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Weimar (Lahn) (ots) - Wer sein Vermögen weitergibt, gibt meist auch die
Kontrolle darüber ab. Ein vermeidbarer Umstand, denn wie die auf
Vermögensnachfolge spezialisierte Kanzlei Latuszek & partners in ihrer täglichen
Arbeit zeigt, muss das nicht sein. Wie aber lässt sich der Kontrollverlust
tatsächlich verhindern? Und noch wichtiger: Wie können Sie Ihr Vermögen konkret
an Ihre Familie übertragen - ganz ohne Steuern und Risiken?
Speziell vermögende Menschen kennen es: Im Laufe ihres Lebens haben sie in aller
Regel bereits erhebliche Abgaben leisten müssen. Umso gravierender ist es, wenn
bei der Weitergabe an die nächste Generation erneut hohe steuerliche Belastungen
anfallen. Vielen ist zwar bewusst, dass bei der Vermögensnachfolge
Erbschaftsteuer entstehen kann. Weniger bekannt ist jedoch, dass oft noch eine
zweite Steuer hinzukommt: die Abgeltungsteuer auf angesammelte Kursgewinne im
Depot. So kann ein erheblicher Teil des Vermögens verloren gehen, obwohl es aus
längst versteuertem Kapital entstanden ist. "Wer hier nicht früh handelt,
riskiert, dass das Familienvermögen deutlich schrumpft", warnt Justin Latuszek
von Latuszek & partners.
"Der entscheidende Unterschied liegt hierbei in der Struktur und vor allem im
Zeitpunkt", fügt er hinzu. Genau hier setzt Latuszek & partners an: Die Kanzlei
unterstützt Menschen mit frei verfügbarem Vermögen ab etwa 200.000 Euro dabei,
ihr Kapital zu übertragen, ohne die Entscheidungshoheit aus der Hand zu geben.
Im Mittelpunkt steht dabei der Vermögensmantel. Gemeint ist ein rechtlicher
Rahmen um das angelegte Vermögen, in dem geregelt wird, wie das Kapital
investiert bleibt, wächst und später übertragen wird. So lassen sich gesetzliche
Freibeträge nutzen, Schenkungsteuer vermeiden und im richtigen Aufbau auch
Erbschaftsteuer und Abgeltungsteuer umgehen. Wie das funktioniert und was
Interessenten grundsätzlich darüber wissen sollten, verrät Justin Latuszek hier.
Grundlagen der Vermögensnachfolge: Justin Latuszek von Latuszek & partners klärt
auf
Herzlich willkommen, Herr Latuszek. Sie sagen, beim Vererben würden die meisten
Menschen doppelt bezahlen. Was meinen Sie damit?
Nehmen wir zwei Väter mit gleicher Ausgangslage. Beide legen mit 55 jeweils
400.000 Euro an, beide erzielen sieben Prozent im Jahr. Mit 85 stehen bei beiden
rund 3.250.000 Euro zur Verfügung. Bis hierhin ist alles identisch. Der
Unterschied entsteht erst bei der Übergabe. Der erste Vater hat kein Konzept.
Bei seiner Tochter fällt zuerst Erbschaftsteuer an, auf den Wert oberhalb des
Freibetrags, das sind rund 541.000 Euro. Verkauft sie das Depot, kommt
Abgeltungsteuer auf die Kursgewinne hinzu, noch einmal rund 750.000 Euro.
Zusammen gehen rund 1.291.000 Euro an den Staat. Von den 3.250.000 Euro bleiben
seiner Tochter knapp 1.959.000 Euro.
Der zweite Vater nutzt den Vermögensmantel. Er überträgt das Kapital zu
Lebzeiten innerhalb des Freibetrags an seinen Sohn und bleibt über seinen Anteil
weiter Mitinhaber, mit der Kontrolle in der Hand. Im Todesfall fließt das
Vermögen einkommensteuerfrei an den Sohn. Keine Erbschaftsteuer, keine
Abgeltungsteuer. Ihm bleiben die vollen 3.250.000 Euro. Gleiche Ausgangslage,
ein Unterschied von 1.291.000 Euro. Der einzige Unterschied war die Struktur,
frühzeitig gewählt.
Das dürfte für viele fast zu gut klingen. Wie kann der zweite Vater gar keine
Steuer zahlen?
Der Unterschied liegt nicht in der Anlage, sondern in der Struktur und vor allem
im Zeitpunkt. Der erste Vater wartet bis zum Erbfall, dann greifen beide
Steuern. Der zweite Vater handelt zu Lebzeiten. Sein Kapital liegt in einem
Vermögensmantel. Das ist ein rechtlicher Mantel um das angelegte Vermögen: Darin
ist es investiert und wächst. Zugleich ist darüber geregelt, wer es einmal
erhält. Statt sein Vermögen erst zu vererben, überträgt der Vater den größeren
Teil bereits zu Lebzeiten auf seinen Sohn. Solange das innerhalb der
gesetzlichen Freibeträge bleibt, fällt dabei keine Schenkungsteuer an.
Entscheidend ist, dass er die Kontrolle nicht abgibt. Über eine prozentuale
Gewichtung bleibt er Mitinhaber des Mantels, in der Regel mit einem kleinen
Anteil von fünf Prozent. Das genügt, damit nichts ohne ihn geschieht. Er steuert
die Anlage und bestimmt, wann und unter welchen Bedingungen ausgezahlt wird.
Sein Sohn kann nicht allein verfügen.
Wenn der Vater stirbt, fließt das Vermögen als Auszahlung im Todesfall an den
Sohn. Solche Auszahlungen sind nach geltendem Steuerrecht einkommensteuerfrei.
Da der Großteil bereits zu Lebzeiten im Rahmen des Freibetrags übertragen wurde,
fällt auch keine Erbschaftsteuer an. Und auch der Wertzuwachs bleibt
unangetastet: Innerhalb des Vermögensmantels wachsen die Gewinne, ohne dass
darauf Abgeltungsteuer anfällt, weder während der Laufzeit noch bei der
Auszahlung. Im Depot greift genau hier die zweite Steuer. So bleibt am Ende, was
der erste Vater zur Hälfte an den Staat abgibt. Eines ist mir dabei wichtig: Das
ist keine Lücke und kein Trick. Es ist eine seit Jahren etablierte Gestaltung,
die auch große Anbieter nutzen. Sie verlangt nur, dass man sie rechtzeitig und
richtig aufsetzt.
Zusätzliche Überlegungen: So funktioniert der Vermögensmantel im Detail
Könnte man das Vermögen nicht einfach in einem Depot direkt auf die Kinder
anlegen?
Das kann man machen und es nutzt die steuerlichen Freibeträge. Es hat aber zwei
Haken. Der erste betrifft die Kontrolle. Mit dem 18. Geburtstag hat das Kind
vollen Zugriff auf das Vermögen. Es kann alles auflösen, ausgeben oder falsch
anlegen - und Sie können nichts mehr daran ändern. Die Schenkung ist dann
vollzogen. Der zweite betrifft die Steuer. Die Gewinne im Depot unterliegen
weiterhin der Abgeltungsteuer. Genau diese fällt im Vermögensmantel auf den
Wertzuwachs nicht an. Beides zusammen ist der Grund, warum die meisten den
Vermögensmantel wählen. Sie schenken zu Lebzeiten, nutzen die Freibeträge und
behalten trotzdem die Kontrolle und den Steuervorteil.
Und wie wird das Geld im Vermögensmantel angelegt? Kann ich das selbst steuern?
Zur Auswahl stehen mehrere Hundert Anlagemöglichkeiten, darunter Aktienfonds,
ETFs, Mischfonds, Edelmetalle und die professionelle Vermögensverwaltung. Sie
wählen die Anlage entweder selbst aus oder erhalten ein Portfolio als Empfehlung
von uns. Entscheidend ist die Beweglichkeit. Die Strategie lässt sich jederzeit
anpassen, Fonds können gewechselt werden, ohne dass dafür Kosten oder
steuerliche Nachteile entstehen. Im Depot ist das anders: Wer dort umschichtet
und Gewinne realisiert, zahlt sofort Abgeltungsteuer. Im Vermögensmantel bleibt
der Wertzuwachs unberührt.
Wo liegt mein Geld und wie sicher ist das?
Die meisten Mandanten legen größten Wert auf Sicherheit. Deshalb wird das
Vermögen über den Vermögensmantel in Luxemburg oder Liechtenstein angelegt, ohne
dass für den Standort zusätzliche Kosten entstehen. Das Kapital bildet dort ein
geschütztes Sondervermögen. Selbst im Insolvenzfall der Gesellschaft ist es
rechtlich getrennt und gehört ausschließlich Ihnen. In Liechtenstein kommt eine
Besonderheit hinzu: Das Land liegt außerhalb der EU. Es haftet damit nicht für
EU-Rettungsmechanismen. Genau das bevorzugen derzeit viele Mandanten.
Ab wann es sich lohnt: Was Interessenten vor der Zusammenarbeit wissen sollten
Für wen eignet sich das und wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Sinnvoll ist der Vermögensmantel ab einem frei verfügbaren Vermögen von etwa
200.000 Euro und vor allem für Menschen, die zu Lebzeiten ordnen möchten, was
einmal weitergegeben wird. Je früher man beginnt, desto mehr Möglichkeiten
bleiben. Die Zusammenarbeit selbst beginnt mit einem Gespräch. Im Erstgespräch
klären wir Ihre Ausgangslage und ob es für Sie passt, kostenfrei und
unverbindlich. Passt es, erstellen wir ein schriftliches Konzept mit allen
Zahlen, das Sie in Ruhe prüfen, auf Wunsch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater
oder Rechtsanwalt.
Wie groß der Unterschied bei Ihrem eigenen Vermögen ausfällt, können Sie dank
des Vermögensmantel-Rechners (https://steuerfrei-erben.com/rechner) in wenigen
Minuten selbst berechnen.
Wenn Sie Ihre Situation persönlich klären möchten, vereinbaren Sie ein
Erstgespräch (https://steuerfrei-erben.com/erstgespraech) , kostenfrei und
unverbindlich.
Sie möchten zunächst in Ruhe nachlesen? Die wichtigsten Punkte haben wir in
einem kostenfreien Leitfaden (http://www.steuerfrei-erben.com/report-cta)
zusammengefasst.
Pressekontakt:
Latuszek & partners GmbH
Bahnhofstraße 9
35096 Weimar (Lahn)
E-Mail: mailto:anfrage@latuszek.de
Web: https://www.latuszek.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/182669/6317507
OTS: Latuszek & partners GmbH
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