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Wiesbaden (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung des Hessischen Landeskriminalamts
und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur
Bekämpfung der Internetkriminalität
Ermittlerinnen und Ermittler der hessischen Polizei haben vergangene Woche 69
Wohnungen und Häuser durchsucht und über 1.100 Datenträger sichergestellt. Die
Maßnahmen richteten sich gegen 71 Beschuldigte. Bei dem Einsatz handelte es sich
um eine Schwerpunktmaßnahme zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern und
Jugendlichen. Der Großeinsatz fand zwischen Montag und Freitag, 13. bis 17.
April, im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften statt. Das Hessische
Landeskriminalamt (HLKA) koordinierte die Maßnahmen.
Die Beschuldigten, 68 Männer und drei Frauen, sind zwischen 14 und 70 Jahre alt.
Ihnen wird überwiegend Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinder- und
Jugendpornografie zur Last gelegt. In acht Fällen steht der Vorwurf des
sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen im Raum.
Sieben Beschuldigte mussten die Ermittlerinnen und Ermittler im Anschluss an die
Wohnungsdurchsuchung zwecks Vernehmung auf die nächstgelegene Dienststelle
begleiten. Nach jetzigem Ermittlungsstand stehen die Beschuldigten untereinander
nicht im Austausch.
Die Durchsuchungen fanden in den Städten Frankfurt am Main, Darmstadt, Hanau,
Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden statt, außerdem in den Landkreisen
Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg,
Hochtaunus, Kassel, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus,
Marburg-Biedenkopf, Offenbach, Schwalm-Eder, Werra-Meißner und Wetterau.
Bei den Beschuldigten wurden insgesamt 1.146 deliktsspezifische Gegenstände,
darunter sind unter anderem Speichermedien aller Art zu verstehen,
sichergestellt. Diese werden im nächsten Schritt ausgewertet.
KI-generierte kinderpornografische Darstellungen
Die Strafverfolgungsbehörden stellen immer wieder fest, dass
kinderpornografische Darstellungen mit Künstlicher Intelligenz (KI) generiert
werden. So können etwa mittels sogenannter Prompts neue Darstellungen des
sexuellen Missbrauchs von Kindern erzeugt oder mithilfe spezieller Apps bereits
vorhandene unverfängliche Dateien geändert werden, um daraus sexuell eindeutige
Darstellungen zu machen.
Wichtig: Auch wenn ein Bild oder Video künstlich generiert und kein reales Kind
dargestellt wird, kann das Verbreiten oder Zugänglichmachen nach Paragraf 184b
des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar sein, sofern die Darstellung realitätsnah
ein Kind zeigt, ein sexueller Kontext vorliegt und die Darstellung geeignet ist,
Kinder zu sexualisieren oder sexuelle Handlungen mit Kindern zu fördern.
Selbiges gilt für die Herstellung und den Besitz solcher Darstellungen.
Kinder- und jugendpornografische Inhalte sollten - unabhängig davon, ob sie
KI-generiert oder real sind - bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Dies
ist bei jeder Polizeidienststelle möglich oder bei den Onlinewachen der
Länderpolizeien.
Die hessischen Strafverfolgungsbehörden bauen ihre Maßnahmen gegen KI-generierte
sexualisierte Darstellungen, sogenannte Deepfakes, und andere KI-gestützte
Manipulationen derzeit aus. Eine Übersicht zu den geplanten Vorhaben findet sich
unter: https://www.polizei.hessen.de/meldungen/neue-massnahmen-zur-bekaempfung-v
on-sexualisierten-deepfakes.
Hintergrund FOKUS
Die Einheit "FOKUS", die im Oktober 2020 unter anderem aufgrund stetig
steigender Fallzahlen, zunächst als Besondere Aufbauorganisation (BAO), ihre
Arbeit aufgenommen hat, ist bereits seit Februar 2024 fester Bestandteil der
Regelorganisation der sieben hessischen Polizeipräsidien und des Hessischen
Landeskriminalamts. Mit dem Ziel, polizeiliche Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch
und Kinderpornografie in Hessen zu bündeln und zu intensiveren, verfolgt die
hessische Polizei mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter
rund 170 Ermittlerinnen und Ermittler, gezielt Sexualstraftaten an Kindern und
Jugendlichen. Bei allen hessischen Staatsanwaltschaften sind Sonderdezernate für
die Verfolgung von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch eingerichtet. Alleine
im vergangenen Jahr wurden über 1.600 Durchsuchungsbeschlüsse sowie 48
Haftbefehle gegenüber knapp 1.620 Beschuldigten vollstreckt und mehr als 15.400
Datenträger sichergestellt.
Rückfragen bitte an:
Hessisches Landeskriminalamt
Laura Kaufmann-Conrad
Telefon: 0611/83-8310
E-Mail: kommunikation.hlka@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität - ZIT
Dr. Benjamin Krause
Telefon: 069/1367-4236
E-Mail: presse@gsta.justiz.hessen.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/43563/6259599
OTS: Hessisches Landeskriminalamt
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