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Bad Wildungen (ots) - Wer seine Bestattung im Voraus regelt, legt eine Summe für
einen Zeitpunkt fest, der Jahre oder Jahrzehnte in der Zukunft liegt. In dieser
Zeit verändern sich die Preise - und zwar zuletzt deutlicher als der allgemeine
Verbrauch. Ein Blick in die amtliche Statistik zeigt, worauf Vorsorgende achten
sollten.
Das Statistische Bundesamt erfasst im Verbraucherpreisindex zwei Positionen, die
für Bestattungen maßgeblich sind: "Bestattungsleistungen und Friedhofsgebühr"
sowie "Sarg, Urne, Grabstein o. a. Begräbnisartikel". Beide sind zuletzt spürbar
gestiegen. 2023 legten die Bestattungsleistungen und Friedhofsgebühren um 5,4
Prozent zu, die Begräbnisartikel um 5,8 Prozent - bei einer allgemeinen Teuerung
von 5,9 Prozent. 2024 stiegen die Bestattungsleistungen und Friedhofsgebühren um
4,6 Prozent und die Begräbnisartikel um 3,9 Prozent, während die
Verbraucherpreise insgesamt nur noch um 2,2 Prozent zunahmen.
Der zweite Wert ist der entscheidende. Während sich die allgemeine Inflation
zurückbildete, blieben die Bestattungspreise auf hohem Niveau. Rechnerisch
summieren sich allein die beiden Jahre 2023 und 2024 bei den
Bestattungsleistungen und Friedhofsgebühren auf gut zehn Prozent. Wer seine
Vorsorge vor zehn oder fünfzehn Jahren abgeschlossen und seither nicht angepasst
hat, sollte davon ausgehen, dass die damals kalkulierte Summe heute weniger
trägt als gedacht.
Ein erheblicher Teil der Kosten liegt dabei außerhalb des Einflussbereichs des
Bestatters. Friedhofsgebühren werden von den Kommunen festgesetzt und
unterscheiden sich regional stark. Wie stark dieser Block gewachsen ist, zeigt
eine weitere Zahl des Statistischen Bundesamtes: Die Städte und Gemeinden der
Flächenländer nahmen 2023 rund 929,8 Millionen Euro an Gebühren und ähnlichen
Entgelten im Friedhofs- und Bestattungswesen ein, zehn Jahre zuvor waren es rund
730 Millionen Euro. In dieser Zahl spiegelt sich allerdings nicht nur die
Gebührenhöhe, sondern auch die gestiegene Zahl der Bestattungen.
Denn die Nachfrage wächst. 2024 starben in Deutschland rund eine Million
Menschen, 16 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor. Im Bestattungshandwerk waren
2023 rund 26.300 Personen tätig, die Umsätze lagen bei etwa 2,32 Milliarden
Euro.
Für die Praxis der Vorsorge folgt daraus dreierlei. Erstens sollte im
Vorsorgevertrag der gewünschte Leistungsumfang beschrieben sein und nicht nur
ein Geldbetrag. Zweitens gehört die Frage geklärt, wie der Vertrag mit
Preissteigerungen umgeht - die Verzinsung eines Treuhandguthabens gleicht die
Teuerung nicht zwangsläufig aus. Drittens sollten die Friedhofsgebühren
gesondert betrachtet werden, weil sie sich nach der Satzung des jeweiligen
Friedhofsträgers richten und sich unabhängig von den Leistungen des Bestatters
ändern können.
Eine amtliche Durchschnittszahl für "die" Bestattung in Deutschland gibt es
dabei nicht. Kursierende Pauschalbeträge beruhen auf unterschiedlich
zusammengestellten Leistungspaketen und sind für die eigene Planung wenig
aussagekräftig. Belastbar ist allein ein schriftliches Angebot mit einzeln
ausgewiesenen Positionen. Ein Gespräch mit dem Bestatter, in mehrjährigem
Abstand wiederholt, ist deshalb sinnvoller als eine einmalige Festlegung.
Für Informationen und Beratung zur Bestattungsvorsorge steht das Deutsche
Institut für Bestattungskultur zur Verfügung. Das DIB ist eine Dienstleistungs-
und Servicegesellschaft von hessen Bestatter und Bestatter rheinlandpfalz , den
Landesinnungsverbänden für das hessische und rheinland-pfälzische
Bestatterhandwerk. Als solche ist das DIB seit vielen Jahren im Bereich
Bestattungsvorsorge tätig und mit Bestattern in ganz Deutschland verbunden.
Pressekontakt:
Gero Jentzsch
Bereichsleiter Kommunikation
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fachverband Leben Raum Gestaltung Hessen/Rheinland-Pfalz
Landesinnungsverband für das Tischler- und Bestatter-Handwerk sowie
Montagegewerbe
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OTS: DIB Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH
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