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Köln (ots) - ROLAND Rechtsschutz bietet im Mai 2026 eine kostenfreie
Rechtsberatung mit dem Schwerpunkt Altersdiskriminierung im Arbeitskontext an
- Subtile Diskriminierung bei Bewerbungen, Weiterbildung oder
Kündigungsentscheidungen
- Zeitliche Nähe zum Renteneintritt kann für ältere Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zu struktureller Benachteiligung führen
- Auch jüngere Beschäftigte unter 30 Jahren oder Frauen im gebärfähigen Alter
können betroffen sein
- Beratungsangebot wird durch Mitarbeitenden-Netzwerk CHROME organisiert
Altersdiskriminierung ist rechtlich durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) klar verboten, deshalb bleibt sie häufig sehr subtil. Gerade das macht die
Angelegenheit für Betroffene so heikel. Was viele Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer nicht wissen: mit der Einführung des AGG gab es eine
Beweiserleichterung. Betroffene müssen nicht den vollständigen Beweis für eine
Diskriminierung belegen, sondern nur Indizien liefern, die darauf hindeuten -
wie zum Beispiel altersbezogene Aussagen. Der Arbeitgeber muss dann das
Gegenteil beweisen. "Wir möchten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei
unterstützen, Diskriminierungs-Konflikte im Arbeitsumfeld zu lösen", so Tobias
von Mäßenhausen, CEO von ROLAND Rechtsschutz. Und weiter: "Je nach Einzelfall
kann eine Klage sinnvoll sein. Aber wir sehen das nur als die letzte von vielen
möglichen Eskalationsstufen. Gerade wenn die Diskriminierung in einem
bestehenden Arbeitsverhältnis stattfindet, kann es sinnvoller sein, sich
Unterstützung im Unternehmen zu suchen. Mögliche Ansprechpartner sind die
interne AGG-Beschwerdestelle, die Personalabteilung, der Betriebsrat oder auch
Vertrauenspersonen", so von Mäßenhausen weiter.
So erreichen Betroffene die Hilfs-Hotline
Am 29. April findet der Europäische Tag der Solidarität zwischen den
Generationen statt. ROLAND Rechtsschutz hat sich anlässlich dieses Aktionstags
entschlossen, eine Hilfs-Hotline für Altersdiskriminierung im Arbeitskontext den
kompletten Mai 2026 anzubieten. Unter der Telefonnummer 0221/8277-4439 können
sich Betroffene anonym und kostenfrei rechtlichen Rat einholen. Die Hotline ist
von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 20 Uhr erreichbar, ausgenommen sind
bundeseinheitliche Feiertage. Die Hilfs-Hotline richtet sich explizit auch an
Nicht-Kundinnen und Nicht-Kunden. Die Beratung erfolgt durch eine
Partnerkanzlei. ROLAND Rechtsschutz übernimmt die Kosten des Hilfsangebots.
Die Rechtsberatung wird durch das Mitarbeitenden-Netzwerk CHROME organisiert,
das sich bei ROLAND für Mitarbeitende ab 55 Jahren einsetzt und engagiert. Unter
anderem wollen sie älteren Kolleginnen und Kollegen eine Stimme geben und
spezifische, auf die Bedürfnisse dieser Altersgruppe zugeschnittene, Angebote
erarbeiten. Mit der kostenfreien Aktions-Hotline möchte das Netzwerk auch über
die Unternehmensgrenzen hinweg einen sozialen Beitrag leisten.
Altersdiskriminierung findet vor allem im Arbeitskontext statt
Eine repräsentative Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
ergab, dass Benachteiligungen wegen des Alters vor allem im Arbeitsleben
stattfinden. In der Befragung gab fast jeder zweite Befragte über 16 Jahren an,
schon einmal Altersdiskriminierung erlebt zu haben. Erhoben wurde auch in
welchen thematischen Kontexten sich die Ungleichbehandlung zeigte. Befragte ab
45 Jahren erlebten Benachteiligungen vor allem im Berufsleben. Hier berichteten
39 Prozent von Diskriminierungserfahrungen in Zusammenhang mit der
Erwerbstätigkeit. Der mit Abstand höchste Wert in einem der abgefragten
thematischen Kontexte (weitere Diskriminierungsumfelder waren u.a. der
Gesundheitsbereich 27 Prozent, Geschäfte und Dienstleistungen 24 Prozent oder
der Wohnungsmarkt 22 Prozent).*
Diskriminierung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können auf viele Berufsjahre
zurückblicken. Diese Nähe zum Renteneintritt kann negativ bewertet werden und
Diskriminierung zur Folge haben. Vorurteile sind zum Beispiel die angebliche
geringere Lernfähigkeit sowie die vermeintliche mangelnde Flexibilität. Aber
auch wirtschaftliche Aspekte können eine Rolle spielen. So verfügen sie in der
Regel auch über höhere Gehälter - bedingt durch längere Betriebszugehörigkeiten,
mehr Berufsjahre und höhere Qualifikationen. All das kann ihre Beschäftigung
teurer machen als von jüngeren Angestellten. Ungleichbehandlung kann sich
äußern, indem ältere Angestellte bei Beförderungen übergangen werden, bei
Kündigungswellen eher Abfindungsangebote erhalten oder bei Fortbildungen nicht
mehr berücksichtigt werden. Wollen sich ältere Beschäftigte neu bewerben, suchen
sie länger nach einem Job als andere Altersgruppen.
Altersdiskriminierung in anderen Altersgruppen
Auch jüngere Beschäftigte erleben Altersdiskriminierung. Dies kann sich darin
äußern, dass sie weniger Verantwortung im Rahmen ihrer Aufgaben erhalten oder
auch geringer bezahlt werden. Vertragstechnisch äußert sich die
Ungleichbehandlung eher in unsicheren Jobs oder befristeten Verträgen.
Frauen im gebärfähigen Alter können sogenannte intersektionale Diskriminierung
erfahren. Dieser Forschungsbegriff bezeichnet eine Benachteiligung, die aus
einer Kombination von mehreren Diskriminierungsmerkmalen besteht - hier erfolgt
die Ungleichbehandlung in einer spezifischen Altersspanne verbunden mit dem
Geschlecht. Häufig äußert sich das in der Einstellungsdiskriminierung.
Unzulässige Fragen zur Familienplanung im Bewerbungsgespräch können ein Indiz
hierfür sein.
Wann ist Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz legal?
Doch nicht jede Ungleichbehandlung ist automatisch illegal. Wie im rechtlichen
Kontext üblich, kommt es immer auf den Einzelfall und die damit verbundene
Sachlage an. Ungleichbehandlungen können zulässig sein, wenn sie objektiv
gerechtfertigt sind. Bei bestimmten extremen körperlichen Tätigkeiten könnte sie
durch den Arbeitsschutz begründet sein. So gibt es in bestimmten Berufen - zum
Beispiel bei Piloten, Polizisten oder der Feuerwehr Mindest- bzw.
Höchstaltersgrenzen. Betriebliche Maßnahmen, die zum Ziel haben, die Nachteile
von bestimmten Altersgruppen im Unternehmen auszugleichen, können ebenfalls
erlaubt sein - zum Beispiel Förderprogramme, die älteren Arbeitnehmern den
Wiedereinstieg erleichtern sollen.
* Quelle: Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom
25.03.2025, 45 Prozent der Menschen in Deutschland haben Altersdiskriminierung
erlebt, URL: https://ots.de/Knd1MC , abgerufen am 22.04.2026.
Pressekontakt:
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