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WIESBADEN (ots) -
- Einnahmen in Arztpraxen 2024 gegenüber 2023 um 6,2 % auf 854 000 Euro je
Praxis gestiegen
- Durchschnittliche Einnahmen 2024 in Zahnarztpraxen bei 937 000 Euro je Praxis,
in psychotherapeutischen Praxen bei 134 000 Euro je Praxis
- Durchschnittlich arbeiten in Arztpraxen und Zahnarztpraxen rund 10 Personen,
in psychotherapeutischen Praxen rund 2 Personen
Die Arztpraxen in Deutschland erzielten im Jahr 2024 durchschnittliche Einnahmen
von 854 000 Euro je Praxis. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt, ergibt sich daraus ein Anstieg der Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um
6,2 % (2023: 804 000 Euro). Die Aufwendungen erhöhten sich um 4,7 % auf
durchschnittlich 516 000 Euro je Praxis (2023: 493 000 Euro). Damit stiegen die
Einnahmen erstmals seit zwei Jahren wieder stärker als die Aufwendungen. In den
beiden Vorjahren 2022 und 2023 hatte die Steigerung der Aufwendungen das
Einnahmenplus bei Arztpraxen jeweils deutlich übertroffen. Zahnarztpraxen und
psychotherapeutische Praxen werden getrennt ausgewiesen.
Der durchschnittliche Reinertrag je Arztpraxis stieg 2024 um 9,0 % auf 338 000
Euro (2023: 310 000 Euro). Die genannten Durchschnittswerte sind jedoch stark
von Arztpraxen mit hohen Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträgen beeinflusst:
So verzeichnete die Hälfte aller Arztpraxen Einnahmen bis maximal 502 000 Euro,
Aufwendungen bis 260 000 Euro und einen Reinertrag von höchstens 232 000 Euro
(Medianwerte). Im Durchschnitt waren 9,9 Personen im Jahr 2024 in Arztpraxen
tätig.
Der Reinertrag ist nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der
Ärztinnen und Ärzte gleichzusetzen. Er stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres
der gesamten Praxis dar, berücksichtigt aber zum Beispiel nicht die Aufwendungen
für Praxisübernahmen oder Aufwendungen für die Alters-, Invaliditäts-,
Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaberinnen und -inhaber.
Plus bei Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträgen in Zahnarztpraxen
Zahnarztpraxen erwirtschafteten im Jahr 2024 durchschnittlich 937 000 Euro an
Einnahmen und verzeichneten 632 000 Euro an Aufwendungen. Im Vergleich zum
Vorjahr stiegen die Einnahmen um 4,8 % (2023: 894 000 Euro), die Aufwendungen
erhöhten sich um 3,6 % (2023: 610 000 Euro). Der im Jahr 2024 erzielte
Reinertrag betrug 305 000 Euro je Zahnarztpraxis (+ 7,4 % gegenüber 2023). Der
Median des Reinertrags liegt mit 217 000 Euro auch hier weit darunter.
Durchschnittlich 10,2 tätige Personen verzeichneten Zahnarztpraxen im Jahr 2024.
Psychotherapeutische Praxen: Spürbarer Anstieg bei Aufwendungen
Die mit durchschnittlich 1,9 tätigen Personen im Vergleich zu Arzt- und
Zahnarztpraxen deutlich kleineren psychotherapeutischen Praxen erzielten im Jahr
2024 Einnahmen von 134 000 Euro je Praxis. Dem Einnahmenplus zum Vorjahr von
10,7 % stand eine kräftige Erhöhung der Aufwendungen von 22,9 % auf 43 000 Euro
je Praxis gegenüber (2023: 35 000 Euro). Der in 2024 durchschnittlich
erwirtschaftete Reinertrag stieg um 4,7 % gegenüber dem Vorjahr (2023: 86 000
Euro) auf 90 000 Euro je Praxis. Der Anstieg des Reinertrags fiel damit deutlich
geringer aus als bei Arzt- und Zahnarztpraxen. Die Hälfte aller
psychotherapeutischen Praxen erwirtschaftete einen Reinertrag von maximal 83 000
Euro (Median).
Methodische Hinweise
Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Kostenstrukturstatistik im
medizinischen Bereich, einer repräsentativen Stichprobenerhebung. Die Erhebung
wird bundesweit bei höchstens 7 % der Praxen durchgeführt und das Ergebnis auf
die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Jährlich wird eine neue Stichprobe
gezogen.
Zu den Arztpraxen zählen Einzelpraxen, fachgleiche sowie fachübergreifende
Berufsausübungsgemeinschaften (BAG/Gemeinschaftspraxen) und Medizinische
Versorgungszentren (MVZ).
Die hier genannten Ergebnisse der Kostenstrukturstatistik im medizinischen
Bereich beziehen sich auf sogenannte Rechtliche Einheiten. Eine Rechtliche
Einheit wird in der amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige
Einheit definiert, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen
Bücher führt. Hierzu zählt auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.
Die Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich ist seit dem Berichtsjahr
2021 auf eine jährliche Periodizität umgestellt.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bietet der Statistische Bericht "Kostenstrukturstatistik
im medizinischen Bereich". Ergebnisse in kompakter Form finden Sie in den
Tabellen zu den Kostenstrukturdaten im medizinischen Bereich auf der Themenseite
"Dienstleistungen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Weitere
Informationen zur Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich enthalten die
Erläuterungen zur Statistik und der Qualitätsbericht.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
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OTS: Statistisches Bundesamt
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