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Wiesbaden (ots) - Ein Planschbecken auf dem Balkon bietet eine erfrischende
Abkühlung an heißen Sommertagen - für die Füße genauso wie für die Kinder. Doch
dabei sollte man seinen Balkon nicht überlasten und Rücksicht auf die Nachbarn
nehmen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
Wer ein Planschbecken aufstellen möchte, sollte zuerst einen Blick in den
Mietvertrag oder in die Hausordnung werfen. "Oft gibt es dort Regelungen, was
auf dem Balkon erlaubt ist und was nicht", sagt Céline-Estelle Zinkel, Juristin
bei der R+V Versicherung: "Unabhängig davon darf der Badespaß weder Nachbarn
stören noch die Bausubstanz gefährden."
Wasser wiegt schnell mehrere hundert Kilo
Der wichtigste Punkt ist die Traglast des Balkons. Schon kleine Wassermengen
sind schwer: Ein Liter Wasser wiegt rund ein Kilogramm. Ein Planschbecken mit
200 Litern Inhalt bringt also 200 Kilogramm auf die Waage. Zur Gesamtbelastung
des Balkons kommen neben dem Becken und Personen auch schwere Blumenkübel oder
Balkonmöbel. "Viele unterschätzen das entstehende Gesamtgewicht", warnt
R+V-Expertin Zinkel. "Besonders bei größeren Becken und älteren Balkonen sollten
sich Mieter danach erkundigen."
Neben der Statik kann auch die Nutzung selbst zum Problem werden. Planschen,
Toben und Lachen gehören bei Kindern dazu. Trotzdem sollten Ruhezeiten
eingehalten und Nachbarn nicht übermäßig gestört werden. Auch Spritzwasser darf
nicht einfach auf darunterliegende Balkone laufen.
Wasserschäden können teuer werden
Besonders heikel ist es, das Becken zu entleeren. Wird das Wasser einfach über
den Balkon gekippt, kann es Nachbarn treffen, die Fassade verschmutzen oder in
Ritzen und Mauerwerk eindringen. "Das Wasser sollte kontrolliert abgelassen
werden - am besten in der Wohnung, etwa über Dusche oder Badewanne", rät Zinkel.
Läuft Wasser in eine Wohnung oder ins Gebäude, stellt sich schnell die Frage
nach dem Versicherungsschutz. Schäden an fremdem Eigentum können ein Fall für
die private Haftpflichtversicherung sein, etwa wenn Nachbarn oder Vermieter
Ansprüche stellen. Schäden am eigenen Hausrat oder am Gebäude können je nach
Fall andere Versicherungen betreffen. Ob und in welchem Umfang ein Schaden
versichert ist, hängt jedoch vom Vertrag ab. "Wichtig ist, einen Wasserschaden
sofort zu melden und zu dokumentieren", sagt die R+V-Juristin. "Am besten ist es
jedoch, das Risiko von Anfang an klein zu halten."
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Nur kleine, mobile Planschbecken auf dem Balkon nutzen.
- Das Becken auf eine ebene, stabile Unterlage stellen und nicht direkt an die
Brüstung.
- Kinder im und am Wasser nie unbeaufsichtigt lassen.
- Wasser regelmäßig wechseln und das Becken nach der Nutzung abdecken oder
leeren.
- Planschbecken vor Gewitter, Sturm oder längerer Abwesenheit leeren und
wegräumen.
Pressekontakt:
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mailto:ruv-infocenter@arts-others.de
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OTS: R+V Infocenter
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