|
Berlin (ots) - Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) kritisiert
den Kabinettsbeschluss für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) als Schritt
zurück. Statt den Übergang zu klimaneutraler Wärme verbindlich zu regeln, öffnet
der Gesetzentwurf fossile Investitionspfade erneut und verschiebt zentrale
Entscheidungen auf spätere Gesetze. Für Unternehmen, Handwerk und
Verbraucher:innen entsteht dadurch keine Planungssicherheit - sondern neue
Unsicherheit.
"Der Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz bringt mehr Kosten bei weniger
Klarheit. Es fehlt der Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen, wichtige Fragen zur
Bio-Treppe klären erst spätere Gesetze, Mietende sind unzureichend geschützt.
Währenddessen strebt China in seinem Fünfjahresplan die Technologieführerschaft
bei Wärmepumpen an. Wenn wir nicht bald aufwachen, verlieren wir Arbeitsplätze
und heizen weiter mit der teuersten Lösung, die der Markt langfristig zu bieten
hat: Öl- und Gas" so Prof. Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des BNW.
65-Prozent-Regelung und Heizungsausstieg: Schutzrahmen darf nicht fallen
Der Entwurf streicht die 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe (§ 71 GEG) und hebt das
bisherige Aus für fossil betriebene Heizkessel bis 2044 auf (§ 72 GEG). Damit
entfällt der Rechtsrahmen, der Investitionen in Wärmepumpen, Wärmenetze und
klimaneutrale Gebäudetechnik planbar gemacht hat. Die Möglichkeit, fossile
Heizungen auch nach 2045 weiter zu betrieben, verwässert Investitionssignale und
verzögert notwendige Infrastrukturentscheidungen. Ohne klaren Ausstieg aus
fossilen Heiznetzen drohen teure Parallelstrukturen mit entsprechenden
Mehrkosten, wenn die Gasnetze weniger ausgelastet sind. Der BNW fordert, ein
verbindliches Enddatum für den Betrieb fossiler Heizungen gesetzlich zu
verankern, praxistaugliche Übergangsfristen einzubauen und Ausnahmen nur für
echte Härtefälle vorzusehen.
Bio-Treppe: Übergangslösung statt fossiler Daueroption
Der neue § 43 GModG sieht vor, dass neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029
steigende Anteile sogenannter klimafreundlicher Brennstoffe - darunter
Biomethan, Bioheizöl und Wasserstoff - nutzen müssen. Die als Bio-Treppe
bekannten Vorgaben lassen zu, dass nach 2040 weiter 40 Prozent fossile
Brennstoffe eingesetzt werden können. Ohne einen glaubwürdigen Pfad zur
Klimaneutralität unterläuft die Bio-Treppe das Klimaziel sehenden Auges. In der
Kabinettsvorlage des GModG bekennt die Bundesregierung selbst: "Die mittelbaren
Folgen dieser Regelungen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.
Die "Bio-Treppe" greift erst ab 2029. Eine belastbare Abschätzung der in der
Zukunft zu erwartenden Kosten ist derzeit nicht möglich. Es lassen sich keine
gesicherten Annahmen für die Marktentwicklung in diesem Segment treffen."
Bereits jetzt ist absehbar, dass die Bio-Treppe Heizen teurer macht, die
Klimaneutralität gefährdet und mit Blick auf das Verschlechterungsgebot
Planungssicherheit abbaut. Gleichzeitig wird Biomasse in Industrie,
Schwerverkehr sowie für flexible Strom- und Wärmeerzeugung gebraucht. Ohne klare
Biomassestrategie droht ein strukturelles Missverhältnis zwischen Angebot und
Nachfrage: mit stark steigenden Preisen und verfehlten Erneuerbaren-Quoten. Auch
Wasserstoff - der Champagner der Energiewende - ist zu knapp und teuer, um
pauschal für dezentrale Gasheizungen verplant zu werden. Die Bio-Treppe darf
daher nur Übergangsregel für Ausnahmen sein - nicht Ersatz der
65-Prozent-Vorgabe.
Mieter:innen vor Kostenfallen schützen
"Mit der Bio-Treppe hat die Bundesregierung eine Kostenfalle gebaut. Sie trifft
alle Mietenden und damit 58,1 Prozent der Bevölkerung. Sie entscheiden nicht
über ihre Heizung - zahlen aber mit dem aktuellen Gesetzentwurf die Hälfte der
Mehrkosten für Biomethan, Bioheizöl und Wasserstoff. Bei einem prognostizierten
Preisanstieg von über 100% bis 2040 ist das keine Kleinigkeit, sondern ganz
konkret 50% Mehrkosten zu heute. Und das alles nur, weil Schwarz-Rot sich nicht
traut, Gasheizungen im vermieteten Bestand zu verbieten" so Reuter.
Der BNW kritisiert weiter, dass die vorgesehene hälftige Kostenteilung zwischen
Vermieter:innen und Mieter:innen (§ 5a-5c CO2KostAufG) weder steigende
CO2-Kosten noch steigende Netzentgelte bei sinkender Gasnetzauslastung
einbezieht. Der Verband fordert daher eine verpflichtende standardisierte
Wirtschaftlichkeitsberechnung vor dem Einbau fossiler Heizungen im vermieteten
Bestand sowie eine Evaluation der Mieterschutzregelung nicht erst 2036, sondern
bereits 2030.
Wärmeplanung und EU-Gebäuderichtlinie verbindlich umsetzen
Der Entwurf behandelt Heizungsentscheidungen weiter als individuelle
Technologiefrage. Entsprechend fehlt die verbindliche Verknüpfung mit der
kommunalen Wärmeplanung und Gasnetztransformation. In Folge drohen teure
Parallelstrukturen: Haushalte investieren in neue Gasheizungen, während Kommunen
Wärmenetze planen. Zudem versäumt der Entwurf,
Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen neuer Gebäude verbindlich zu begrenzen -
eine Pflicht aus der EU-Gebäuderichtlinie (2024/1275), die andere europäische
Länder wie Frankreich, die Niederlande und Dänemark bereits umgesetzt haben. Zu
begrüßen ist, dass in §106 GModG die Grundlage für den verstärkten Solarausbau
im Gebäudesektor gelegt wird. Gleichzeitig arbeitet die Regierung daran, die
Einspeisvergütung für Dachsolaranlagen unter 25 kWp abzuschaffen. Dieser Schritt
könnte mögliche Fortschritte durch das GModG wirkungslos werden lassen.
"Der Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes lässt einen zentralen
Punkt vermissen: die Modernisierung. Die Regierung verschläft, den
Heizungskeller als das zu begreifen was er ist - ein Grundbaustein der
Infrastrukturpolitik. Ohne kommunale Wärmeplanung, ohne den effektiven Schutz
Mietender, ohne fixes Ausstiegsdatum aus fossilen Brennstoffen ist das
Gebäudemodernisierungsgesetz ein großer Schritt zurück, der fast einstimmig von
allen Fachleuten abgelehnt wird - außer aus der Gasbranche. Angesichts des
weltweiten Energieschocks, den deutschen Bürger:innen mit dem Gesetz
vorzugaukeln, es sei eine gute Idee, jetzt noch Gasheizungen einzubauen, ist
regelrecht fahrlässig." so Reuter abschließend.
Die vollständige Stellungnahme des BNW zum GModG (https://www.bnw-bundesverband.
de/sites/default/files/inline-files/20260511_BNW_Stellungnahme_RefEnt_GModG.pdf)
Die Pressemitteilung als PDF (https://www.bnw-bundesverband.de/gmodg-fossiler-ru
eckschritt-statt-versprochener-modernisierung)
Pressekontakt:
Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V.
Joscha Frost
Pressereferent
mailto:presse@bnw-bundesverband.de
Tel.: +49 1525 673 54 66
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/154982/6274586
OTS: Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V.
|