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aba fordert säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Altersvorsorge - mit Blick auf mögliche Wechselwirkungen und v.a. mit Blick auf die betriebliche Altersversorgung |
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| 30.09.2026 15:20 Uhr |
Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) |
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Berlin (ots) - Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sollten
Ausgangspunkt für ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept der Altersvorsorge
sein. Darauf hat die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.
(aba) auf ihrer Fachtagung "Aufsichtsrecht für EbAV" in Bonn hingewiesen.
Entscheidend sei, die Wechselwirkungen zwischen gesetzlicher, betrieblicher und
privater Altersvorsorge stärker in den Blick zu nehmen.
Auf der Tagung stellte Dr. Natalie Brall vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) die Perspektive ihres Hauses sowie Marco Herrmann , Leiter des
aba-Fachausschusses Arbeitsrecht, die Sicht der aba zu Empfehlungen der
Alterssicherungskommission und deren Umsetzung dar.
"Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission greifen wichtige Fragen in
allen drei Säulen der Altersvorsorge auf. Was bislang fehlt, ist jedoch der
Blick auf ihr Zusammenspiel", betont Dirk Jargstorff, stellvertretender
Vorstandsvorsitzender der aba und Leiter der Fachvereinigung Pensionsfonds .
Insbesondere müsse berücksichtigt werden, welche Auswirkungen die Einführung
einer gesetzlichen Kapitalrente auf bestehende Systeme der betrieblichen und
privaten Altersvorsorge hätte.
Aus Sicht der aba darf eine neue gesetzliche Kapitalrente nicht isoliert
betrachtet werden. Zusätzliche Altersvorsorgebeiträge treffen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer nicht im luftleeren Raum. Deshalb müsse der Gesetzgeber die
Belastungen und Finanzierungsspielräume insgesamt betrachten . Wenn eine
gesetzliche Kapitalrente eingeführt und zugleich die betriebliche
Altersversorgung gestärkt werden soll, müssen die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für Arbeitgeber verbessert werden. Vor allem dürfen die
Lohnzusatzkosten nicht weiter steigen.
Die betriebliche Altersversorgung sollte bei der Konzipierung der gesetzlichen
Kapitalrente berücksichtigt werden. Hierzu hat die aba in ihrer https://www.aba-
online.de/application/files/2417/8965/4605/20260917_ASK_Empfehlungen_Ausbau_kapi
talgedeckter_AV_-_aba_Stellungnahme.pdf dem BMAS gegenüber insbesondere folgende
zwei Ansätze zur Diskussion vorgeschlagen:
- Anrechnung bestehender bAV-Beiträge: Bereits geleistete Beiträge zur
betrieblichen Altersversorgung könnten auf eine künftige Beitragspflicht zur
gesetzlichen Kapitalrente angerechnet werden. Damit ließe sich zugleich
stärker auf diejenigen Bereiche fokussieren, in denen tatsächlich zusätzlicher
sozialpolitischer Handlungsbedarf besteht.
- Kollektives Opting-out: Denkbar wäre eine tarifliche Öffnungsklausel, durch
die Branchen mit leistungsfähigen betrieblichen Versorgungssystemen von der
gesetzlichen Kapitalrente ausgenommen werden könnten.
Und Dirk Jargstorff ist sich sicher: "Einrichtungen der betrieblichen
Altersversorgung (EbAV) können und wollen beim weiteren Ausbau kapitalgedeckter
Altersvorsorge eine zentrale Rolle spielen. Dafür benötigen sie jedoch
verlässliche und angemessene regulatorische Rahmenbedingungen. Dies gilt auch
mit Blick auf die Weiterentwicklung des europäischen Aufsichtsrechts für EbAV
(EbAV-II-Richtlinie).
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen
Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist
parteipolitisch neutral und setzt sich seit nahezu 90 Jahren unabhängig vom
jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen
Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.
Pressekontakt:
Klaus Stiefermann
Geschäftsführer
+49 30 3385811-10
mailto:klaus.stiefermann@aba-online.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/102567/6362247
OTS: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (a
ba)
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)
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