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Wiesbaden (ots) - Selbstständig arbeiten heißt, vieles in die eigene Hand zu
nehmen - auch die finanzielle Absicherung fürs Alter. Ab 2027 gibt es dabei neue
Möglichkeiten: Viele Selbstständige können die neue staatlich geförderte private
Altersvorsorge nutzen, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversichert sind oder eine jährliche Steuererklärung abgeben. Damit stehen
ihnen staatliche Zulagen und mögliche Steuervorteile für den Vermögensaufbau
offen - unter anderem mit dem neuen Altersvorsorgedepot.
Aufträge gewinnen, Kunden betreuen, Rechnungen schreiben: Gerade in den ersten
Jahren einer Selbstständigkeit steht das eigene Geschäft im Mittelpunkt. Der
Ruhestand scheint noch weit entfernt. Doch anders als viele Angestellte müssen
Selbstständige ihre finanzielle Absicherung fürs Alter zu einem großen Teil
selbst organisieren. "Wer sich selbstständig macht, muss an viele Dinge
gleichzeitig denken. Das nächste Projekt steht immer im Vordergrund, die eigene
Altersvorsorge wird schnell auf später verschoben", sagt Christian Kaiser,
Produktmanager bei der R+V. "Dabei lohnt es sich, möglichst früh eine
Vorsorgestrategie aufzubauen, die zur eigenen beruflichen und finanziellen
Situation passt."
Mehr Selbstständige können Förderung nutzen
Die staatlich geförderte private Altersvorsorge bezieht ab 2027 Selbstständige
stärker ein. Die bisherige Riester-Förderung stand nur wenigen Selbstständigen
offen. Künftig können grundsätzlich alle selbstständig Erwerbstätigen mit
Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit gefördert werden,
wenn sie ihre Steuererklärung für das Beitragsjahr abgegeben haben.
Förderberechtigte Selbstständige können damit stärker auch staatliche Zulagen
für ihre eigene private Altersvorsorge einsetzen. Die Grundzulage richtet sich
dabei nach dem Eigenbeitrag. Maximal gibt es 540 Euro Grundzulage pro Jahr - bei
eigenen Einzahlungen in Höhe von 1.800 Euro. Je nach persönlicher Situation
können Kinderzulagen und steuerliche Vorteile hinzukommen.
Vorsorgen auch bei schwankenden Einnahmen
Volle Auftragsbücher in einem Jahr, größere Durststrecken und Investitionsbedarf
im nächsten: Bei Selbstständigen sind Einkommen und finanzielle Spielräume
häufig weniger konstant als bei Angestellten. Die Altersvorsorge sollte deshalb
zur jeweiligen Situation passen. Vorteil der neuen geförderten Altersvorsorge:
In wirtschaftlich guten Jahren kann mehr eingezahlt werden, in schwächeren
Jahren entsprechend weniger. Die Förderung beginnt bereits bei einem
Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr - und mit höheren Einzahlungen steigt auch
die Grundzulage. So lässt sich die Vorsorge an die Entwicklung der
Selbstständigkeit anpassen. "Die Altersvorsorge sollte genauso
selbstverständlich Teil der Finanzplanung sein wie Investitionen, Rücklagen oder
laufende Betriebskosten", sagt R+V-Experte Christian Kaiser. "Wer früh beginnt,
gibt dem angesparten Kapital mehr Zeit, sich zu entwickeln."
Neue Möglichkeiten für den Vermögensaufbau
Mit den neuen Vorsorgelösungen kommt ein weiterer Baustein hinzu. Das Geld kann
unter anderem in geeignete ETFs und Investmentfonds investiert werden. Damit
können Selbstständige stärker an den langfristigen Chancen des Kapitalmarkts
teilhaben. Gleichzeitig gilt: Kapitalmarktanlagen unterliegen Wertschwankungen,
Verluste sind möglich. Welche Lösung am besten passt, hängt unter anderem von
der persönlichen Risikobereitschaft, dem Alter, der finanziellen Situation und
der bereits vorhandenen Altersvorsorge ab.
So nutzen Selbstständige die neuen Möglichkeiten der staatlichen Förderung:
- Sicherheit oder Chancen am Kapitalmarkt: Künftig kann bei der staatlich
geförderten Altersvorsorge aus verschiedenen Möglichkeiten gewählt werden. Bei
Altersvorsorgeverträgen mit Garantie ist zugesichert, dass zu Beginn der
Auszahlungsphase 80 Prozent der eingezahlten Beiträge und Zulagen für die
Leistung zur Verfügung stehen. Beim Altersvorsorgedepot gibt es diese Garantie
nicht - dafür kann das Geld stärker am Kapitalmarkt angelegt werden:
beispielsweise in Fonds, ETFs und andere Wertpapiere. Für Anleger mit wenig
Kapitalmarkterfahrung gibt es außerdem ein Standard-Altersvorsorgedepot mit
genau zwei ETFs und gesetzlich begrenzten Effektivkosten von maximal 1,0
Prozent.
- Bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr: Der Staat unterstützt die private
Altersvorsorge mit Zulagen zusätzlich zu den eigenen Einzahlungen. Dafür
müssen die Voraussetzungen für die Zulageberechtigung erfüllt sein. Auf die
ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Prozent Förderung, auf darüber
hinausgehende Beiträge bis zu 1.800 Euro weitere 25 Prozent. Bei einem
Eigenbeitrag von 1.800 Euro sind damit bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr
möglich.
- Beiträge an die Einnahmen anpassen: Mindestens 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr
sind nötig, um eine Grundzulage zu erhalten. Wer mehr einzahlt, erhält
entsprechend mehr Förderung - bis zum maximal geförderten Eigenbeitrag von
1.800 Euro pro Jahr. Das kann Selbstständigen mit schwankenden Einnahmen
zusätzliche Flexibilität geben.
- Langfristiger Vermögensaufbau: Erträge fließen direkt in den Vertrag und
erhöhen das gebildete Kapital, also den Gesamtwert des angelegten Vermögens.
So kann über die Jahre hinweg ein beachtlicher Zinseszinseffekt entstehen.
- Mögliche Steuervorteile: Eigenbeiträge bis zu 1.800 Euro pro Jahr können
zusammen mit den staatlichen Zulagen im Rahmen der gesetzlichen
Voraussetzungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dabei folgt das
Altersvorsorgedepot dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Einzahlungen
sind steuerlich begünstigt - spätere Auszahlungen sind
einkommensteuerpflichtig.
- Für die Zeit nach dem Erwerbsleben vorgesehen: Das angesparte Vermögen ist für
den Ruhestand vorgesehen, wird also frühestens ab dem 65. Geburtstag und
spätestens vor dem 70. Geburtstag als regelmäßige Leistung ausgezahlt.
Teilauszahlung möglich: Bei Beginn der Auszahlphase kann man sich bis zu 30
Prozent des dann gebildeten Kapitals auszahlen lassen.
Pressekontakt:
Frank Senger
Konzern-Kommunikation
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