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Scharbeutz (ots) - Südeuropa rüstet sich für den nächsten extremen
Waldbrandsommer, und die EU reagiert mit massiver grenzüberschreitender Hilfe:
Hunderte Feuerwehrleute aus Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten werden
künftig noch gezielter in die schlimmsten Krisengebiete entsandt, um gegen die
Flammen zu kämpfen. Doch während die Einsatzkräfte im Ausland unter extremen
Bedingungen Leben und Natur retten, droht ihnen fernab der Heimat oft ein
unkalkulierbares bürokratisches Risiko.
Wer für Europa sprichwörtlich durchs Feuer geht, darf juristisch nicht im
Niemandsland verbrennen - ein normaler Dienst- oder Privatrechtsschutz reicht
für diese hochkomplexen internationalen Einsätze oft nicht aus. Nachfolgend
lesen Sie, wo die gefährlichsten Haftungsfallen bei
EU-Katastrophenschutzeinsätzen lauern, wer bei Unfällen oder Sachschäden
jenseits der deutschen Grenze wirklich haftet und wie sich Feuerwehrleute vor
dem Abflug ins Krisengebiet wasserdicht und lückenlos absichern.
Haftungsfallen beginnen oft lange vor dem Einsatz
Die größten rechtlichen Risiken entstehen häufig nicht erst im Krisengebiet,
sondern bereits durch das Zusammentreffen verschiedener Rechtsordnungen.
Feuerwehrleute handeln zwar im Auftrag ihrer deutschen Feuerwehr, müssen sich
vor Ort jedoch an die Gesetze, Sicherheitsvorschriften und Einsatzstrukturen des
Gastlandes halten. Gleichzeitig können auch Regelungen des
EU-Katastrophenschutzverfahrens maßgeblich sein.
Besonders problematisch sind unklare Befehlsketten, unterschiedliche taktische
Standards, Sprachbarrieren oder eine lückenhafte Dokumentation. So können
bereits abweichende Vorschriften beim Führen von Einsatzfahrzeugen, beim Umgang
mit Geräten oder bei Sicherheitsmaßnahmen dazu führen, dass ein Vorfall im
Nachhinein anders bewertet wird als nach deutschem Recht. Kommt es zu einem
Unfall oder einer Fehlentscheidung, wird genau geprüft, wer welche Weisung
erteilt hat, welche Zuständigkeiten bestanden und ob die Einsatzkraft innerhalb
ihres Einsatzauftrags gehandelt hat. Experten sehen deshalb vor allem ungeklärte
Verantwortlichkeiten als eine der größten Haftungsfallen.
Wer bei Schäden im Ausland haftet
Entstehen während eines Auslandseinsatzes Personen- oder Sachschäden, haftet
nicht automatisch die einzelne Einsatzkraft. Je nach Entsendung kommen zunächst
der zuständige öffentliche Träger, die entsendende Stelle oder die in den
jeweiligen Vereinbarungen benannte Institution in Betracht. Einheitliche
Haftungsregelungen für alle EU-Einsätze existieren jedoch nicht. Auch die
EU-Kommission übernimmt nicht automatisch die Rolle eines
Haftpflichtversicherers.
Persönlich kann eine Feuerwehrfrau oder ein Feuerwehrmann insbesondere dann in
den Fokus geraten, wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt,
Sicherheitsvorschriften missachtet oder der erteilte Einsatzauftrag
überschritten wurde. Gleiches gilt, wenn Fahrzeuge oder Geräte ohne
entsprechende Berechtigung genutzt werden oder strafrechtlich relevante Fehler
im Raum stehen.
Darüber hinaus ist zwischen zivilrechtlicher Haftung und strafrechtlichen
Ermittlungen zu unterscheiden. Selbst wenn ein Schaden vom zuständigen Träger
reguliert wird, kann gegen die betroffene Einsatzkraft wegen fahrlässiger
Körperverletzung, fahrlässiger Tötung oder eines Verkehrsdelikts ermittelt
werden. Gerade Verfahren im Ausland können ohne geeignete rechtliche
Unterstützung erhebliche organisatorische und finanzielle Belastungen
verursachen.
Vor der Entsendung den Versicherungsschutz prüfen
Damit rechtliche Risiken nicht zur persönlichen Belastung werden, sollten
Feuerwehrleute und ihre Träger den Versicherungsschutz vor der Abreise
sorgfältig überprüfen. Grundlage ist eine schriftliche Entsende- oder
Dienstanordnung, in der unter anderem Einsatzdauer, Aufgabenbereich,
Weisungsstruktur sowie Zuständigkeiten, Haftungsfragen und die medizinische
Versorgung geregelt sind.
Ebenso wichtig ist die Bestätigung, dass der Auslandseinsatz einschließlich An-
und Abreise unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beziehungsweise
der Dienstunfallfürsorge fällt. Ergänzend sollte eine
Auslandskrankenversicherung bestehen, die auch medizinisch sinnvolle
Rücktransporte einschließt.
Außerdem sollte schriftlich geklärt werden, dass Personen-, Sach- und
Vermögensschäden während des Einsatzes abgesichert sind. Da private
Haftpflichtversicherungen bei dienstlichen oder hoheitlichen Tätigkeiten
regelmäßig nicht greifen und ein gewöhnlicher Privatrechtsschutz häufig Lücken
aufweist, kann ein Strafrechtsschutz mit Auslandsdeckung sinnvoll sein. Dieser
sollte unter anderem Kosten für Rechtsanwälte vor Ort, Dolmetscher,
Übersetzungen, Sachverständige und gegebenenfalls Kautionen umfassen.
Ergänzend kann auch eine private Unfall- oder Einkommensabsicherung sinnvoll
sein. Sie ersetzt zwar nicht die gesetzliche Unfallversicherung, kann jedoch
zusätzliche Leistungen erbringen, wenn nach einem schweren Einsatz
gesundheitliche Folgen bestehen bleiben. Wichtig ist auch hier, vorab zu prüfen,
ob Auslandseinsätze und besonders gefährliche Tätigkeiten ausdrücklich vom
Versicherungsschutz erfasst sind.
Klare Zuständigkeiten schaffen Sicherheit
Mit der zunehmenden Zahl internationaler Katastrophenschutzeinsätze gewinnen
auch rechtliche Fragen an Bedeutung. Eine sorgfältige Vorbereitung endet deshalb
nicht bei der Ausrüstung oder Ausbildung. Ebenso wichtig sind klare
Zuständigkeiten, dokumentierte Einsatzaufträge und ein passender Versicherungs-
und Rechtsschutz. So lassen sich viele Haftungsrisiken bereits vor der
Entsendung minimieren und Einsatzkräfte können sich im Ernstfall auf ihre
eigentliche Aufgabe konzentrieren: Menschen zu schützen und Leben zu retten.
Über Simon Schöffl
Simon Schöffl ist Gründer und Geschäftsführer von RetterFinanz. Er beschäftigt
sich seit Jahren mit den finanziellen und absicherungsrelevanten
Herausforderungen von Einsatzkräften aus Rettungsdienst, Feuerwehr und
vergleichbaren Berufen. Sein Schwerpunkt liegt auf Arbeitskraftabsicherung,
Altersvorsorge und strukturiertem Vermögensaufbau unter besonderen dienstlichen
Bedingungen. Mehr Informationen unter: https://retterfinanz.de/
Pressekontakt:
RetterFinanz
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