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BPOL NRW: Haftbefehl durch Bundespolizei auf Grund eines Straßenverkehrsdeliktes vollstreckt (FOTO) |
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| 19.06.2026 10:11 Uhr |
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin |
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Aachen (ots) - Fahndungserfolg für die Bundespolizei in Aachen - Trunkenheit im
Straßenverkehr endet teuer. Gegen einen rumänischen Staatsangehörigen wurde ein
Haftbefehl mit einer hohen Geldstrafe erlassen. Die Bundespolizei kann diesen
vollstrecken.
Am 18.06.2026 konnte die Bundespolizei in Aachen einen Haftbefehl auf Grund
eines Straßenverkehrsdeliktes vollstrecken. Bei einer Kontrolle eines
32-jährigen Rumänen, nach vorheriger Einreise aus den Niederlanden, stellten die
Beamten fest, dass gegen den jungen Mann ein Haftbefehl erlassen war. Der
Beschuldigte wurde durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf auf Grund Trunkenheit
im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 1170,- Euro oder einer
Ersatzfreiheitsstrafe von 39 Tagen verurteilt. Nach einer Festnahme durch die
Bundespolizei konnte die Geldstrafe von 1170,- Euro durch den Rumänen bezahlt
werden. Weiterhin ging mit dem Haftbefehl die Entziehung der Fahrerlaubnis für
12 Monate hervor, sodass der Führerschein durch die Beamten sichergestellt
wurde. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der Rumäne seine
Reise fortsetzen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
PHK Bernd Küppers
Telefon: +49 (0)241 56837 0
E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
www.bundespolizei.de
Bahnhofplatz 3
52064 Aachen
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6297526
OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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