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BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt internationalen Haftbefehl der türkischen Behörden wegen vorsätzlichen Totschlagdeliktes - weitere Festnahmen folgten! (FOTO) |
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| 22.06.2026 14:25 Uhr |
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin |
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Aachen (ots) - Die Bundespolizei in Aachen war bei ihren Fahndungsmaßnahmen im
Grenzgebiet zu Belgien und den Niederlanden gleich mehrmals erfolgreich. Nicht
nur ein türkischer Staatsangehörige konnte wegen eines Totschlagdeliktes und ein
weiterer festgenommen werden, auch einen Tag später meldete sich seine deutsche
Bekannte und wollte sich nach dessen Befinden erkundigen. Auch sie wurde mit
einem Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht.
Am frühen Samstagmittag (20.06.26) kontrolliert die Bundespolizei in Aachen nach
der Einreise aus Belgien einen PKW mit 3 Fahrzeuginsassen. Im Fahrzeug befanden
sich drei türkische Staatsangehörige zwischen 29 und 33 Jahren. Bei der
Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den
33-jährigen Mitfahrer ein internationaler Haftbefehl der türkischen Behörden
über Interpol wegen eines Totschlagdeliktes einlag. Der Türke wurde bereits seit
Oktober 2025 gesucht. Nun konnte er durch die Bundespolizei in Aachen
festgenommen werden und wurde dem polizeilichen Gewahrsamsdienst in Aachen
zugeführt. Das bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln anhängige Verfahren wurde
zur Entscheidung über die Auslieferung dem zuständigen Gericht vorgelegt. Eine
Entscheidung über die Auslieferung steht zurzeit noch aus.
Gegen einen weiteren 32-jährigen Mitfahrer bestanden gleich drei Haftbefehle.
Der türkische Mann wird von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gesucht, da er
zuvor zur Hauptverhandlung wegen Urkundenfälschung nicht erschienen ist.
Weiterhin besteht gegen ihn ein Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Kempten.
Wegen einer Bedrohung hat der Verurteilte eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten zu
verbüßen. Weiterhin besteht gegen den jungen Mann eine Festnahme zur Ausweisung
durch das Landratsamt Ostallgäu auf Grund von Straftaten gegen das Leben. Nach
Abschluss der Maßnahmen durch die Bundespolizei wird der Türke der
Justizvollzugsanstalt in Aachen zugeführt. Da er sich bei der Kontrolle nicht
mit einem gültigen Dokument zur Einreise ausweisen konnte, erwartet ihn zudem
eine Strafanzeige wegen der unerlaubten Einreise.
Der 29-jährige Fahrer wird folglich wegen der Beihilfe zur unerlaubten Einreise
durch die Bundespolizei in Aachen zur Anzeige gebracht. Er durfte seine Reise
fortsetzen.
Am darauffolgenden Tag wurde eine 38-jährige Deutsche auf der Wache der
Bundespolizei in Aachen vorstellig und wollte sich nach ihrem Bekannten
erkundigen. Dieser war einer der Mitfahrer und wurde wegen des Totschlagdeliktes
zuvor festgenommen. Sie war auch keine Unbescholtene, denn gegen sie lag ein
Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg wegen des Fahrens
ohne Fahrerlaubnis vor. Sie musste eine Geldstrafe von 2000 Euro oder eine
Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verbüßen. Durch einen Angehörigen konnte die
Geldstrafe bezahlt werden, sodass sie schlussendlich die Dienststelle der
Bundespolizei wieder verlassen konnte.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
PHK Bernd Küppers
Telefon: +49 (0)241 56837 0
E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de
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Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
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OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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