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POL-RBK: Wermelskirchen - Kind auf fahrerlaubnispflichtigem E-Scooter gestoppt |
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| 23.04.2026 13:40 Uhr |
Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis |
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Wermelskirchen (ots) - Gestern (22.04.), gegen 17:30 Uhr, haben Beamte des
Verkehrsdienstes einen E-Scooter kontrolliert, nachdem dieser ihnen auf der
Altenberger Straße aus mehreren Gründen aufgefallen war.
Ein augenscheinlich minderjähriger Junge war auf dem E-Scooter ohne
Versicherungskennzeichen unterwegs. Diese sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge
dürfen erst ab einem Alter von 14 Jahren benutzt werden und unterliegen der
Versicherungspflicht.
Auffallend war außerdem, dass der Junge mit einem Motorradhelm und
Oberkörperprotektoren bekleidet war.
Als die Beamten dem Jungen folgten, beschleunigte dieser seinen E-Scooter auf
geschätzte 60 bis 70 km/h innerhalb eines Wohngebietes. Kurze Zeit später
unterzogen die Beamten den E-Scooter-Fahrer einer Kontrolle.
Es stellte sich heraus, dass der Junge erst 12 Jahre alt ist. Das nicht
versicherte Fahrzeug erreicht zudem laut Hersteller Boyueda eine
Maximalgeschwindigkeit von 85 km/h. Dieses Fahrzeug ist nach bisherigen
Erkenntnissen für den Offroad-Einsatz konzipiert und besitzt keine allgemeine
Betriebserlaubnis für Deutschland. Es wäre aufgrund der zu erreichenden
Geschwindigkeit die Fahrerlaubnisklasse A1 / A2 erforderlich gewesen, die er in
diesem Alter noch nicht besitzen kann.
Das Fahrzeug wurde sichergestellt und es wurde eine Strafanzeige sowohl gegen
den minderjährigen Tatverdächtigen als auch gegen den Erziehungsberechtigten als
Fahrzeugeigentümer erstattet. (ct)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle, PHK Tholl
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/62459/6261197
OTS: Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis
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