ist.
Bestehende Meldepflichten seitens der Polizei, die sich u. a. aus dem
Paragraphen 2 Absatz 12 Straßenverkehrsgesetz (§2 Abs. 12 StVG) ergeben, führen
zu Weiterleitungen von der Polizei an die Fahrerlaubnisbehörde. Dies können zum
Beispiel Drogendelikte aber auch schwere Aggressionsdelikte sein, wie zum
Beispiel gefährliche Körperverletzungsdelikte, Raub oder Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte. So kann seitens der Fahrerlaubnisbehörde die persönliche
Eignung (charakterliche Zuverlässigkeit) als Voraussetzung für die Erteilung
einer Fahrerlaubnis geprüft werden.
Fehlverhalten durch mangelnde Impulskontrolle oder hohes Aggressionspotential
ist somit nicht nur strafrechtlich relevant, sondern kann die charakterliche
Eignung für den Straßenverkehr grundsätzlich in Frage stellen. Wer die Rechte
anderer rücksichtslos verletzt, lässt erwarten, dass er auch im motorisierten
Straßenverkehr ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte.
"Mensch, Frau Bothe, das habe ich Ihnen und auch den Pädagogen damals nie
geglaubt. Jetzt sehe ich es selbst, dass es wirklich so ist", erklärte Milan
(17) am Telefon. Für das Team aus Polizei und pädagogischen Fachkräften ist
dieses Telefonat ein riesiger Erfolg. "Dass ein Jugendlicher nach fast einem
Jahr von sich aus zum Hörer greift, um so ein solches Eingeständnis zu machen,
erfüllt uns mit Stolz", hieß es aus der Kreispolizeibehörde.
Aus polizeilicher Sicht zeigt es die Nachhaltigkeit des Projekts: Die
Jugendlichen merken, dass der Rechtsstaat ein langes Gedächtnis hat. Aus
pädagogischer Sicht beweist der Anruf einen enormen Reifeprozess. Anstatt
frustriert aufzugeben oder den Behörden die Schuld zu geben, übernimmt Milan die
volle Verantwortung für seine Vergangenheit. Das Gespräch entwickelte sich zu
einem echten Glücksfall für das Projekt. Milan will nun sogar als Mentor
zurückkehren. Er hat angeboten, den aktuellen Teilnehmern ungeschönt aus seiner
Sicht zu erklären, was er gerade durchmacht. In der Pädagogik nennt man das
Peer-Arbeit, die oft Wunder wirkt. Wenn ein 17-Jähriger aus derselben Lebenswelt
berichtet, warum das Autofahren vorerst in weite Ferne rückt, hat das bei den
Jüngeren ein ganz anderes Gewicht als jede Ermahnung von Erwachsenen. Milan
würde hier eine wichtige Stütze bilden, die es in dieser Form bisher seitens
eines ehemaligen Teilnehmers in Warendorf noch nicht gab.
Milan hat inzwischen ein Führungszeugnis beantragt und hofft, dass er bald mit
dem Führerschein weitermachen darf. Das gesamte Team von "Kurve kriegen" drückt
ihm die Daumen, denn wer seine Fehler so reflektiert angeht, hat bewiesen, dass
er die Kurve endgültig bekommen hat.
*Name zum Schutz des Jugendlichen geändert und frei gewählt.
** "Kurve kriegen" ist eine kriminalpräventive Initiative der Landesregierung
Nordrhein-Westfalen, die sich an kriminalitätsgefährdete Kinder und Jugendliche
richtet, um deren Abgleiten in eine kriminelle Karriere frühzeitig zu
verhindern.
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