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Braunschweig (ots) - Vergangenen Mittwochabend, den 13.05.2026, kontrollierten
Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) aus Göttingen
des Hauptzollamts (HZA) Braunschweig einen Kiosk in Salzgitter und deckten dabei
mehrere Verstöße gegen das Tabaksteuerrecht sowie gegen das Arzneimittelgesetz
und das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz auf. Der ZOLL stellte einen
Tabaksteuerschaden von über 5.500 Euro fest, leitete Steuerstrafverfahren ein
und stellte diverse Beweismittel sicher.
Bei der Kontrolle handelte es sich um eine Steueraufsichtsmaßnahme nach der
Abgabenordnung zur Sicherung des (Verbrauch ) Steueraufkommens, hier der
Tabaksteuer. Diese begann zunächst ungewöhnlicher als sonst. Nachdem der ZOLL im
Kiosk eintraf und seine Maßnahme erklärte, betrat ein vermeintlicher Kunde das
Geschäft mit der Bitte, die Toilette nutzen zu wollen. Nach seinem Toilettengang
wollte der "Kunde" das Geschäft mit einem Karton verlassen. Der Kioskbesitzer
erklärte auf Nachfragen des Zolls, dass dies nur ein Paketkunde sei, obwohl
dieser zuvor keinen Abholschein oder Ähnliches vorgelegt hatte. Der "Kunde"
wurde daher aufgehalten und die Zöllner warfen einen Blick in das bereits
geöffnete Paket ohne Label. Darin befanden sich unversteuerte Zigarettenstangen,
die der Mann versuchte aus dem Kiosk verschwinden zu lassen.
Im weiteren Verlauf der Kontrolle fand der ZOLL weitere illegale Gegenstände
unter dem Verkaufstresen sowie im Lagerraum. Für ein sich auf dem Hinterhof
befindliches Fahrzeug, indem ebenfalls durch das Fenster unversteuerte
Tabakwaren sichtbar waren, wurde zudem noch während der Maßnahme ein
Durchsuchungsbeschluss beim zuständigen Richter erwirkt.
Insgesamt hat der ZOLL 19.700 Stück unversteuerte Zigaretten und 4.626
Milliliter unversteuerte Substitute für Tabakwaren (Liquid für Vapes)
sichergestellt, für die sich der Steuerschaden auf insgesamt 5.539,54 Euro
beläuft.
Weiter wurden 27 Dosen Snus (Oraltabak), 99 Dosen tabakfreie Nikotin-Pouches zum
oralen Gebrauch, 4.690 Milliliter Lachgas sowie 299 Stück und 587 Gramm
Potenzmittel sichergestellt. Tabak zum oralen Gebrauch, somit auch Snus, sind
nach dem Tabakerzeugnisgesetz verboten. Tabakfreie Nikotin-Pouches fallen unter
die Novel-Food-Verordnung der EU für die es keine Zulassung gibt, womit sie
ebenfalls verboten sind. Das Lachgas ist nach dem
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz und die Potenzmittel sind nach dem
Arzneimittelgesetz verboten.
Gegen den 32-jährigen Kioskbesitzer und den 23-jährigen vermeintlichen Kunden
wurden Steuerstrafverfahren, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe angedroht werden, eingeleitet. Über die Höhen der Strafen entscheidet
das zuständige Gericht.
Die weiteren Ermittlungen dauern an und werden durch die Staatsanwaltschaft
Braunschweig geführt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Braunschweig
Stabsstelle Kommunikation
Davide De Matteis
Telefon: 0531/1291-1017
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121224/6278303
OTS: Hauptzollamt Braunschweig
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