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WIESBADEN (ots) -
- Psychische Belastungen und Entwicklungsauffälligkeiten sowie schulische oder
berufliche Probleme häufigste Gründe
- Ausgaben für entsprechende Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit
seelischer Behinderung lagen 2024 bei 3,5 Milliarden Euro
- Zahl der Schülerinnen und Schüler mit emotionalem und sozialem Förderbedarf
nahm binnen zehn Jahren um 44 % zu
Die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe betrifft auch die
Schulbegleitung von Kindern mit sogenannter seelischer Behinderung. Die Zahl der
Eingliederungshilfen für betroffene Kinder, Jugendliche und junge Volljährige,
unter die auch individuelle Schulbegleitungen fallen, ist in den letzten Jahren
stark gestiegen. Im Jahr 2024 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe gut
174 000 solcher Eingliederungshilfen gewährt, wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) mitteilt. Das waren mehr als doppelt so viele (+115 %) wie im Jahr
2014 mit knapp 80 800 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge
Menschen. Diese Hilfen sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die
von einer seelischen Behinderung betroffen oder bedroht sind, die Teilhabe am
sozialen Leben erleichtern. Das umfasst beispielsweise Beratungs- und
Therapieangebote, aber auch Kita- und Schulbegleitungen und
Integrationsassistenzen. Diese haben im Schulalltag an Bedeutung gewonnen und
dürften eine Ursache für den Anstieg der gewährten Hilfen sein. Die Hilfen
richten sich an junge Menschen, deren seelische Gesundheit von dem für ihr Alter
typischen Zustand abweicht und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
deshalb beeinträchtigt oder bedroht ist.
Häufigste Gründe sind psychische Belastungen und Entwicklungsauffälligkeiten
Die Eingliederungshilfen wurden 2024 aus einer Vielzahl an Gründen neu
eingeleitet. Mit Abstand am häufigsten waren es seelische Probleme oder
Entwicklungsauffälligkeiten (69 %), dazu zählten zum Beispiel Ängste, suizidale
Tendenzen oder Entwicklungsverzögerungen. In 53 % der Fälle wurden die Hilfen
aufgrund von schulischen oder beruflichen Problemen gewährt, etwa bei ADHS,
Hyperaktivität oder schulvermeidendem Verhalten. Auffälligkeiten im
Sozialverhalten wie Isolation, Drogenkonsum oder Aggressivität waren in 36 % der
Fälle ein Grund. Es konnten auch mehrere Gründe für die Einleitung einer Hilfe
genannt werden. Im Schnitt dauerte eine Eingliederungshilfe knapp zwei Jahre (23
Monate).
Sieben von zehn Betroffenen sind Jungen
45 % der Hilfen hatten im Jahr 2024 Kinder von 6 bis 11 Jahren in Anspruch
genommen, 42 % Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren. Junge Volljährige ab 18
Jahren (11 %) und Kinder unter 6 Jahren (2 %) waren weniger betroffen. Sieben
von zehn Betroffenen waren Jungen (70 %).
Ausgaben für Eingliederungshilfen binnen zehn Jahren verdreifacht
Die Ausgaben für Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche sind in den letzten Jahren stark gestiegen: Binnen zehn Jahren haben
sie sich mehr als verdreifacht. Die Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden in
diesem Bereich beliefen sich allein für minderjährige Kinder und Jugendliche im
Jahr 2024 auf 3,5 Milliarden Euro. 2014 lagen die Ausgaben noch bei gut 1,1
Milliarden Euro. Auch ihr Anteil an den Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe für
die Einzel- und Gruppenhilfen sowie die anderen Aufgaben nach dem SGB VIII ist
gestiegen: von 8 % im Jahr 2014 auf 12 % im Jahr 2024. Zur Einordnung: Insgesamt
hatten sich die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe von 2014 bis 2024 auf
78,8 Milliarden Euro mehr als verdoppelt (+108 %). Darunter fallen etwa Ausgaben
für Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, sozialpädagogische Familienhilfe
sowie Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit.
111 700 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt "emotionale und
soziale Entwicklung"
Eine zunehmende Anzahl an Kindern und Jugendlichen mit einem sonderpädagogischen
Förderschwerpunkt zeigt sich auch in der Schule. Dort werden Schülerinnen und
Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt in verschiedenen Bereichen
erfasst, die jedoch nicht deckungsgleich mit den Gründen für die genannten
Eingliederungshilfen sind. In den letzten zehn Jahren ist beispielsweise die
Zahl der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit dem
Förderschwerpunkt "emotionale und soziale Entwicklung" um 44 % gewachsen: Im
Schuljahr 2024/2025 betraf dies 111 700 Kinder und Jugendliche. Davon wurden mit
64 400 Schülerinnen und Schülern mehr als die Hälfte (58 %) inklusiv an
regulären Schulen unterrichtet, die übrigen an Förderschulen.
28 % mehr geförderte Schülerinnen und Schüler binnen zehn Jahren
Insgesamt stieg die Zahl der sonderpädagogisch geförderten Schülerinnen und
Schüler über alle Schularten hinweg binnen zehn Jahren um 28 % auf 610 800 im
Schuljahr 2024/2025. Darunter sind beispielsweise Kinder und Jugendliche, die
wegen emotionaler und sozialer, körperlicher oder geistiger
Entwicklungsverzögerungen gefördert werden, sowie jene mit den
Förderschwerpunkten Lernen, Sehen, Hören oder Sprache.
Zahl der Integrationsschülerinnen und -schüler gestiegen
Dabei gibt es nicht nur mehr Angebote für Kinder und Jugendliche mit
Förderbedarf, ihnen wird immer häufiger ermöglicht, an regulären Schulen
unterrichtet zu werden. Binnen zehn Jahren ist die Zahl dieser
Integrationsschülerinnen und -schüler um gut drei Viertel (77 %) auf 270 500 im
Schuljahr 2024/2025 gestiegen. Im selben Zeitraum stieg die Zahl der
Förderschülerinnen und -schüler leicht um 5 % auf 340 300.
Methodische Hinweise:
Die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ist eine Leistung der Kinder- und
Jugendhilfe, auf die Kinder und Jugendliche unter gewissen Voraussetzungen einen
Rechtsanspruch haben. In bestimmten Fällen räumt das Kinder- und
Jugendhilferecht auch jungen Volljährigen bis zum 27. Lebensjahr einen Anspruch
auf vergleichbare Leistungen ein (§ 41 SGB VIII). Die Pressemitteilung weist
alle Hilfen nach §§ 35a, 41 SGB VIII für junge Menschen nach, die am Jahresende
bestanden oder im Laufe des Jahres beendet wurden. Lediglich die Ergebnisse zu
den Gründen für die Hilfegewährung beziehen sich auf die im Berichtsjahr
begonnenen Hilfen. Landesrecht kann regeln, dass Leistungen der Frühförderung
für Kinder unter 6 Jahren unabhängig von der Art der Behinderung vorrangig von
anderen Leistungsträgern als der Kinder- und Jugendhilfe gewährt werden können.
In Ländern, in denen von diesem Landesrechtsvorbehalt (§ 10 Abs. 4 Satz 3 SGB
VIII) Gebrauch gemacht wird, dürften für Kinder unter 6 Jahren mit seelischer
Behinderung keine Eingliederungshilfen (§ 35a SGB VIII) zur Statistik der
Kinder- und Jugendhilfe gemeldet werden. Weitere Informationen enthält der
Qualitätsbericht.
Ausgaben für Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII werden durch die Statistik
separat nur für minderjährige Kinder und Jugendliche (ohne junge Volljährige)
nachgewiesen.
Als Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer Förderung werden diejenigen
statistisch erfasst, die tatsächlich sonderpädagogisch gefördert werden,
unabhängig davon, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf förmlich festgestellt
wurde oder nicht. Bei mehreren zutreffenden Förderschwerpunkten ist für die
statistische Erfassung diejenige sonderpädagogische Förderung maßgebend, die den
größten zeitlichen Anteil ausmacht. Die diesbezügliche Zuordnung nimmt die
berichtende Schule vor.
Integrationsschülerinnen und -schüler sind Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischer Förderung, die außerhalb von Förderschulen in den übrigen
allgemeinbildenden Schulen sonderpädagogisch gefördert und bei der jeweiligen
Schulart nachgewiesen werden.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse zu den Eingliederungshilfen der Kinder- und Jugendhilfe
stehen in Tabelle 22517-0002 der Datenbank GENESIS-Online und auf der
Themenseite "Hilfe zur Erziehung und Angebote der Jugendarbeit" zur Verfügung.
Angaben zu den Ausgaben können der GENESIS-Online-Tabelle 22551-0001 und der
Themenseite "Träger der Kinder- und Jugendhilfe" entnommen werden.
Weitere Daten zu Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischer Förderung
finden Sie in den Tabellen 21111-0008 und 21111-0016 (nach Bundesländern)
unserer Datenbank GENESIS-Online sowie auf der Themenseite "Schulen" und auf der
Publikationsseite der Kultusministerkonferenz (KMK).
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Pressestelle
Telefon: +49 611 75 3444
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/6348268
OTS: Statistisches Bundesamt
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