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POL-KR: Mit 160 zur Führerschein-Beschlagnahme |
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| 27.04.2026 13:10 Uhr |
Polizeipräsidium Krefeld |
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Krefeld (ots) - Sein Führerschein wurde erst einmal beschlagnahmt: Ein
23-Jähriger aus Krefeld wurde bei deutlichen Geschwindigkeitsverstößen
beobachtet - von einem Polizisten, der eigentlich gerade auf dem Heimweg war.
Als er aber am Sonntag (26. April 2026) gegen 4:20 Uhr den auffallend schnell
fahrenden Ford Transit auf dem Nauenweg bemerkte, versetzte der Beamte sich in
den Dienst und nahm die Verfolgung auf. Dabei soll der Van mit bis zum 130
Kilometern pro Stunde durch Tempo-50-Zonen gefahren sein.
Während der Beamte die Leitstelle alarmierte, ignorierte der Van-Fahrer eine
rote Ampel und fuhr auf dem Europaring nach ersten Erkenntnissen mit rund 160
Kilometern pro Stunde - bei erlaubten 70. An der Kreuzung mit der
Werner-Voß-Straße trafen die alarmierten Streifenwagen das Auto und seinen
Verfolger vor einer roten Ampel wartend an. Weil sich vor Ort Hinweise auf
Alkohol- und Drogenkonsum ergaben, wurde der 23-Jährige für eine Blutprobe zur
Wache gebracht. Neben dem Führerschein wurde auch das Auto beschlagnahmt.
Vorgeworfen wird dem Mann die Teilnahme an einem nicht erlaubten
Kraftfahrzeugrennen: Der Fall des sogenannten Einzelrennens greift laut
Strafgesetzbuch, wenn ein Kraftfahrzeugführer sich mit nicht angepasster
Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um die
höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
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Den entsprechenden Passus finden Sie im Paragrafen 315 d, Absatz 1, Nr.3, des
Strafgesetzbuchs.
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeipräsidium Krefeld
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