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Berlin (ots) - Am 19. März berät der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das
Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung. Der Bundesverband
Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) sieht darin nur einen ersten Schritt
auf dem Weg zum digitalen Justizstandort Deutschland. BDIU-Präsidentin Anke
Blietz-Weidmann verweist auf die sich immer weiter öffnende Schere aus
bürokratischem Aufwand und effektivem Forderungsmanagement. Sie fordert: "Um die
Justiz zu entlasten und das Inkasso ins digitale Zeitalter zu bringen, muss das
zentrale, digitale Titelregister jetzt schnell folgen."
Professionelles Forderungsmanagement ist mit veralteten Strukturen kaum möglich.
Die Abschaffung der 5.000-Euro-Wertgrenze für vereinfachte
Vollstreckungsverfahren und die elektronische Übermittlung von
Vollstreckungstiteln sind begrüßenswert. Doch das Hauptproblem bleibt ungelöst.
Mitgliedsunternehmen erhalten von Gerichten Post, die auf mehrwöchige
Bearbeitungszeiten hinweist. Und das trotz steigender Bearbeitungskosten.
Blietz-Weidmann: "Bei gedeckelten Gebühren und sinkenden Forderungswerten stellt
sich die Frage, wie die Inkasso-Unternehmen die parallel dazu steigenden
Gebühren und den höheren Zeitaufwand kompensieren sollen. Langfristig ist das
untragbar."
Unzeitgemäße Relikte
Die deutsche Justiz verhandelt zwar aktuelle Fälle, steckt aber in alten
Strukturen fest: Das gerichtliche Mahnwesen ist für die Bearbeitung von
Einzelfällen gemacht und bis heute zum größten Teil analog. Inkassodienstleister
behandeln heute aber viele gleichartige Fälle gleichzeitig und in digitalen
Verfahren. Viele Vorgänge könnten elektronisch bearbeitet werden, bleiben aber
manuell und papiergebunden. Die von den Inkassounternehmen für ihre Auftraggeber
aus allen Bereichen der Wirtschaft verwalteten Vollstreckungstitel könnten
mehrere Fußballstadien füllen. Mit absurden Folgen: So berichtet ein
BDIU-Mitglied, dass für notwendige Titelumschreibungen Bearbeitungszeiten vom
Gericht genannt wurden, die sich über viele Jahre erstrecken. Arbeitszeit und
Kapital bleiben gebunden, Verjährungsfristen laufen, ein Ergebnis ist nicht in
Sicht. Blietz-Weidmann: "Das kann sich auf Dauer keine Volkswirtschaft leisten."
Solche Szenarien sind keine Ausnahme. Bei großen Unternehmensfusionen oder
-verkäufen kann die Zahl notwendiger Umschreibungen auch fünfstellig werden.
Blietz-Weidmann: "Aktuell wirkt es so, als wären die Umschreibungen erst
Jahrzehnte später fertig. Die Justiz wird zum unternehmerischen Risiko, wenn aus
einem normalen Geschäftsvorgang ein bürokratisches Langzeitprojekt wird." Es sei
daher höchste Zeit, eine zentrale Datenbank für die Zwangsvollstreckung mit
automatisierten Prozessen und KI-gestützten Funktionen einzurichten; die Politik
müsse nun endlich handeln.
Die Verbraucher zahlen die Mehrkosten
Die Digitalisierung ist nötig, um langfristige Effekte des veralteten Systems zu
vermeiden. Mehr Aufwand und Kosten drücken auf die Effizienz und zwingen
Unternehmen, ihre Preise anzupassen. "Wer Verbraucherschutz will, muss die
Justiz digitalisieren. Sonst zahlen die Verbraucher die Kosten", warnt
Blietz-Weidmann. Bei kleinen Forderungen, etwa im Streaming- oder
Mobilfunkbereich, übersteigen die Gerichtskosten oft den Forderungswert. Einige
Unternehmen haben bereits ihre Mindestannahmegrenze angehoben, Unternehmen
bleiben auf Kleinforderungen sitzen. Blietz-Weidmann: "Kein Betriebswirt kann
diese Kosten ignorieren. Dann werden sie Teil der Preisfindung. Die Mehrkosten
zahlen die Verbraucher."
Das Mahnverfahren ist in Deutschland ein oft genutztes gerichtliches Instrument:
Mehr als fünf Millionen Mahnbescheide werden jährlich beantragt. Aber das
hocheffiziente, digitale Verfahren wird am Ende durch den Erlass eines
papiergebundenen Vollstreckungsbescheids einem vermeidbaren Medienbruch
unterzogen, um in der Zwangsvollstreckung als eingescannte Kopie Verwendung zu
finden.
Zwei zentrale Forderungen des BDIU
Eine bundeseinheitliche elektronische Datenbank für die Zwangsvollstreckung bis
2028 ist daher eine der zentralen BDIU-Forderungen. Die ersten Schritte sind
getan: Der E-Justice-Rat hat das "Einer-für-Alle"-Prinzip beschlossen, das
Bundesjustizministerium hat ein Grobkonzept einer Vollstreckungsdatenbank
anfertigen lassen. Aber nun fehlt die verbindliche Entschließung der Politik zur
Einrichtung der Datenbank, die Aufwand und Kosten der Zwangsvollstreckung massiv
senken und Rechtssicherheit - auch im Sinne des Verbraucherschutzes - schaffen
würde.
Zudem muss die Justizfinanzierung abgesichert werden. Das ist die zweite
zentrale Forderung. Der "Pakt für den Rechtsstaat 2027-2029" sieht 450 Millionen
Euro vor. Aber dieser Pakt muss die Infrastruktur der Vollstreckungsgerichte
umfassen - Justiz-Cloud, verschlüsselte Datenaustauschformate, digitale
Schnittstellen. Die Nutzung elektronischer Schnittstellen muss daher verbindlich
vorgeschrieben werden, um das Tempo zu erhöhen und die Fehlerquellen
auszuschalten. Halbdigitale Lösungen sind ein Umweg, sie kosteten mehr, als sie
sparen.
Wenn das Gesetz am Donnerstag beschlossen wird, ist die Richtung klar, sagt
BDIU-Präsidentin Blietz-Weidmann. "Dann geht es darum, Tempo zu machen und die
zentrale Titel-Datenbank endlich einzuführen. Der BDIU steht bereit, diesen
Prozess konstruktiv zu begleiten."
Über den BDIU
Seit 1956 bündelt der BDIU die Interessen der Inkassowirtschaft gegenüber der
Öffentlichkeit, der Politik und der Wirtschaft. Dem Verband gehören rund 450
Mitgliedsunternehmen an (rund 70 Prozent der Inkassodienstleister in
Deutschland). Sie vertreten die Interessen von über einer halben Million
Auftraggeberinnen und Auftraggebern aus allen Wirtschaftsbereichen. Die etwa
15.000 Mitarbeitenden der BDIU-Unternehmen führen pro Jahr gut fünf Milliarden
Euro aus mehr als 90 Millionen Bestandsforderungen in den Wirtschaftskreislauf
zurück. In fast 80 Prozent der Fälle sorgen sie durch ihre professionelle
Rechtsdienstleistung für Klärung und entlasten damit sowohl die Unternehmen als
auch die Justiz erheblich. In Europa ist der BDIU der größte Inkasso-Verband,
weltweit die Nummer zwei. Als Mitglied im europäischen Dachverband FENCA
(Federation of European National Collection Associations) und als Partner des
US-Verbandes ACA International haben BDIU-Mitglieder Zugriff auf ein weltweites
Netzwerk von mehreren Tausend Inkassodienstleistern.
Pressekontakt:
Pressesprecher:
Jens Kellersmann
+49 155 602 849 70
mailto:jens.kellersmann@inkasso.de
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
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OTS: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen BDIU
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