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Bad Wildungen (ots) - Wer seine Bestattung im Voraus regelt, kann in
Rheinland-Pfalz auf deutlich mehr Möglichkeiten zurückgreifen als noch vor
wenigen Jahren. Das Land hat mit der Novellierung seines Bestattungsgesetzes die
weitreichendsten Regelungen aller Bundesländer geschaffen. Für die
Bestattungsvorsorge bedeutet das: Wünsche, die bislang nicht umsetzbar waren,
lassen sich dort heute verbindlich festhalten.
Möglich sind seither die Ausbringung der Asche außerhalb von Friedhöfen, die
Aushändigung der Ascheurne an bestimmte Personen zur privaten Aufbewahrung, die
Teilung der Asche zur würdevollen Weiterverarbeitung, die Tuchbestattung für
jedermann sowie die Flussbestattung. Damit geht Rheinland-Pfalz deutlich über
das hinaus, was in den meisten anderen Bundesländern zulässig ist.
Für die Flussbestattung gelten enge Vorgaben. Sie ist in Rhein, Mosel, Saar und
Lahn möglich, soweit sich die Gewässer auf rheinland-pfälzischem Hoheitsgebiet
befinden. Beigesetzt wird eine Ascheurne aus sofort wasserlöslicher Zellulose,
ausschließlich vom Schiff aus; eine Beisetzung in Ufernähe, von einer Brücke
oder von einem Steg aus ist ausgeschlossen. In Überschwemmungs- und
Wasserschutzgebieten sind Bestattungen grundsätzlich nicht zulässig. Eine
ergänzende Landesverordnung regelt die Anforderungen im Einzelnen, darunter auch
die Entnahme von Metallteilen bei der Einäscherung, die für das Verstreuen von
Asche und für Flussbestattungen Voraussetzung ist.
Auch Hessen hat sein Bestattungsgesetz überarbeitet, allerdings mit anderem
Schwerpunkt. Dort ging es unter anderem um eine verlängerte Bestattungsfrist,
neue Regelungen für Sternenkinder und Präzisierungen bei der zweiten
Leichenschau. Wer in beiden Ländern zu Hause ist, sollte sich nicht darauf
verlassen, dass eine Regelung des einen Landes auch im anderen gilt.
Wer besondere Wünsche hat, sollte sie schriftlich festhalten und mit dem
Bestatter durchgehen. Ob sich ein Wunsch im Einzelfall umsetzen lässt, hängt
nicht allein vom Landesgesetz ab, sondern auch von der jeweiligen
Friedhofssatzung, von behördlichen Genehmigungen und davon, wo die Bestattung
tatsächlich stattfindet. Bestattungsrecht ist Ländersache. Wer heute vorsorgt,
später aber umzieht oder anderswo beigesetzt werden möchte, sollte die
getroffenen Festlegungen überprüfen lassen.
Für Informationen und Beratung zur Bestattungsvorsorge steht das Deutsche
Institut für Bestattungskultur zur Verfügung. Das DIB ist eine Dienstleistungs-
und Servicegesellschaft von hessen Bestatter und Bestatter rheinlandpfalz , den
Landesinnungsverbänden für das hessische und rheinland-pfälzische
Bestatterhandwerk. Als solche ist das DIB seit vielen Jahren im Bereich
Bestattungsvorsorge tätig und mit Bestattern in ganz Deutschland verbunden.
Pressekontakt:
Gero Jentzsch
Bereichsleiter Kommunikation
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fachverband Leben Raum Gestaltung Hessen/Rheinland-Pfalz
Landesinnungsverband für das Tischler- und Bestatter-Handwerk sowie
Montagegewerbe
Auf der Roten Erde 9
34537 Bad Wildungen
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OTS: DIB Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH
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