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Berlin (ots) -
- Deutsche Bahn hat heute vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine
formale Erklärung abgegeben, die ursprünglich für März 2027 geplante Kappung
der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof auf unbestimmte Zeit, mindestens aber
bis 2028 zu verschieben
- Abweisendes Urteil des VGH macht den Weg frei für einen Antrag auf Zulassung
der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
- Verzögerung der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 bis zum Jahr 2030:
DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert von Landespolitikern Özdemir und Hagel
Einhaltung der Wahlversprechen, dass die Gäubahn nicht abgetrennt wird,
solange der Tiefbahnhof nicht in Betrieb ist
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) setzt ihren Einsatz für den Erhalt eines
leistungsfähigen Stuttgarter Eisenbahnknotens und gegen die geplante Kappung der
als "Gäubahn" bezeichneten internationalen Bahnmagistrale Rottweil - Singen -
Zürich - Mailand vom Stuttgarter Hauptbahnhof fort. In der heutigen Verhandlung
der Klage der DUH vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH)
zeichnete sich immerhin ein inhaltlicher Erfolg ab: Die Deutsche Bahn erklärte,
dass sich aufgrund der Verschiebung der Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs S21 auch
die bisher für März 2027 geplante Kappung der Gäubahn auf unbestimmte Zeit
verschiebt, mindestens aber bis 2028. Im Programm zum Landtagswahlkampf der
Grünen und Parteien hatten die Spitzenkandidaten von Grünen und CDU zugesagt,
dass es keine Unterbrechung des Gäubahn-Anschlusses an den Kopfbahnhof geben
wird, solange nicht der Tiefbahnhof in Betrieb genommen ist.
Nachdem der VGH die Klage der DUH gegen das Eisenbahn-Bundesamt abgelehnt hat,
ist nun der Weg frei für einen Antrag auf Zulassung der Revision vor dem
Bundesverwaltungsgericht. Die DUH hält die geplante jahrelange Unterbrechung der
Gäubahn für rechtswidrig, weil die Kappung nach aktuellem Planungsstand nicht
mehr erforderlich ist.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wir haben wertvolle Zeit gewonnen:
Die für März 2027 geplante Kappung der Gäubahn ist bis auf weiteres abgesagt. Da
die Deutsche Bahn - wenn überhaupt - frühestens 2030 den Tiefbahnhof S21 in
Betrieb nimmt, bleibt diese international bedeutende Bahnverbindung für weitere
Jahre bestehen. Diese Zeit genügt für eine Revisionsentscheidung durch das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Kopfbahnhof mit angebundener Gäubahn
ist unverzichtbar für einen funktionierenden Bahnverkehr."
Das Eisenbahn-Bundesamt und die Deutsche Bahn AG gehen nach Information des SWR
sowie der DUH vertraulich zugespielten Informationen nicht vor 2030 von einer
auch nur Teilinbetriebnahme aus. Besonders problematisch ist aus Sicht der DUH,
dass die Bahn die Panoramabahn, über die die Gäubahn am Hauptbahnhof
angeschlossen ist, vor dessen Schließung kappen will. Die Forderung der DUH auf
Erhalt dieser Anbindung an den Bahnhof, solange der Kopfbahnhof noch in Betrieb
ist, wird von den Gemeinden entlang der Gäubahn unterstützt.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, mailto:klinger@geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
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OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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