|
Winnenden (ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute die Reform der
Notfallversorgung beschlossen. Die medizinische Notfallrettung wird damit
erstmals eine eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die
Björn Steiger Stiftung begrüßt das als den wichtigsten Fortschritt im
Rettungswesen seit Jahrzehnten. Die Änderungen, die die Koalition nach der
Anhörung im September vorgenommen hat, greifen zentrale Forderungen der Stiftung
auf. An entscheidenden Stellen bleibt das Gesetz aus Sicht der Stiftung aber
offen. Nachbesserungsbedarf wird insbesondere bei der Notrufabfrage, der
Qualitätskontrolle und der Zuzahlung gesehen.
"Heute ist ein guter Tag für alle, die in Deutschland den Notruf wählen. Die
Björn Steiger Stiftung kämpft seit Jahrzehnten dafür, dass der Rettungsdienst
als medizinische Versorgung anerkannt wird. Mit diesem Gesetz ist nun das
Fundament gelegt", sagt Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger
Stiftung. "Jetzt kommt es darauf an, dass darauf auch gebaut wird - bundesweit
und nicht nur dort, wo die Länder es zulassen."
Was das Gesetz erreicht
Die Zusammenarbeit der Notrufnummer 112 und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
116117 in einem Gesundheitsleitsystem wird verpflichtend. Kassenärztliche
Vereinigungen und Leitstellen müssen eine Kooperationsvereinbarung innerhalb
einer festen Frist schließen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet eine
Schiedsstelle.
"In einer Gesundheitsleitstelle wird der Patient gezielt gesteuert, das heißt er
muss nicht selbst entscheiden, wie dringend er Hilfe braucht, sondern erhält am
Telefon eine fundierte Einschätzung anhand seiner Symptome", erklärt Christof
Constantin Chwojka, Geschäftsführer Rettungsdienst der Björn Steiger Stiftung.
Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten müssen alle Leitstellen den Notruf mit
einer softwarebasierten standardisierten Notrufabfrage bearbeiten. Das
bundesweite Fachgremium medizinische Notfallrettung soll Anforderungen an die
Abfragesysteme und an die telefonische Reanimationsanleitung festlegen. Damit
hat der Bundestag Kernpunkte aufgegriffen, die die Stiftung in der Anhörung und
in ihrer Formulierungshilfe vorgeschlagen hatte.
Was offen bleibt
"Das Gesetz schreibt eine standardisierte Notrufabfrage vor, sagt aber nicht,
was sie leisten muss. Kein medizinischer Algorithmus, keine Pflicht zur
Erkennung des Kreislaufstillstands, kein Qualitätsmanagement - all das wird in
Rahmenempfehlungen verschoben, die bei Vertragsverhandlungen nur berücksichtigt
werden müssen. Eine Leitstelle, die eine Eingabemaske ohne medizinische Logik
betreibt, erfüllt das Gesetz", stellt Chwojka klar. "Ob ein Herzstillstand am
Telefon erkannt wird, ist damit weiter offen."
Kritisch sieht die Stiftung außerdem vier weitere Punkte:
- Die Länder können die Pflicht zur Zusammenarbeit von 112 und 116117 durch ein
eigenes Landesrecht ändern.
- Das Qualitätsregister weist keine Ergebnisse einzelner Leitstellen aus,
veröffentlicht werden nur Bundes- und Landeswerte.
- Hilfsfristen bleiben bundesweit uneinheitlich und orientieren sich nicht am
Notfall bzw. Bedarf.
- Die Zuzahlung der Patientinnen und Patienten steigt von zehn auf 15 Euro.
"Die Zuzahlung ist ein falsches Signal. Fehlinanspruchnahme der 112 ist die
Folge fehlender Alternativen und kein Fehlverhalten der Versicherten", so
Pierre-Enric Steiger abschließend, "steuern muss eine qualifizierte
Ersteinschätzung in der Leitstelle, nicht der Geldbeutel."
Die Björn Steiger Stiftung wird die Umsetzung der Reform im Fachgremium, bei den
Rahmenempfehlungen und in den Ländern eng begleiten.
Die ausführliche Bewertung der Björn Steiger Stiftung ist abrufbar unter
http://www.rettungslandschaft.de .
Weitere Informationen:
Vanessa Marquardt
Björn Steiger Stiftung
T +49 7195-30 55-213
E mailto:pressestelle@steiger-stiftung.de
H http://www.steiger-stiftung.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/119576/6371676
OTS: Björn Steiger Stiftung
|