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BPOLI-WEIL: Ohne Fahrerlaubnis und mit verbotenem Reizstoffsprühgerät über die Grenze |
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| 8.09.2026 11:41 Uhr |
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein |
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Weil am Rhein (ots) - Bei der Einreisekontrolle an der französischen Grenze
stellte die Bundespolizei einen Mann fest, der ohne Fahrerlaubnis unterwegs war.
Zudem führte er einen verbotenen Gegenstand mit sich. Die Bundespolizei
ermittelt nun gegen ihn wegen mehrerer Straftaten.
Am frühen Dienstagmorgen (08.09.2026) geriet der algerische Staatsangehörige mit
seinem Fahrzeug am Grenzübergang Weil am Rhein - Palmrainbrücke in eine
Kontrolle der Bundespolizei. Der 39-Jährige konnte sich zwar mit seinem
französischen Aufenthaltstitel ausweisen, jedoch keine Fahrerlaubnis vorweisen.
Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte noch ein
Reizstoffsprühgerät ohne amtliches Prüfzeichen. Da der Gegenstand in Deutschland
verboten ist, stellte die Bundespolizei diesen sicher und leitete ein
Strafverfahren nach dem Waffengesetz sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen setzte der Mann seine Reise zu Fuß
fort.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Pressestelle
Burkhart Schwerdtner
Telefon: +49 7628 8059 1012
E-Mail: pressestelle.weil@polizei.bund.de
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Twitter: https://twitter.com/bpol_bw
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/116094/6347582
OTS: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
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