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BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Montag, 20. April 2026 |
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| 21.04.2026 09:26 Uhr |
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin |
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Kleve - Kempen - Weeze - Wachtendonk - Nettetal (ots) - Am Montagvormittag
kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Niederrhein in Weeze im Rahmen der
grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Agadir einen 23-jährigen
Niederländer. Bei der Personalienüberprüfung in den polizeilichen Datenbeständen
stellten die Beamten fest, dass der Reisende zur Festnahme aufgrund zweier
Vollstreckungshaftbefehle durch die Staatsanwaltschaft Kleve wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis und Betrugs ausgeschrieben ist. Hiernach hatte der Verurteilte
insgesamt eine Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro zu zahlen oder ersatzweise eine
55-tägige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Der Niederländer wurde verhaftet
und zwecks weiterer Sachbearbeitung zur Dienststelle am Flughafen gebracht. Hier
zahlte er dann den geforderten Geldbetrag bei der Bundespolizei ein. Nach
Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde ihm die Ausreise gestattet.
Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen kontrollierte die
Bundespolizei auf der Autobahn 40 am Rastplatz Tomm Heide einen 24-jährigen
Türken bei der Einreise aus den Niederlanden. Hier ergab die Überprüfung der
Personalien, dass der Reisende mit einem Vollstreckungshaftbefehl durch die
Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen Urkundenfälschung gesucht wird. Der
Verurteilte wurde vor Ort verhaftet und zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht.
Durch Zahlung der geforderten Geldstrafe in Höhe von 377,50 Euro konnte der Mann
die ihm drohende siebentägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen wurde die Weiterreise gestattet.
Ein 56-jähriger Deutscher wurde am späten Abend als Reisender im
Schienenersatzverkehr des Regionalexpress 13 am Grenzübergang Alt-Schwanenhaus
nach Einreise aus den Niederlanden kontrolliert. In diesem Fall ergab die
Überprüfung der Personalien, dass gegen den Reisenden zwei
Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vorliegen.
Wegen Diebstahls muss der Verurteilte noch eine Restfreiheitsstrafe von 290
Tagen und wegen Diebstahls mit Waffen noch eine elfmonatige Freiheitsstrafe
verbüßen. Der Mann wurde daraufhin verhaftet und nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen im Bundespolizeirevier Kempen zum Haftantritt in das
Gefängnis in Moers-Kapellen gebracht.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn
Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
Internet: www.bundespolizei.de
Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6259295
OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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