Siegburg
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POL-SU: Mit gestohlenen Kennzeichen, ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss unterwegs |
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| 15.06.2026 15:25 Uhr |
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis |
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Siegburg (ots) - Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am Freitagabend (12. Juni)
stellten Einsatzkräfte des Verkehrsdienstes der Polizei Rhein-Sieg mehrere
Verstöße bei zwei Fahrzeugführern fest.
Gegen 19:15 Uhr befanden sich die Beamten auf der Aulgasse in Siegburg, als
ihnen ein Audi A4 sowie ein 3er BMW auffielen, die augenscheinlich mit
überhöhter Geschwindigkeit und zu geringem Sicherheitsabstand zueinander
unterwegs waren. Die Polizeikräfte entschlossen sich daraufhin, die beiden
Fahrzeuge einer Kontrolle zu unterziehen.
Die Fahrt führte über die Bundesstraße 484 in Richtung Lohmar. Auf der Straße
"Im Alten Hof" im Lohmarer Ortsteil Ellhausen hielten die Fahrzeuge schließlich
an und konnten kontrolliert werden.
Der 25-jährige Fahrer des Audi A4 aus Siegburg räumte gegenüber den Beamten ein,
nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Im Rahmen der weiteren
Überprüfung stellte sich heraus, dass die an dem Fahrzeug angebrachten
Kennzeichen als gestohlen gemeldet waren. Zudem ergaben sich Hinweise darauf,
dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte. Ein
durchgeführter Drogenvortest verlief positiv auf Kokain. Ihm wurde daraufhin
eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Da der 25-Jährige keinen
Eigentumsnachweis für den Audi vorlegen konnte, wurde das Fahrzeug zur
Eigentumssicherung sichergestellt.
Auch der 18-jährige Fahrer des BMW gab an, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis
zu sein. Die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichen waren ebenfalls als
gestohlen gemeldet. Da auch er keinen Eigentumsnachweis für den Pkw vorlegen
konnte, wurde der BMW sichergestellt.
Gegen beide Tatverdächtige wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des
Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz
sowie der Urkundenfälschung eingeleitet. Der 25-Jährige muss sich darüber hinaus
wegen des Verdachts des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
verantworten. (Re)
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
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