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WIESBADEN (ots) -
- Die Zahl der Einbürgerungen steigt auf neuen Höchststand
- 21 % weniger Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern als im Vorjahr, dagegen
51 % mehr Einbürgerungen türkischer und russischer Staatsangehöriger
- Insgesamt 467 400 Einbürgerungsanträge und 371 100 abgeschlossene Verfahren
Im Jahr 2025 haben nach vorläufigen Ergebnissen 332 500 Ausländerinnen und
Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, das waren 14 % oder 40 500
Personen mehr als im Vorjahr (2024: 292 000 Einbürgerungen). Damit stieg die
Zahl der Einbürgerungen im fünften Jahr in Folge. Noch nie seit der Einführung
der Statistik im Jahr 2000 waren innerhalb eines Jahres mehr als 300 000
Personen eingebürgert worden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt, erhielten 2025 wie bereits seit 2021 Syrerinnen und Syrer am
häufigsten die deutsche Staatsbürgerschaft. Jede fünfte im Jahr 2025
eingebürgerte Person (20 % oder 65 600) hatte zuvor die syrische
Staatsangehörigkeit. Gegenüber dem Jahr 2024 (83 200 Einbürgerungen) sank die
Zahl der eingebürgerten Syrerinnen und Syrer jedoch um 21 %.
Auf Syrerinnen und Syrer folgten 2025 mit großem Abstand die Einbürgerungen von
Personen mit türkischer (10 % oder 34 100) und russischer (6 % oder 19 700)
Staatsangehörigkeit. Bei beiden Staatsangehörigkeiten stieg die Zahl der
Einbürgerungen allerdings um mehr als die Hälfte gegenüber dem Vorjahr (jeweils
+51 %). Ein besonders starkes Wachstum im Vorjahresvergleich zeigte sich auch
bei den Einbürgerungen von bosnischen (+126 % auf 8 800), US-amerikanischen
(+100 % auf 6 600) und albanischen (+97 % auf 6 100) Staatsangehörigen.
Über 70 % aller Einbürgerungen nach mindestens fünf Jahren Aufenthalt
Am häufigsten waren im Jahr 2025 sogenannte Regelfalleinbürgerungen nach § 10
Abs. 1 StAG (72 %), die unter anderem eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf
Jahren voraussetzen, sowie Miteinbürgerungen von Ehegatten und Kindern nach § 10
Abs. 2 StAG (19 %). Somit verteilten sich 91 % aller Einbürgerungen auf diese
beiden Einbürgerungsformen (2024: 86 %).
Die nach den Regelfalleinbürgerungen mit mindestens fünf Jahren Aufenthalt und
Miteinbürgerungen dritthäufigste Einbürgerungsform waren im Jahr 2025
Wiedergutmachungsfälle. Dabei handelt es sich um Einbürgerungen von Personen,
die während des Nationalsozialismus ausgebürgert wurden, sowie deren Nachkommen.
Die Zahl dieser Einbürgerungen stieg im Vorjahresvergleich um 61 % auf 12 000,
das entspricht einem Anteil von 4 % aller Einbürgerungen im Jahr 2025.
Im Jahr 2025 wurden lediglich 1 500 Personen mit verkürzter
Mindestaufenthaltsdauer aufgrund besonderer Integrationsleistungen (ehemals § 10
Abs. 3 StAG) eingebürgert. Das waren weniger als 1 % aller Einbürgerungen. 2024
hatte der Anteil noch bei 7 % gelegen (19 100 Personen). Hintergrund des
Rückgangs sind Gesetzesänderungen. So konnte ab dem Inkrafttreten des Gesetzes
zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) Ende Juni 2024 die
für eine Einbürgerung erforderliche Mindestaufenthaltsdauer im Falle von
besonderen Integrationsleistungen auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. Diese
Regelung wurde Ende Oktober 2025 mit einer weiteren Gesetzesänderung aus dem
Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen.
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer zum Zeitpunkt der Einbürgerung leicht
gestiegen
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer zum Zeitpunkt der Einbürgerung lag 2025
bei 12,4 Jahren (2024: 11,8 Jahre). Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit
hielten sich zum Zeitpunkt der Einbürgerung im Schnitt 7,9 Jahre in Deutschland
auf (2024: 7,4 Jahre). Bei Personen mit türkischer und russischer
Staatsangehörigkeit lag die durchschnittliche Aufenthaltsdauer hingegen mit 24,1
Jahren (2024: 23,1 Jahre) beziehungsweise 14,1 Jahren (2024: 14,5 Jahre)
deutlich höher. Somit setzte sich die Beobachtung aus den Vorjahren fort, dass
syrische Staatangehörige häufig eine Einbürgerung anstreben, sobald sie die
formalen Voraussetzungen hierfür erfüllen. Für Personen mit türkischer und
russischer Staatsangehörigkeit dürfte der Anstieg der Einbürgerungszahlen mit
der Neuregelung zur Einbürgerung unter Beibehalt der bisherigen
Staatsangehörigkeit durch das StARModG zusammenhängen. Dadurch können Personen
bei ihrer Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit neben der neu
erworbenen deutschen Staatsbürgerschaft generell beibehalten. Zuvor galt der
Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Demnach wurden Personen nur dann
unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert, wenn
beispielsweise der ausländische Staat keine Entlassung aus der
Staatsangehörigkeit zuließ oder die eingebürgerte Person die Staatsangehörigkeit
eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der Schweiz hatte.
Neue Statistiken informieren über Einbürgerungsanträge und erledigte Verfahren
Mit der Einführung der Einbürgerungsantragsstatistik und der
Verfahrenserledigungsstatistik liegen für das Jahr 2025 erstmals Zahlen zu den
jährlich gestellten Einbürgerungsanträgen und abgeschlossenen
Einbürgerungsverfahren vor. Da der Zeitpunkt der Antragstellung und der
Zeitpunkt der Erledigung des Verfahrens oft in unterschiedliche Jahre fallen,
kann die Zahl der gestellten Einbürgerungsanträge von der Zahl der im selben
Jahr abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren abweichen.
467 400 Einbürgerungsanträge im Jahr 2025
Für das Jahr 2025 wurden nach vorläufigen Ergebnissen 467 400
Einbürgerungsanträge erfasst. Bei den neu gestellten Anträgen bilden Personen
mit dem Herkunftsland Syrien mit einem Anteil von 15 % (69 700) aller
Antragstellerinnen und Antragstellern wie bei den abgeschlossenen Einbürgerungen
die größte Gruppe. Es folgen auch hier Personen mit türkischer (11 % oder 53 300
Anträge) und russischer (5 % oder 24 100 Anträge) Staatsangehörigkeit.
Einbürgerungsverfahren in 90 % der Fälle mit einer Einbürgerung abgeschlossen
Von den 371 100 im Jahr 2025 erledigten Einbürgerungsverfahren wurden nach
vorläufigen Ergebnissen 90 % mit einer Einbürgerung abgeschlossen. In 5 % aller
Fälle zogen die Antragstellerinnen und Antragsteller ihren Einbürgerungsantrag
zurück. In lediglich etwa 3 % der Verfahren wurde der Einbürgerungsantrag
abgelehnt. Weitere rund 3 % der Verfahren endeten auf eine sonstige Art, etwa
durch den Tod der beantragenden Person oder deren Fortzug ins Ausland.
Methodische Hinweise:
Bei den Angaben der Einbürgerungs-, Einbürgerungsantrags- und
Verfahrenserledigungsstatistik handelt es sich um vorläufige Ergebnisse. In
einigen Bundesländern lagen für einen oder mehrere Kreise die Daten nicht
rechtzeitig oder nur unvollständig vor. Darüber hinaus kann es bei den
Einbürgerungsanträgen aus technischen Gründen zu einer Untererfassung kommen.
Die Einbürgerungsstatistik erhebt die Zahl der im Berichtsjahr durch
Aushändigung der Einbürgerungsurkunden abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren.
In den Ergebnissen werden neben den Einbürgerungen im Inland auch Einbürgerungen
von im Ausland lebenden Personen berücksichtigt. Mit dem Jahr 2025 wurden
zusätzlich die Einbürgerungsantrags- und Verfahrenserledigungsstatistik neu
eingeführt (§ 36 StAG). Die Einbürgerungsantragsstatistik enthält Informationen
zu den jährlich gestellten Anträgen auf Einbürgerung, wohingegen die
Verfahrenserledigungsstatistik Auskunft über die jährlich abgeschlossenen
Einbürgerungsverfahren gibt. Neben den im Inland gestellten
Einbürgerungsanträgen und abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren werden auch die
Antragstellungen von im Ausland lebenden Personen und deren abgeschlossene
Einbürgerungsverfahren in den Statistiken berücksichtigt.
Die Grundgesamtheit der Einbürgerungsantragsstatistik entspricht der
Grundgesamtheit der Verfahrenserledigungsstatistik in dem Sinne, dass es pro
Antrag eine Verfahrenserledigung gibt. Allerdings können die Zahlen der
Antragstellungen und der Verfahrenserledigungen nicht unmittelbar ins Verhältnis
zueinander gesetzt werden, da die Antragstellung und Erledigung eines
Einbürgerungsverfahrens in unterschiedlichen Jahren erfolgen kann.
Ein in der Verfahrenserledigungsstatistik erfasstes Einbürgerungsverfahren kann
mit einer Einbürgerung, Ablehnung des Antrags, Rücknahme des Antrags durch die
Antragstellerin oder den Antragsteller sowie durch eine sonstige Erledigung (z.
B. durch den Tod oder Fortzug der Antragstellerin oder des Antragstellers)
enden. Die Verfahrenserledigungsstatistik berücksichtigt lediglich
Erstentscheidungen. Einbürgerungen infolge von Widerspruchs- oder
verwaltungsgerichtlichen Verfahren werden nicht berücksichtigt. Diese werden
zusätzlich zu den Einbürgerungen aus Erstentscheidung nur in der
Einbürgerungsstatistik erfasst.
Die für Inlandsmeldungen statistisch erfasste Aufenthaltsdauer entspricht dem
Zeitraum zwischen der Ersteinreise in die Bundesrepublik Deutschland und dem
Jahr des abgeschlossenen Einbürgerungsverfahrens. Nicht statistisch erfasst
werden eventuelle Aufenthaltsunterbrechungen, sodass die für eine Einbürgerung
maßgebliche Aufenthaltsdauer geringer sein kann.
Detaillierte Informationen zur Datenqualität und zur korrekten Interpretation
der Daten enthält der Qualitätsbericht zur Statistik.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse sind auf der Themenseite "Migration und Integration" im
Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Dort steht unter der
Rubrik "Publikationen" auch der Statistische Bericht "Antragstellungen,
Verfahrenserledigungen und Einbürgerungen - 2025" zum Download bereit.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Ausländer- und Integrationsstatistiken
Telefon: +49 611 75 4866
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
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Telefon: +49 611-75 34 44
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OTS: Statistisches Bundesamt
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