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WIESBADEN (ots) - Im Januar 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 1 919
beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) mitteilt, waren das 4,9 % mehr als im Vorjahresmonat. Bei den
Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten
Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche
Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate
davor.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im Januar 2026 gemeldeten
Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 3,1 Milliarden
Euro. Im Januar 2025 hatten die Forderungen bei rund 5,3 Milliarden Euro
gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen trotz steigender Zahl der
Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Januar 2026 weniger
wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Januar
2025.
Insolvenzhäufigkeit im Gastgewerbe am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Januar 2026 insgesamt 5,4
Unternehmensinsolvenzen. Am höchsten war die Insolvenzhäufigkeit im Gastgewerbe
mit 9,1 Fällen je 10 000 Unternehmen. Danach folgte der Wirtschaftsabschnitt
Verkehr und Lagerei mit 8,6 Fällen und das Baugewerbe mit 7,8 Insolvenzen.
1,3 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Januar 2026 als im Vorjahresmonat
Im Januar 2026 gab es 6 142 Verbraucherinsolvenzen. Das waren 1,3 % weniger als
im Vorjahresmonat.
Methodische Hinweise:
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines
Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen
beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen
Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen
werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische
und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben,
wie beispielsweise Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbH), offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.
Weitere Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der
Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite
"Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen
Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank
GENESIS-Online sowie die Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im
Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Insolvenzen, Gewerbeanzeigen
Telefon: +49 611 75 4592
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Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
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OTS: Statistisches Bundesamt
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