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Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag hat diese Woche das Gesetz zur
Modernisierung des Produkthaftungsrechts beschlossen, mit dem wir die
Produkthaftungsregeln an die Digitalisierung, Globalisierung und
Kreislaufwirtschaft anpassen. Die SPD-Fraktion hat erreicht, dass
Marktüberwachungsbehörden relevante Informationen offenlegen müssen.
Verbraucherinnen und Verbraucher werden so Ansprüche gegen Hersteller oder
andere Verantwortliche in der Lieferkette künftig leichter durchsetzen können.
Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin:
"Geht ein Produkt frühzeitig kaputt, greift das neue Recht auf Reparatur, das
wir erst kürzlich eingeführt haben. Verursacht ein defektes Gerät gar einen
Sach- oder Personenschaden, dann kommt die Produkthaftung zum Tragen. Wenn die
schadhafte Mikrowelle einen Küchenbrand verursacht, erhalten Verbraucherinnen
und Verbraucher künftig einfacher Schadensersatz. Insgesamt passen wir das in
die Jahre gekommene Produkthaftungsrecht an die Digitalisierung, globalisierte
Lieferketten und an Entwicklungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft an. So
haftet beispielsweise in Zukunft das umgestaltende Unternehmen, wenn ein Produkt
nach seinem Inverkehrbringen durch Verfahren wie Upcycling wesentlich verändert
wird."
Nadine Heselhaus, zuständige Berichterstatterin:
"Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen online immer mehr Produkte von
Herstellern, die ihren Sitz außerhalb der EU haben. Weil man diese Hersteller
häufig schlecht erreicht, haften in bestimmten Fällen nun auch
Online-Plattformen. Neu ist auch: fehlerhafte Software kann ein Fall für die
Produkthaftung sein - mit Ausnahme nichtkommerzieller Open-Source-Anwendungen.
Das ist überfällig in Zeiten, in denen unsere Wohnungen, Autos und vieles mehr
immer digitaler werden. Und weil es Geschädigten bei zunehmend komplexen
Produkten schwerfällt, einen Fehler nachzuweisen, müssen Unternehmen auf
gerichtliche Anordnung hin Beweismittel offenlegen. Im parlamentarischen
Verfahren konnten wir als SPD-Bundesfraktion durchsetzen, dass diese Pflicht
auch für Marktüberwachungsbehörden gilt. Das Gesetz steht in einer Reihe mit
weiteren Verbesserungen im Verbraucherschutz, die die Koalition bereits
umgesetzt hat. Dazu gehören das Recht auf Reparatur, der Widerrufsbutton, neue
Regeln für Verbraucherkredite oder verschärfte Haftungsregeln für E-Scooter.
Diesen Weg werden wir weitergehen."
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