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GBA: Festnahme von zwei mutmaßlichen Unterstützern einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung |
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| 26.06.2026 13:11 Uhr |
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) |
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Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat vorgestern (24. Juni 2026) und
gestern die deutschen Staatsangehörigen
Joel F. und
Elias F.
in Thüringen (Landkreis Altenburger Land und Gera) durch Beamte des
Bundeskriminalamts mit Unterstützung von Polizeikräften des Freistaats Thüringen
vorläufig festnehmen lassen. Die Beschuldigten wurden gestern dem
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der die Haftbefehle
erlassen und in Vollzug gesetzt hat.
Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, als Jugendliche mit
Verantwortungsreife (§§ 1, 3 JGG) eine inländische terroristische Vereinigung (§
129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 StGB) unterstützt zu haben. Zudem werden
ihnen versuchter Mord (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB), versuchte Brandstiftung
mit Todesfolge (§ 306c, §§ 22, 23 StGB) und versuchte schwere Brandstiftung (§
306a Abs. 1 Nr. 1 StGB) in Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) vorgeworfen.
In den Haftbefehlen wird ihnen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last
gelegt:
Im April 2024 wurde die rechtsextremistische, auch überregional agierende
terroristische Vereinigung "Letzte Verteidigungs Welle" (L.V.W) gegründet. Die
Mitglieder dieser Gruppierung verstehen sich als letzte Instanz zur Verteidigung
der "Deutschen Nation". Ihr Ziel ist es, durch Gewalttaten vornehmlich gegen
Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems
in der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen. Zu solchen Taten zählten
insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und
Einrichtungen des politisch linken Spektrums, dies gegebenenfalls auch mit
tödlichem Ausgang. Zu dieser Vereinigung gehörten auch die gesondert verfolgten
Claudio S. und Justin W.
Am frühen Morgen des 5. Januar 2025 begaben sich Joel F. und Elias F. in
Begleitung von Claudio S. und Justin W. zu der bewohnten Asylbewerberunterkunft
in Schmölln, um dort einen Brand auszulösen. Dazu schlug die Gruppe ein Fenster
ein und versuchte, mit einer Feuerwerksbatterie entzündete Pyrotechnik in das
Innere des Gebäudes zu schießen. Ein Feuer brach jedoch nicht aus.
Die Bundesanwaltschaft hat am 3. Dezember 2025 u.a. gegen Claudio S. und Justin
W. Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in
Hamburg erhoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 81 vom 18. Dezember 2025).
Rückfragen bitte an:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/14981/6302807
OTS: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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