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GBA: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" |
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| 2.07.2026 17:41 Uhr |
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) |
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Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (2. Juli 2026) auf Grund
eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni
2026
den irakischen Staatsangehörigen Abdulhamid A.
im Ortenaukreis durch Beamte des Landeskriminalamts Baden-Württemberg festnehmen
lassen.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich zunächst als Heranwachsender (§§
1, 3, 105 JGG), später als Erwachsener, mitgliedschaftlich in einer
terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1
Sätze 1 und 2 StGB) betätigt zu haben.
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last
gelegt:
Abdulhamid A. schloss sich spätestens im April 2016 im Irak der ausländischen
terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" an. Bis ins Frühjahr 2017
war er bei einer Kampfeinheit der Organisation eingesetzt.
Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs
vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der
Untersuchungshaft angeordnet hat.
Rückfragen bitte an:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/14981/6307128
OTS: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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