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Berlin (ots) -
- Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts: Klimaschutzprogramm muss
Maßnahmen enthalten, die in ihrer Gesamtheit die Zielerreichung bis 2030
sicherstellen
- Neues Klimaschutzprogramm am 25. März fällig, aktuelle Projektionsdaten zeigen
gewachsene Klimaschutzlücke von rund 30 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030
- DUH kündigt Prüfung und mögliche Vollstreckung des Urteils an, sollte das
Klimaschutzprogramm die Klimaziele weiterhin verfehlen
Das nationale Klimaziel für 2030 ist verbindlich - und das Klimaschutzprogramm
der Bundesregierung muss dementsprechend Maßnahmen enthalten, mit denen die
Emissionen bis 2030 insgesamt um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 sinken.
Das stellt das Bundesverwaltungsgericht in seiner schriftlichen
Urteilsbegründung zur erfolgreichen Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
klar. Die Umsetzung des Urteils muss auf Grundlage der aktuellsten Daten
erfolgen.
Die DUH fordert die Bundesregierung auf, dem Urteil schnellstmöglich zu folgen
und alle notwendigen Maßnahmen bereits im Klimaschutzprogramm 2026 zu
beschließen, das die Bundesregierung bis zum 25. März vorlegen muss. Dass
deutliche Nachbesserungen notwendig sind, belegt auch der neueste
Projektionsbericht der Bundesregierung. Demnach ist die Verfehlung des
Klimaziels 2030 auf circa 30 Millionen Tonnen CO2 angewachsen. Für den Fall,
dass die Bundesregierung das Urteil nur unzureichend umsetzt und eine
Klimaschutzlücke im Jahr 2030 verbleibt, kündigt die DUH an, das Urteil noch im
Jahr 2026 vollstrecken zu lassen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Das Klimaziel 2030 ist
verbindliches Recht und kein nice-to-have. Die Bundesregierung muss jetzt ihren
Klimarechtsbruch beenden und ein Klimaschutzprogramm mit effektiven Maßnahmen
wie einem Tempolimit von 100 auf Autobahnen und 80 außerorts beschließen. Die
absurde geplante Förderung spritdurstiger Fahrzeuge mit bis zu 599 PS
V8-Benzinmotor und kleinem elektrischen Hilfsmotor aus Klimamitteln darf nicht
umgesetzt werden. Durch jahrelange Geschenke an die Autoindustrie sind die
Emissionen insbesondere im Verkehrssektor deutlich zu hoch und führen dazu, dass
wir uns im letzten Jahr noch weiter von einer Erreichung des Klimaziels entfernt
haben. Wir sind jederzeit dazu in der Lage, das Urteil gegen die Bundesregierung
vollstrecken zu lassen, sollte die Klimaschutzlücke nicht vollständig
geschlossen werden."
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Die Bundesregierung muss nach
jahrelangem Wegducken im Gebäudebereich endlich das Ruder rumreißen - aber sie
tut genau das Gegenteil. Die Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes würden
die ohnehin bestehende Klimaziellücke massiv vergrößern. Wichtige Weichen, etwa
beim Netzausbau und bei Sanierungen, müssen jetzt gestellt werden. Stattdessen
verlagert die Bundesregierung die Belastung auf die Zeit nach 2030, wenn
wichtige Kipppunkte bereits unwiderruflich überschritten sind. Wir werden
umfassend prüfen, inwieweit das neue Klimaschutzprogramm die Klimaziellücke
schließt und wenn nötig gegen das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vors
Verfassungsgericht ziehen."
Remo Klinger, Rechtsanwalt und Prozessbevollmächtigter der DUH: "Das Gericht hat
klar festgestellt, dass die Bundesregierung eine Ergebnisverpflichtung trifft:
Das Klimaschutzprogramm muss Maßnahmen enthalten, deren prognostizierte Wirkung
ausreicht, um das gesetzliche Ziel für 2030 zu erreichen. Dabei hat die
Bundesregierung zwar Spielraum bei der Auswahl der Maßnahmen, nicht aber beim
Ergebnis. Wenn ein Programm diese Anforderungen nicht erfüllt, kann seine
Ergänzung gerichtlich verlangt werden."
Link:
Zur Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts: https://l.duh.de/p260317
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, mailto:metz@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, mailto:klinger@geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
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Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6237434
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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