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Berlin (ots) - Tierrechtsorganisation Animal Equality legt BMLEH Stellungnahme
vor und fordert strengere Kontrollen in allen Schlachthöfen
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) plant die
verpflichtende Videoüberwachung in deutschen Schlachthöfen. Doch der
Gesetzentwurf geht aus Sicht der international tätigen Tierrechtsorganisation
Animal Equality nicht weit genug: Millionen Tiere würden jährlich weiterhin ohne
verpflichtende Aufzeichnungen in kleineren Schlachthöfen getötet. In einer an
das BMLEH eingereichten Stellungnahme fordert Animal Equality umfassende
Nachbesserungen.
Animal Equality begrüßt, dass das Bundesministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen
aufgreift. Bereits bei der in 2024 geplanten Reform des Tierschutzgesetzes - die
durch das frühzeitige Aus der Ampel-Regierung gescheitert war - hatten die
Tierschutzaktivist*innen mit einer umfassenden Stellungnahme unter anderem eine
solche Verpflichtung gefordert. "Doch der aktuelle Entwurf der Regierung ist
unzureichend und schafft einen tierschutzrechtlichen Blindfleck", kritisiert
Vanessa Raith, Direktorin von Animal Equality Deutschland. Beispielsweise sollen
kleinere Schlachtbetriebe von der Verpflichtung ausgenommen werden. "Das
Staatsziel Tierschutz und die Vorgaben des Tierschutzgesetzes gelten unabhängig
von der Betriebsgröße", sagt Raith. "Es ist nicht ersichtlich, dass
tierschutzwidrige Verstöße ausschließlich ein Problem großer Schlachthöfe
wären."
Die Tierschutzorganisation fordert in einer Stellungnahme an das
Landwirtschaftsministerium:
- lückenlose Überwachung aller Betriebe
- regelmäßige Kontrollen der Aufnahmen (unter Einbeziehung von künstlicher
Intelligenz)
- längere Speicherfristen der Videoaufnahmen
- Einbindung von Tierschutzverbänden
"Die Bundesregierung gesteht mit diesem Gesetzentwurf ein, dass massive Probleme
in Schlachthöfen vorherrschen und die derzeitigen Kontrollen nicht ausreichen.
Doch statt diese Missstände umfassend anzugehen, schafft sie neue Lücken.
Millionen Tiere bleiben ungeschützt, Speicherfristen sind zu kurz,
Auswertungsstandards fehlen. Das ist kein wirksamer Tierschutz - das ist ein
Alibi-Gesetz."
Vanessa Raith, Direktorin von Animal Equality Deutschland
Millionen Tiere ohne Überwachung
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nur Schlachthöfe, die laut EU-Recht einen
Tierschutzbeauftragten benennen müssen (ab 1.000 Großvieheinheiten oder 150.000
Stück Geflügel/Kaninchen pro Jahr), zur Videoüberwachung verpflichtet werden.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Etwa drei Millionen fühlende Lebewesen pro Jahr
bleiben weiterhin ohne wirksame Videoüberwachung. "Um das mal in Relation zu
setzen: Das sind fast so viele Tiere, wie Berlin Einwohner*innen hat",
unterstreicht Raith.
Animal Equality fordert daher eine verpflichtende Videoüberwachung in allen
Schlachtstätten in Deutschland, in denen Tiere gewerblich getötet werden -
unabhängig von der Betriebsgröße.
Aufzeichnung ohne Auswertung? Verbindliche Standards fehlen
Ein weiterer Kritikpunkt: Der Entwurf sieht lediglich eine "stichprobenartige
und anlassbezogene" Auswertung vor. "Eine Videoüberwachung ohne verbindliche
Auswertungsstandards ist nicht mehr als Symbolpolitik", so Raith. Animal
Equality fordert daher gesetzlich festgelegte Mindeststandards für eine
verbindliche Auswertung. Besonders tierschutzrelevante Bereiche sollten
risikobasiert priorisiert werden. Bei konkreten Hinweisen oder Beschwerden müsse
eine vollständige Auswertung verpflichtend sein.
KI-Unterstützung soll helfen, Fehlbetäubungen aufzudecken
Angesichts der erheblichen Datenmengen sieht Animal Equality die Einbeziehung
KI-gestützter Systeme zur Vorselektion und Mustererkennung als sinnvolle
Ergänzung an. Gleichzeitig dürfe Künstliche Intelligenz die menschliche
Bewertung nicht ersetzen. Aber: "KI kann insbesondere bei hochstandardisierten
Abläufen Auffälligkeiten erkennen - etwa ungewöhnliche Bewegungen von Tieren,
die betäubt sein müssten", erklärt Raith.
Fehlbetäubungen sind ein gravierendes und sehr leidvolles Problem. Nach Angaben
der Bundesregierung sind je nach Betäubungsart vier bis über neun Prozent der
Rinder sowie 3,3 bis 12,5 Prozent der Schweine beim Schlachtprozess nicht
ausreichend betäubt - im schlimmsten Fall also jedes achte Schwein. Bei Geflügel
gehen Tierschutzorganisationen von jährlich rund 28 Millionen Tieren aus, die
bei Bewusstsein getötet werden.
Einbeziehung von Tierschutzverbänden
Zusätzlich schlägt Animal Equality vor, anerkannten Tierschutzverbänden ein
gesetzlich geregeltes Einsichtsrecht in die aufgezeichneten Videodaten
einzuräumen. Dieses sollte auf fachlich qualifizierte Personen beschränkt sein,
ausschließlich zweckgebunden erfolgen und einem strikten Veröffentlichungsverbot
unterliegen. Von Verbänden festgestellte Auffälligkeiten müssten von der
zuständigen Behörde innerhalb einer vorgeschriebenen Frist überprüft und
dokumentiert werden.
"Angesichts der begrenzten personellen Ressourcen der Kontrollorgane würde die
Einbeziehung fachkundiger Tierschutzverbände die Wirksamkeit der geplanten
Maßnahmen maßgeblich unterstützen", so Raith.
Speicherfrist von 30 Tagen zu kurz
Auch die vorgesehene Speicherfrist von nur 30 Tagen kritisiert Animal Equality
als zu kurz. Hinweise auf Missstände entstünden häufig erst zeitverzögert - etwa
durch interne Hinweise, spätere Kontrollen oder Anzeigen Dritter. "Zum
Vergleich: In anderen sensiblen Bereichen wie Finanztransaktionen gelten
gesetzliche Aufbewahrungsfristen von bis zu zehn Jahren. Es erscheint kaum
nachvollziehbar, warum mögliche Straftaten gegen Tiere deutlich schlechter
dokumentiert werden sollen als wirtschaftliche Vorgänge", so Raith.
Animal Equality fordert eine Speicherfrist von mindestens zwölf Monaten. Bei
laufenden Ermittlungen oder konkreten Hinweisen auf Verstöße müsse eine
verlängerte Speicherung von bis zu drei Jahren möglich sein.
Strukturelle Probleme der Tierhaltung bleiben
"Dass solche Kontrollinstrumente überhaupt notwendig sind, verdeutlicht zugleich
die strukturellen Probleme der industriellen Tierhaltung und Schlachtung",
betont Raith. "Langfristig erfordert wirksamer Tierschutz politische Schritte
zur Reduktion und zum Abbau der Tierhaltung sowie zur konsequenten Förderung
pflanzlicher Ernährungssysteme."
Positiv wertet Animal Equality jedoch, dass das BMLEH mit dem Gesetzentwurf
anerkennt, dass bestehende Kontrollmechanismen in Schlachthöfen nicht
ausreichen. Die wiederholte Aufdeckung gravierender Tierschutzverstöße in den
vergangenen Jahren habe gezeigt, dass der Schlachtprozess ein besonders
sensibler Bereich ist.
Hintergrund: Der Gesetzentwurf und seine Kernregelungen
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat im
März 2026 den Referentenentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des
Tierschutzgesetzes zur Verbändebeteiligung vorgelegt. Der Entwurf sieht eine
verpflichtende Videoüberwachung tierschutzrelevanter Bereiche in
Schlachtbetrieben vor - allerdings nur für größere Anlagen ab 1.000
Großvieheinheiten bzw. 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen pro Jahr. Die
Aufzeichnungen sollen 30 Tage gespeichert und stichprobenartig sowie
anlassbezogen von den Behörden ausgewertet werden. Nach Auswertung der
eingereichten Stellungnahmen wird das Ministerium den Entwurf überarbeiten und
als Regierungsentwurf in das Kabinett einbringen. Es folgt das parlamentarische
Verfahren mit mehreren Lesungen im Bundestag sowie der Befassung des Bundesrats.
Ein Inkrafttreten wird frühestens für 2027 erwartet. Bestandsbetriebe hätten
dann ein weiteres Jahr Zeit für die technische Umsetzung.
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Verfügung. Wenden Sie sich gerne an unseren Pressekontakt Till Hartmann via
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Fotos und weitere Informationen:
Pressekit
(https://drive.google.com/drive/folders/1d46_aFHSUq0OfR2TPxL7D_7XiOnsOiu3)
inklusive aktueller Stellungnahme
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat: "Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes" (ht
tps://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe
/21-WP/5-aend-tierschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3)
Stellungnahme von Animal Equality zur geplanten (und gescheiterten)
Tierschutzreform 2024 (https://animalequality.de/neuigkeiten/2024/03/23/unsere-s
tellungnahme-zur-tierschutzgesetzesnovelle/)
Quellen:
Kleine Anfrage an den Bundestag "Tierschutz bei der Tötung von Schlachttieren" -
Daten zu Fehlbetäubungen (https://dserver.bundestag.de/btd/17/100/1710021.pdf)
Über Animal Equality
Animal Equality wurde 2006 von Sharon Núñez, Javier Moreno und Jose Valle in
Spanien gegründet und ist heute eine der weltweit effektivsten
Tierschutzorganisationen. Gemeinsam mit Gesellschaft, Politik und Unternehmen
arbeiten wir in acht Ländern auf vier Kontinenten für eine Welt, in der alle
Tiere respektiert und vor Ausbeutung geschützt werden. Zudem unterstützt Animal
Equality mit der Plattform Love Veg (https://loveveg.de/) zahlreiche Menschen
bei ihrer Ernährungsumstellung und bietet unter anderem kostenfreie pflanzliche
Kochbücher an. Animal Equality setzt sich durch Aufklärungsarbeit,
Unternehmenskampagnen und die Veröffentlichung von Undercover-Recherchen dafür
ein, die Grausamkeit gegenüber landwirtschaftlich genutzten Tieren zu beenden.
Ebenso strebt Animal Equality Fortschritte für Tiere auf rechtlicher Ebene an.
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