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Berlin (ots) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beendet die Verbrauchertäuschung
des Edeka-Discounters Netto zur Bewerbung eines Joghurts. Für dessen Herstellung
hätten Kühe "gutes Futter aus umweltschonendem Anbau" erhalten. Mit diesem
Slogan warb die Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG und erweckte so den
Eindruck, das verwendete Futter wäre auf eine Art und Weise hergestellt worden,
die ökologischen Aspekten besonders Rechnung trage. Das Landgericht Amberg
stellt in seinem Urteil klar, dass das nicht der Fall ist (Az. 41 HK O 983/25).
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
"Die Werbung des Discounters Netto für seinen Joghurt ist ein Paradebeispiel für
dreistes Greenwashing. Der Futteranbau auf den eigenen oder sogar fremden
Flächen wird überhaupt nicht besonders umweltschonend gestaltet. Der Verzicht
auf Gentechnik allein ist jedenfalls keine ausreichende Erklärung, denn das ist
eine bloße Selbstverständlichkeit dank geltender Gesetze. Wesentliche Hebel für
die Reduzierung negativer Umweltauswirkungen im Anbau wie der Pestizideinsatz
und die Art der Bodenbewirtschaftung bleiben von Netto unberührt. Mit einer grün
angemalten Kuh treibt der Konzern die Sache noch auf die Spitze und unterschlägt
die massive Klimaschädlichkeit der Massentierhaltung. Dreiviertel der gesamten
Methan-Emissionen in Deutschland entstammen der Landwirtschaft, der Großteil
davon aus der Rinder- und Milchkuhhaltung. Wer wirklich Klima und Umwelt
schützen will, muss die Produktion tierischer Lebensmittel herunterschrauben,
statt das Image mit einzelnen unzureichenden Maßnahmen irreführend
aufzupolieren. Mit dem Urteil senden wir auch an andere Unternehmen ein Signal:
Wir stoppen Greenwashing notfalls vor Gericht."
Hintergrund:
In den Urteilsgründen heißt es: "Durch die Aufschrift "gutes Futter aus
umweltschonendem Anbau" erweckte die Beklagte den Eindruck, das zur
Milchgewinnung verwendete Futter sei auf eine Art und Weise gewonnen worden, die
ökologischen Gesichtspunkten in besonderem Maße Rechnung trage. Dies ist jedoch
unstrittig nicht der Fall, da angesichts der eigenen Erläuterung der Beklagten
über ihre Internetseite das Futter zwar ohne Gentechnik aber doch nur
überwiegend auf eigenen Flächen produziert wurde. Dies bedeutet, dass auch
Futter zur Anwendung kam, das nicht auf eigenen Flächen produziert wurde und
somit nicht unter dem Aspekt der Regionalität und kurzen Transportwege als
nachhaltig zu beschreiben ist. Allein aus diesem Grund liegt aus Sicht der
Kammer bereits eine Irreführung vor, da der Verzicht auf Gentechnik ohnehin im
Wesentlichen den gesetzlichen Vorgaben entspricht."
Und weiter: "Die Aussage "gutes Futter aus umweltschonendem Anbau" erweckt beim
Verbraucher aus Sicht der Kammer ohne weiteres die Erwartung, die Produktion des
Futters genüge auch erhöhten ökologischen Anforderungen, was etwa das Saatgut,
die Art und Weise des Anbaus, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln oder
Düngemitteln, die Bewässerung und die Art und Weise, insbesondere Regionalität
der Weiterverarbeitung betrifft. Diesen Anforderungen wird das von der Beklagten
verwendete Futter ersichtlich nicht gerecht. Jedenfalls lässt das Label für den
Verbraucher nicht den Schluss zu, dass möglicherweise das verwendete Futter
lediglich nicht gentechnisch verändert ist. Vielmehr suggeriert das Label die
Einhaltung weit höherer Standards, insbesondere solche, die die Art und Weise
der Produktion und Weiterverarbeitung betreffen. Bereits aus diesem Grund liegt
eine irreführende Werbung vor."
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
0175 5724833, mailto:sauter@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
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Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6332511
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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