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POL-VIE: Kreis Viersen und Polizei Viersen warnen vor Missbrauch gemieteter Ferienwohnungen |
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Kreis Viersen (ots) - Vermieterinnen und Vermieter sollten die Schlüssel
persönlich übergeben und skeptisch werden, wenn vermehrt Besucher empfangen und
Mietgeschäfte ohne Rechnung angeboten werden. Polizei und Kreis Viersen warnen
vor Fällen von Wohnungsprostitution in kurzfristig angemieteten Ferienwohnungen.
In den vergangenen Wochen sind mehrere Fälle bekannt geworden, bei denen
Ferienwohnungen über gängige Online-Portale für wenige Tage angemietet und
anschließend zur Ausübung sexueller Dienstleistungen genutzt wurden - auch im
Kreis Viersen. Diese neue Form der Prostitution wird zunehmend zu einem
bundesweiten Problem. Häufig handelt es sich dabei um Frauen aus dem asiatischen
und osteuropäischen Raum, die die Wohnungen selbst oder über Dritte anmieten.
Der Kreis Viersen nimmt diese Entwicklung sehr ernst und möchte Vermieterinnen
und Vermieter sowie die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisieren. Die
Zweckentfremdung der Wohnung kann nicht nur zu erheblichen Störungen führen,
sondern ist oft auch mit strafbaren Handlungen und möglichen
Ausbeutungssituationen verbunden. Vermieterinnen und Vermieter können jedoch
Maßnahmen ergreifen, um sich vor Fällen dieser so genannten
"Pop-Up-Prostitution" zu schützen. Empfohlen wird insbesondere eine persönliche
Schlüsselübergabe, um sicherzustellen, dass die Wohnung auch wirklich von der
Person bezogen wird, die die Anmietung vorgenommen hat. Skepsis ist auch
angebracht, wenn ungewöhnlich hohe Preise für kurze Mietzeiten geboten werden,
Barzahlungen ohne Rechnung verlangt werden oder Hinweise darauf bestehen, dass
regelmäßig Gäste in der Wohnung empfangen werden sollen. Bei Verdachtsmomenten,
etwa wenn über den gesamten Tag hinweg eine auffällige Zahl männlicher Besucher
die Wohnung aufsucht, bittet die Kreisverwaltung um eine Meldung. Vermieterinnen
und Vermieter sollten in solchen Fällen nicht selbst eingreifen, sondern sich an
das Ordnungsamt des Kreises Viersen wenden und den Vorfall mithilfe des
Online-Formulars "Hinweis Pop-Up-Prostitution" melden sowie alternativ die
örtliche Polizei verständigen. Weitere Informationen sowie das Meldeformular
gibt es online unter: https://kreis-viersen.de/pop-up-prostitution /wg (285) |
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| Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Kreispolizeibehörde Viersen Für den Inhalt übernehmen wir keine Verantwortung |
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